Die geplante Neue Grundsicherung der Bundesregierung aus CDU, CSU und SPD bringt einen drastischen Einschnitt für Ukraine-Flüchtlinge mit sich: Wer von ihnen nach dem 1. April 2025 neu nach Deutschland kommt, soll nicht mehr automatisch Bürgergeld erhalten. Stattdessen sollen nur noch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gezahlt werden – also deutlich geringere Unterstützung als bisher. Wie hoch diese im Vergleich mit dem Bürgergeld ausfallen könnte und was das Ziel dieser Maßnahme ist, erklären wir im folgenden Artikel.
Ukraine: Flüchtlinge erhalten künftig Asylbewerberleistungen statt Bürgergeld
Seit Beginn des russischen Angriffskriegs konnten sich ukrainische Kriegsflüchtlinge ohne Asylantrag in der EU aufhalten. In Deutschland hatten sie der Deutschen Presse-Agentur (dpa) zufolge bislang Anspruch auf Bürgergeld, sofern sie bedürftig waren. Nun soll diese Sonderregelung ein Ende finden: Die neue Koalition will Geflüchtete aus der Ukraine, die nach dem 1. April 2025 einreisen, künftig wieder wie Asylbewerber behandeln – inklusive Vermögensprüfung zur Feststellung der Bedürftigkeit. Dies berichteten nach der Vorstellung des Koalitionsvertrages am 9. April 2025 sowohl dpa als auch Deutschlandfunk.
Der Systemwechsel ist Teil einer umfassenden Reform der bisherigen Bürgergeld-Regelung, die laut Koalitionsvertrag zur Neuen Grundsicherung für Arbeitssuchende umgebaut werden soll. In dem Papier betont die Koalition ein schärferes Prinzip des „Förderns und Forderns“: Wer arbeiten kann, muss sich aktiv um eine Beschäftigung bemühen. Sanktionen sollen schneller durchgesetzt und die Karenzzeit für Vermögen abgeschafft werden.
Bezüglich der Änderung für Ukraine-Flüchtlinge heißt es im Wortlaut: „Flüchtlinge mit Aufenthaltsrecht nach der Massenzustrom-Richtlinie, die nach dem 01.04.2025 eingereist sind, sollen wieder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, sofern sie bedürftig sind. Die Bedürftigkeit muss durch konsequente und bundesweit einheitliche Vermögensprüfungen nachgewiesen werden. Der Bund wird die hierdurch bei den Ländern und Kommunen entstehenden Mehrkosten tragen.“
Für Ukraine-Geflüchtete, die ab April nach Deutschland kommen, bedeutet dies also, dass sie nicht mehr von den Bürgergeld-Regelsätzen profitieren, sondern Asylbewerberleistungen erhalten. Im Vergleich gestaltet sich dies folgendermaßen:
Monatliche Bürgergeld-Regelsätze laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales:
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Alleinstehende / Alleinerziehende (563 €)
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Volljährige Partner (jeweils 506 €)
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Volljährige unter 25 ohne eigenen Haushalt (451 €)
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Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren (471 €)
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Kinder zwischen 6 und 13 Jahren (390 €)
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Kinder zwischen 0 und 5 Jahren (357 €)
Hingegen fallen die Leistungssätze für Asylsuchende in Deutschland deutlich niedriger aus:
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Bedarfsstufe 1: Alleinstehende / Alleinerziehende (441 €)
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Bedarfsstufe 2: Paare in gemeinsamer Wohnung/Sammelunterkunft (397 €)
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Bedarfsstufe 3: Erwachsene unter 25 im Elternhaushalt/stationärer Einrichtung (353 €)
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Bedarfsstufe 4: Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren (391 €)
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Bedarfsstufe 5: Kinder zwischen 6 und 13 Jahren (327 €)
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Bedarfsstufe 6: Kinder zwischen 0 und 5 Jahren (299 €)
Diese Angaben stammen ebenfalls vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Im Gegensatz zu den Regelsätzen für Bürgergeld-Empfänger setzten sich die Leistungssätze nach dem Asylbewerberleistungsgesetz aus zwei Komponenten zusammen. Dem „notwendigen Bedarf“ und dem „notwendigen persönlichen Bedarf“. Die genaue Aufteilung ist auf der Seite des Bundesministeriums einsehbar.
Bürgergeld-Änderung für Ukraine-Geflüchtete – Wann soll die Kürzung kommen?
Die geplante Umstellung zielt laut Bundeskanzler Friedrich Merz nicht nur auf Einsparungen bei den Sozialleistungen für Geflüchtete, sondern auch auf eine höhere Erwerbsquote unter ukrainischen Geflüchteten ab. Aktuell sind laut Mediendienst Integration rund die Hälfte der 900.000 erwerbsfähigen Ukraine-Flüchtlinge in Deutschland arbeitslos – viele davon jedoch nicht unmittelbar vermittelbar.
Mit der Kürzung des Bürgergelds für ukrainische Flüchtlinge sollte es – so zumindest der Tenor im Frühjahr – möglichst schnell gehen. Idealerweise noch vor der Sommerpause im Juli 2025. Dies berichtete die Berliner Zeitung. Geplant ist ein sogenannter Rechtskreiswechsel, bei dem Geflüchtete aus der Ukraine nicht mehr Bürgergeld, sondern nur noch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten würden. Aus Unionskreisen vernahm das Blatt, dass das Gesetz noch dieses Jahr oder Anfang 2026 in Kraft treten könnte, rückwirkend zum 1. April 2025. Aktuell – Juni 2025 - läuft aber noch das Gesetzgebungsverfahren, und bis dahin gilt die bestehende Rechtslage.
Übrigens: Die Einführung der Neuen Grundsicherung hat nicht nur für Geflüchtete Folgen. Im Gegensatz zum Bürgergeld planen die Koalitions-Parteien hier einige Verschärfungen – ein Bewerbungszwang für Empfänger steht etwa im Raum.