Lukas von Hoyer

Bei Familien ist das Geld oft knapp, vor allem, wenn die Kinder noch jung sind. Um ihnen unter die Arme zu greifen, zahlt der Bund Elterngeld. Wenn die Lage besonders prekär ist, kann es allerdings sein, dass die Unterstützung nicht ausreicht. Beispielsweise, wenn ein Elternteil arbeitslos ist oder sogar beide Elternteile keiner geregelten Arbeit nachgehen. Können Eltern in einem solchen Fall sowohl Elterngeld als auch Arbeitslosengeld erhalten?

Kann man Elterngeld und Arbeitslosengeld erhalten?

Wenn eine Person die Voraussetzungen für Elterngeld und auch Arbeitslosengeld I (ALG I) erfüllt, ist es möglich, beide Leistungen zu erhalten. Das erklärt das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) in einem Ratgeber. Hierbei gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder bekommt man zunächst Elterngeld und macht dann den Anspruch auf ALG I geltend, oder andersherum. Das ist nicht unwesentlich, denn die Leistungen werden auf die jeweils andere angerechnet.

Variante 1: Erst Arbeitslosengeld, dann Elterngeld-Antrag

Erhält eine Person Arbeitslosengeld I und beantragt erfolgreich Elterngeld, wird das Arbeitslosengeld auf das Elterngeld angerechnet. Das liegt daran, dass beide Leistungen einen Ersatz für ein früheres Einkommen darstellen. Allerdings ist der Mindestbetrag anrechnungsfrei. „Das Arbeitslosengeld I wird nur auf das übrige Elterngeld angerechnet. Im Ergebnis bekommen Sie also zusätzlich zum Arbeitslosengeld I mindestens den Elterngeld-Mindestbetrag“, erklärt das Familienportal des Bundes. Der Mindestbetrag ergibt sich demnach wie folgt:

Das bedeutet, dass zusätzlich zum ALG I Basiselterngeld von mindestens 300 Euro oder ElterngeldPlus von mindestens 150 Euro im Monat möglich sind. Bei Zwillingen sind die Beträge laut dem Familienportal doppelt so hoch, bei Drillingen dreimal so hoch.

Variante 2: Erst Elterngeld, dann Arbeitslosengeld-Antrag

Die andere Variante ist, zuerst Elterngeld zu erhalten und dann einen Antrag auf ALG I zu stellen. Dann wird das Elterngeld auf das Arbeitslosengeld I angerechnet, der Betrag kann dementsprechend geringer ausfallen. Oftmals verdienen Elternteile nach der Geburt eines Kindes weniger als davor, da sie beispielsweise nur noch in Teilzeit arbeiten. Die Höhe einer Entgeltersatzleistung, die in diesem Zuge geleistet werden kann, bestimmt sich dann nach dem niedrigeren Einkommen. „Aber die Höhe des Elterngeldes bestimmt sich nach Ihrem höheren Einkommen vor der Geburt. Im Ergebnis würden Sie dadurch weniger Elterngeld bekommen“, erklärt das Familienportal.

Um ein solches Szenario zu vermeiden, wird eine Entgeltersatzleistung nur teilweise auf das Elterngeld angerechnet. „In welcher Höhe sie nicht angerechnet wird, berechnet sich aus dem Unterschied zwischen Ihrem Einkommen vor der Geburt und Ihrem Einkommen nach der Geburt“, ist im Familienportal nachzulesen. Das hat zur Folge, dass das Elterngeld in der Regel etwa so hoch bleibt wie vor dem Bezug der Entgeltersatzleistung.

Auch interessant: Beim Elterngeld gibt es einen Höchstbetrag. Beim Arbeitslosengeld gibt es ebenfalls einen Höchstsatz.