Lukas von Hoyer,Marcus Giebel

Es ist eines der zentralen Wahlversprechen der Union, das sie nun zusammen mit der SPD durchsetzen möchte: Aus dem Bürgergeld soll eine neue Grundsicherung werden. Ein Grund dafür sind die Kosten: Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) erhofft sich laut dem Handelsblatt Einsparungen von „zweistelligen Milliardenbeträgen“. Doch wie hoch sind die Kosten für das Bürgergeld derzeit?

Bürgergeld: Wie hoch sind die Kosten?

Das Bürgergeld soll den Staat 2025 rund 29,6 Milliarden Euro kosten. Diesen Betrag hat Bundeswirtschaftsminister Lars Klingbeil (SPD) im Haushaltsentwurf festgeschrieben. Das bedeutet ein Rekordhoch der Bürgergeld-Kosten. Darin enthalten sind die Kosten des Regelbedarfs und der Mehrbedarfe, klärt die Bundesregierung auf. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet das einen Anstieg um 3,1 Milliarden Euro, oder auch 11,7 Prozent.

Wenn Leistungen für Heizung und Unterkunft addiert werden, betragen die Bürgergeld-Kosten sogar 42,6 Milliarden Euro. Auch das ist ein Rekordwert. Allein im März 2025 betrugen die Kosten der Unterkunft (KdU) laut einer Statistik der Bundesagentur für Arbeit 1,48 Milliarden Euro. So hoch waren die KdU-Kosten im Bürgergeld in keinem Monat zuvor.

Die Leistungen für die „Eingliederung in Arbeit“, die 4,1 Milliarden Euro betragen sollen, haben sich nach dem Haushaltsentwurf im Vergleich zum Jahr 2024 kaum verändert.

Bürgergeld: Wie viele Empfänger gibt es?

Aktuell beziehen knapp 5,5 Millionen Menschen Bürgergeld. Im Juli 2025 betrug der genaue Wert laut Daten der Bundesagentur für Arbeit (BA) 5.336.000. Das sind 235.000 Personen weniger als im Juli 2024. Gegenüber dem Vormonat betrug das Minus 15.000. Die Zahl der Regelleistungsberechtigten lag im Juli 2025 bei 5.290.000.

In der aktuellen Debatte wird häufig von erwerbsfähigen und nicht erwerbsfähigen Bezieherinnen und Beziehern gesprochen. Auch hierzu hat die BA im Juli 2025 Zahlen veröffentlicht:

  • Leistungsberechtigte: 5.336.000

  • Erwerbsfähige Leistungsberechtigte: 3.877.000

  • Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte: 1.413.000

Auch interessant: Eine Studie kam zum Schluss, dass der Bürgergeld-Regelbedarf nicht ausreicht. Die Bürgergeld-Sparpläne werden unterdessen von manchen Experten kritisch gesehen.

Bürgergeld: Wie setzen sich die Kosten zusammen?

Auf Nachfrage unserer Redaktion erklärt ein Sprecher des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), die sogenannte Grundsicherung für Arbeitsuchende umfasst steuerfinanzierte Leistungen und wird in einer Mischverwaltung zweier Träger umgesetzt. Dabei handelt es sich um den Bund und die Kommunen, also die Kreise und die kreisfreien Städte.

Die Kommunen tragen dabei insbesondere die Bedarfe für Unterkunft und Heizung sowie die Bedarfe für Bildung und Teilhabe. Der Bund kommt für die pauschalierten Regelbedarfe, Mehrbedarfe und Sozialversicherungsbeiträge sowie die meisten Eingliederungsleistungen und 84,4 Prozent der Gesamtverwaltungskosten der Jobcenter auf.

Ferner beteiligt sich der Bund zweckgebunden an den erwähnten Ausgaben der Kommunen für die Leistungen für Unterkunft und Heizung. Der genaue Anteil unterscheidet sich nach Jahren und Bundesländern.

Übrigens: Für einen Antrag auf Bürgergeld müssen einige Unterlagen vorgelegt werden. In einer Befragung übten Jobcenter-Mitarbeiter massive Kritik am Bürgergeld. Zwischen Bürgern in Ost- und Westdeutschland scheint es kein großes Ungleichgewicht hinsichtlich Bürgergeld-Beziehern zu geben.