Es hätte ein sehr lukrativer Coup für ihn werden soll, der ihn nun wohl teuer zu stehen kommen wird: Bereits im Juni war ein damals 28-jähriger Mann aus Berlin mit seinem Pkw in die Schweiz gefahren, um dort 21 Kilogramm Haschisch „einzukaufen“. Sein Plan soll gewesen sein, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft Konstanz, die Betäubungsmittel nach Berlin zu transportieren und dort mit entsprechendem Gewinn zu verkaufen.
Für die Einreise nach Deutschland mit dem Schmuggelgut in seinem Wagen wählte der Mann einen Grenzübergang im Raum Konstanz. Dabei geriet er am 23. Juni auf der Autobahn A81 in eine Zollkontrolle. Daraufhin soll der zur Tatzeit 28-Jährige die Flucht ergriffen und mit einer Geschwindigkeit von mehr als 200 km/h, streckenweise sogar mehr als 210 km/h, weggerast sein. Zollbeamte nahmen sofort die Verfolgung auf.
Spektakuläre Verfolgungsjagd
Auf einer Strecke von etwa 19 Kilometern soll der Berliner andere Verkehrsteilnehmer rechts und links – auch unter Nutzung des Seitenstreifens – überholt haben. Aufgrund der hohen Geschwindigkeit soll er bei den Überholmanövern mehrfach die Beherrschung über seinen Wagen verloren haben und ins Schleudern geraten sein.

Bei der Autobahnausfahrt Tuningen soll der mutmaßliche Drogenhändler mit maximaler Geschwindigkeit auf der Bundesstraße B 523 in Richtung Schwenningen abgebogen sein. Dann versuchte er mit seinem Pkw zu wenden, vermutlich um die Zollbeamten abzuschütteln. Dabei kam es mit einem nachfolgenden Zollfahrzeug zu einer heftigen Kollision, bei der zwei Beamte verletzt wurden.
Bis zu zehn Jahre Haft drohen
Am Montag muss sich der Mann nun vor dem Landgericht Konstanz für seine Taten verantworten. Die Staatsanwaltschaft Konstanz hat ihn wegen unerlaubter Einfuhr und Handels von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sowie wegen verbotenem Kraftfahrzeugrennen in Tateinheit mit vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs und gefährlicher Körperverletzung angeklagt.
Bei einer Verurteilung droht dem inzwischen 29-Jährigen eine Haftstrafe von bis zu zehn Jahren. Der SÜDKURIER wird vom Prozess berichten. Für den Mann gilt die Unschuldsvermutung.