"Meine Damen und Herrn, der ICE nach Frankfurt-Main, fährt abweichend am Bahnsteig gegenüber ein.Die Abfahrt dieses Zuges war 14 Uhr 2 – obwohl das war sie nicht, denn es ist ja schon halb 3." Diese lustigen Zeilen, in denen durchaus etwas Wahrheit steckt, stammen aus dem Lied "Deutsche Bahn" der Wise Guys. So amüsant das Lied auch ist, wenn der Zug wirklich statt um 14.02 Uhr erst um halb drei abfährt, dann ist das in der Realität meist mit viel Stress verbunden. Deshalb ist es wichtig zu wissen, welche Rechte man als Bahnkunde hat.
- Erstattung: Wer kennt es nicht: Der Zug hat mal wieder Verspätung. Statt um 18 Uhr am Zielort zu sein, kommt man erst über seine Stunde später an. Ist das der Fall, steht den Bahnreisenden eine Entschädigung zu. Bei einer Verspätung ab einer Stunde bekommen sie ein Viertel des gezahlten Fahrpreises zurück. Bei einer Verspätung ab zwei Stunden sogar die Hälfte. Das gilt auch für Spartickets oder Tickets mit Bahncard50 oder Bahncard25. Anders sieht das bei Zeitkarten wie dem Quer-durchs-Land-Ticket aus: Da gibt es Pauschalbeträge, die erstattet werden, wenn der Zug zu spät kommt. Beim Quer-Durchs-Land-Ticket sind das aber nur 1,50 Euro. Bei der Bahncard100 sind es für die zweite Klasse immerhin 10 Euro.
- Aufheben der Zugbindung: Kommt der Zug mehr als 20 Minuten zu spät am Zielbahnhof an, ist der Fahrgast nicht mehr an eine bestimmte Verbindung gebunden. Das bedeutet, der er darf einen anderen Zug nehmen.
- Reiserücktritt: Ist schon vor der Abfahrt klar, dass sich der Zug mehr als eine Stunde verspätet, bekommt der Bahnfahrende den kompletten Fahrtpreis zurück. Allerdings nur, wenn er die Reise nicht Antritt. Wenn nur eine Teilstrecke genutzt wird, bekommt er den Betrag für die nicht gefahrene Stecke zurück. Dafür muss es aber ebenfalls eine Verspätung von mehr als einer Stunde geben.
Damit der Fahrgast das Geld zurückbekommt, muss er seine Rechte geltend machen. Das bedeutet, er muss bestimmte Unterlagen bei der Deutschen Bahn einreichen. Am einfachsten ist, man befolgt diese drei Schritte:
- 1. Verspätung bestätigen lassen: Ist der Zug verspätet oder ausgefallen, ist es ratsam, sich die Verspätung bestätigen zu lassen. Eine Bestätigung können Mitarbeiter im Zug, an der DB Information oder im DB Reisezentrum ausstellen. Beispielsweise durch einen Vermerk auf der Fahrkarte.
- 2. Formular ausfüllen: Es trägt einen sperrigen Namen: Fahrtgastrechteformular. Doch es ist sehr hilfreich, um Geld erstattet zu bekommen. Denn es stellt sicher, dass man keine wichtigen Angaben vergisst. Auf dem Formular ist beispielsweise auch ein Feld angelegt, in dem ein Mitarbeiter der Bahn die Verspätung bestätigen kann (Schritt 1). Das Formular gibt während der Zugfahrt bei den Zugbegleitern, ansonsten an den Schaltern oder auf der Webseite der Bahn.
- 3. Formular mit Nachweis einreichen: Der erforderliche Nachweis ist bei Entschädigungen (Zug war verspätet) die Fahrkarte. Bei Erstattungen (Rücktritt von der Reise) ist es der Originalbeleg. Dieser wird gemeinsam mit dem Formular, auf dem die Verspätung bestätigt wurde, entweder bei einem DB Reisezentrum abgegeben oder per Post an das Servicecenter Fahrtgastrechte in Frankfurt am Main geschickt.
Fehlt die Bestätigung der Verspätung oder möchte der Kunde statt einer Originalfahrkarte nur die Kopie einreichen, wird er auch entschädigt. Jedoch erhält er die Entschädigung in diesen Fällen ausschließlich über das Servicecenter und nicht in den Reisezentren. Auch das Formular ist nicht verpflichtend. "Neben der Nutzung des Fahrgastrechteformulars ist es für den Kunden auch möglich seinen Antrag formlos an das Servicecenter Fahrgastrechte zu richten", teilt eine Bahnsprecherin mit.
Sparpreis oder Flexpreis?
Bei der Buchung werden den Bahnkunden oft zwei verschiedene Tickets angeboten: Sparpreis und Flexpreis. Doch wie unterscheiden sie sich? Das Sparpreis-Ticket ist günstiger, es verpflichtet aber dazu, die Verbindung, die auf der Fahrkarte steht, zu benutzen. Beim teureren Flexpreis ist das nicht der Fall. Hier gibt es keine Zugbindung und der Reisende darf auch eine Verbindung wählen, die nicht auf dem Ticket steht. Je später die Fahrkarte gekauft wird, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass keine Sparpreise mehr angeboten werden.