Sechs Monate hinter Gitter – ohne Beweise, ohne Anklage, ohne Leiche. Ist das gerechtfertigt? Im Mordfall ohne Leiche auf der Höri sucht derzeit das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart nach dieser Antwort. Einer der beiden Tatverdächtigen könnte schon bald wieder auf freiem Fuß sein.

Leitender Staatsanwalt in diesem Ermittlungsverfahren ist Andreas Mathy. Er ist sich sicher, dass das OLG die sogenannten Haftgründe bestätigen wird. „Wir erwarten eine Entscheidung im Lauf der nächsten Woche“, sagt er.

Andreas Mathy, Sprecher der Staatsanwaltschaft Konstanz.
Andreas Mathy, Sprecher der Staatsanwaltschaft Konstanz. | Bild: Oliver Hanser

Konkret prüft das OLG in drei Schritten, ob die Voraussetzung für den Verbleib in Untersuchungshaft gegeben sind:

1. Besteht immer noch ein dringender Tatverdacht?

2. Gibt es einen Haftgrund?

3. Wurden die Ermittlungen mit der nötigen Beschleunigung betrieben?

Sollte das OLG die Untersuchungshaft bestätigen, wird alle drei Monate erneut geprüft, ob der Verbleib in der Justizvollzugsanstalt immer noch gerechtfertigt ist. Die sogenannte Sechs-Monats-Prüfung ist ein wichtiger Hebel im Rechtsstaat. „So schützt man den Verdächtigen vor einem unnötig langen Freiheitsentzug“, sagt Staatsanwalt Mathy.

Keine Obergrenze für Untersuchungshaft

Dennoch gibt es keine gesetzlich festgelegte Obergrenze, wie lang Tatverdächtige maximal in Untersuchungshaft bleiben dürfen. Der Freiheitsentzug müsse lediglich „verhältnismäßig“ sein. Bedeutet: Niemand soll länger in Untersuchungshaft sitzen, als es durch eine nach einem etwaigen Gerichtsprozess verhängte Haftstrafe überhaupt möglich wäre.

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Im mutmaßlichen Mordfall auf der Höri sitzen zwei dringend Tatverdächtige in der Justizvollzugsanstalt. Warum wird nur bei einer Person geprüft, ob das gerechtfertigt ist? „Die andere Person muss sich auch noch wegen einer anderen Straftat verantworten“, sagt Mathy. Und in diesem Fall seien die sechs Monate noch nicht verstrichen.

Die Vorgeschichte

Die Ermittlungen der Mordkommission Friedrichshafen dauern an. „Wir glauben, dass sie in den nächsten Wochen abgeschlossen sind“, sagt Staatsanwalt Andreas Mathy. Dann werde Anklage erhoben. Bis dahin durchkämmt man immer wieder Wälder, Teile des Bodensees oder Mülldeponien, um die Leiche des Hemmenhofeners doch noch zu finden. Die Polizei gibt die Hoffnung nicht auf.

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