Drogenhandel lohnt sich nicht – zumindest in diesem Fall. Das Signal, das von dem Urteil der Konstanzer Richter ausgeht, ist eindeutig: Zwischen sechseinhalb und neun Jahren bewegen sich die Haftstrafen für vier Drogendealer, die am großen Rad drehen wollten.

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Aber waren hier Mafiosi am Werk? Mitglieder oder doch wenigstens Handlanger des italienischen organisierten Verbrechens? Das Gericht hat die Suche nach einer Antwort bewusst ausgeklammert, die fünf Buchstaben kamen den Richtern im Prozess kein einziges Mal über die Lippen. Möglicherweise wollten sie sich nicht angreifbar machen, zumal eine Mafia-Mitgliedschaft nach deutschem Recht auch nicht strafbar wäre.

Seitens der Anklage dürfte dies Bedauern auslösen. Nicht von ungefähr wies Chefankläger Speiermann darauf hin, dass es in Italien gelingt, 150 Angeklagte im gleichen Zeitraum abzuurteilen wie in Deutschland elf.

Beweise gab es nicht in diesem Mammut-Prozess, nur Hinweise darauf, dass die Mafia auch in dieser Gesellschaft Fuß gefasst hat. Seit 2015 hat die Polizei 13 Mafia-Verfahren mit Italien-Bezug abgeschlossen – darunter vier gegen Mitglieder der berüchtigten ‚Ndrangeta. So gesehen ist das Konstanzer Urteil ein Erfolg für die Ermittler. In Italien wird es aufmerksam verfolgt. Nicht umsonst saßen italienische Ermittler gemeinsam mit ihren deutschen Kollegen im Zuschauerraum. Doch der Prozess zeigt auch, wie schwer es ist, an Hintermänner zu kommen und damit an die großen Fische. Auch weiter gilt also: Die Mafia ist weitgehend unsichtbar.