Mit hohen Haftstrafen endet für vier Hauptangeklagte der sogenannte Mafia-Prozess in Konstanz. Die Schwurgerichtskammer am Landgericht verurteilte die italienischstämmigen Angeklagten zu Gefängnisstrafen zwischen mehr als sechseinhalb Jahren und fast neun Jahren Haft. Damit blieben die Richter etwas unterhalb der Forderung, die die Staatsanwaltschaft in dem Prozess um einen schwunghaften Drogenhandel erhoben hatte.
Acht Jahre und zehn Monate für den Pizzabäcker
Mit acht Jahren und zehn Monaten muss der Pizzabäcker Placido Anello als einer der Hauptangeklagten am längsten ins Gefängnis. Die Staatsanwaltschaft sah ihn neben zwei anderen als Drahtzieher der Geschäfte mit kiloweise Marihuana, Haschisch und Kokain. Die monatelangen Ermittlungen hatten eine dreistellige Summe an Drogen ergeben.
Der Vorsitzende Richter Arno Hornstein erklärte, die Strafen seien hoch, auch wenn es hier in keiner Weise um „den Begriff Mafia“ gegangen sei, der in der Öffentlichkeit hohe Erwartungen an ein hartes Strafmaß geschürt habe. Kritisch setzte sich Hornstein mit den Prozessparteien auseinander. So zeigte er wenig Verständnis für die „Ungeduld“ der Staatsanwaltschaft wegen der Dauer des Prozesses, der sich über ein Jahr hingezogen hat.
Richter verteidigt seine Prozessführung
Chefankläger Johannes Speiermann hatte es in seinem Plädoyer am Vortag als „einzigartig“ bezeichnet, dass unzählige abgehörte Gespräche, darunter „auch viel Unnötiges“ noch einmal abgespielt und mehrfach übersetzt wurden. Hornstein verteidigte dies vehement und hob die Bedeutung der Gespräche als Beweismittel hervor, zumal die Anklage nur wenig Zeugen aufgeboten habe. „Es geht hier um langjährige Haftstrafen„, so Hornstein. Die Kammer habe da eine eine große Verantwortung. „Hopplahopp geht das nicht.“
Kritik übte er aber auch an Teilen der Verteidigung, die sich über weite Strecken in der Anfangsphase wenig konstruktiv verhalten habe. Von dieser Seite sei der Kammer „viel Unerträgliches“ zugemutet worden. Unter anderem erwähnte er die Befangenheitsanträge, die sich „wahllos an alle Kammermitglieder“ gerichtet hätten. Hornstein bezog sich dabei nicht zuletzt auf einzelne Anwälte die selbst ihre Kollegen heftig kritisiert hatten.
Fünf von ursprünglich elf Angeklagten wurden bereits verurteilt. Sie hatten weitgehend Geständnisse abgelegt. Zwei Angeklagte müssen sich weiterhin vor Gericht verantworten, unter anderem wegen bandenmäßigen Drogenhandels. Dabei geht es aber auch um den Vorwurf des illegalen Waffenbesitzes sowie um versuchten Mord.