Dass eine Frau von ihrem eigenen Ehemann betäubt und jahrelang vergewaltigt wird, sorgte im Jahr 2024 für Schlagzeilen – die schrecklichen Erlebnisse der Französin Gisèle Pelicot gingen um die Welt. Doch schon im Jahr 2006 gab es einen ähnlichen Fall in Stockach: Ein Vater von fünf Kinder betäubte seine Ehefrau mit einem Schlafmittel. Der 50-Jährige zog sie aus und nahm sexuelle Handlungen an ihr vor. Fotos davon stellte er ins Internet – samt Namen und Telefonnummer seiner Ehefrau und der Aufforderung, sie zu kontaktieren. Als sich tatsächlich zwei Interessenten telefonisch bei der 46-Jährigen meldeten, ging diese zur Polizei.
Die Verhandlung vor dem Landgericht Konstanz fand im Juni 2007 statt, der SÜDKURIER berichtete. Laut damaliger Anklage wurden dem Mann mindestens zwei solcher Taten zur Last gelegt. Ihrer Anwältin berichtete die 46-Jährige, dass sie sie mindestens zehn bis 15 Mal abends unter plötzlichen Schwindelanfällen gelitten habe. Sie habe sich nicht mehr erinnern können, wie sie ins Bett gekommen sei. Doch vor Gericht gab der Angeklagte nur einen Übergriff auf seine bewusstlose Frau zu.
Frau habe „endlich mal ihre Klappe gehalten“
Auf die Frage nach dem Motiv behauptete der Angeklagte, seine Frau habe ihn ständig kontrolliert und zu Unrecht des Fremdgehens bezichtigt. Die Betäubungsaktionen bezeichnete er als „geniale Lösung“, weil seine Frau dann „endlich mal ihre Klappe gehalten hat“.
Weil der Angeklagte E-Mails im Namen seiner Frau verschickte, in der sie behauptete, vom Pfarrer der Stadt schwanger zu sein, durchsuchte die Polizei seinen PC und ein Notebook. Zwar fanden sie die Mails nichts mehr, jedoch eine große Anzahl kinder- und tierpornografischer Darstellungen.
Vor Gericht behauptete der Angeklagte zunächst, er habe diese von seinem Sohn übernommen. Danach erklärte er, die Dateien seien „irgendwie“ auf seinem Computer gelandet, als er eigentlich etwas ganz anderes habe herunterladen wollen.
„Sammeltrieb“ als Ausrede
Ein Sachbearbeiter der Polizei berichtete, wie exakt die Dateien nach Themen geordnet waren. Der Angeklagte sprach von einer Art „Sammeltrieb“, der ihn dazu gebracht habe, die Dateien peinlichst genau zu ordnen und zu beschriften. Zudem bestand laut der damaligen Berichterstattung im SÜDKURIER der Verdacht, dass der Angeklagte selbst auf einigen Fotos beim Sex mit asiatischen Kindern abgelichtet sei.
Ein psychiatrischer Sachverständige attestierte dem Angeklagtem volle Schuldfähigkeit. Eine Behandlung in der sozialtherapeutischen Station des Gefängniskrankenhauses Hohenasperg sei laut dem Gutachten zu begrüßen, um die Sexualität des Verurteilten zu durchleuchten.
Das Urteil ist klar
Wegen Vergewaltigung, Beleidigung und Verbreitung von kinder- und tierpornografischer Schriften wurde der Angeklagte schließlich für fünfeinhalb Jahre Haft verurteilt.