Rund 5,5 Millionen Menschen beziehen in Deutschland Bürgergeld – doch wie heißen sie eigentlich? Diese Frage wollte die Alternative für Deutschland (AfD) beantwortet haben und stellte eine entsprechende Anfrage an das Bundeskanzleramt, wie aus einem Bericht des Tagesspiegel hervorgeht. Dabei ging es selbstverständlich nicht um die Nachnamen, das wäre vom Datenschutz nicht gedeckt, sondern um die Vornamen. Eine Anfrage, die nun beantwortet wurde.
Bürgergeld: Häufigste Vornamen der Empfänger
„Was sind die 14 häufigsten Vornamen von Leistungsempfängern des Bürgergeldes gemäß § 19 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch?“, lautete die Frage von Raimond Scheirich. Der gebürtige Rumäne ist Stellvertretender Vorsitzender des AfD-Kreisverbands Augsburg Stadt und sitzt für die Partei im Wirtschaftsausschuss des Bundestages.
Das Bundesarbeitsministerium antwortete mit einer Namensliste, aus der die 14 häufigsten Vornamen von Bürgergeld-Empfängerinnen und -Empfängern hervorgehen. Demnach sind die männlichen Vornamen Michael, Andreas, Thomas und Daniel ganz vorn. Der erste weibliche Vorname, der auf der Liste auftaucht, lautet Olena.
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Michael: 19.200
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Andreas: 16.200
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Thomas: 15.700
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Daniel: 14.800
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Olena: 14.400
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Alexander: 13.800
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Ahmad: 13.700
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Ali: 13.500
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Christian: 13.400
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Mohammad: 12.500
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Anna: 12.400
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Oleksandr: 12.000
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Tetiana: 11.400
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Iryna: 10.600
Laut der Parlamentarischen Staatssekretärin im Arbeitsministerium, Katja Mast (SPD), bezieht sich die Namensliste auf Juni 2025.
Auch interessant: Union und SPD wollen das Bürgergeld durch eine neue Grundsicherung ersetzen. Außerdem hat die Bundesregierung Sparpläne bei der Grundsicherung, die von einigen Experten skeptisch gesehen werden.
Warum interessiert sich die AfD für Vornamen?
Was genau sich die AfD von einer Namensliste der Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld erhofft, blieb offen. Immerhin verrät ein Vorname kaum etwas über einen Menschen, dessen Lebensgeschichte und dessen Lebenssituation. Auffällig ist, dass es nicht das erste Mal ist, dass die Partei Interesse an Vornamen entwickelt.
Ein AfD-Abgeordneter hatte laut dem Tagesspiegel wissen wollen, welche 20 Vornamen bei Tatverdächtigen mit deutscher Staatsangehörigkeit im Zusammenhang mit Messerangriffen im Jahr 2023 die häufigsten waren. Der Senat hatte die Anfrage abgelehnt und die Ablehnung damit begründet, dass Einzelpersonen identifizierbar seien könnten. Der Berliner Verfassungsgerichtshof entschied, dass die Ablehnung keine rechtliche Grundlage hatte, weswegen es derzeit unklar ist, ob die Liste doch noch herausgegeben werden muss.
Übrigens: Eine aktuelle Studie legt den Schluss nahe, dass der Bürgergeld-Regelsatz zu niedrig ist. Jobcenter stehen außerdem in der Kritik – vorwiegend wegen hoher Verwaltungskosten.