Im Landkreis Tübingen greift seit Dienstag die Notbremse, doch innerhalb der Stadtgrenzen von Tübingen geht der Ausnahmezustand vom Ausnahmezustand weiter: Der Modellversuch „Öffnen mit Sicherheit“ in Tübingen wird vorerst in modifizierter Form fortgesetzt.
Cafés müssen wieder dicht machen
Zwar muss die Außengastronomie aus Rücksicht auf Situation und die Notbremse im umliegenden Landkreis wieder schließen, zudem wird die Testpflicht massiv ausgeweitet. Darauf haben sich die Stadt Tübingen und das Land Baden-Württemberg am Dienstagnachmittag verständigt, wie beide Seiten mitteilten. Doch auch weiter sind in Tübingen Einkaufs- und Kulturerlebnisse möglich wie andernorts nirgends im Land.
Palmer äußert Bedauern – und Verständnis
„Es tut mir sehr leid für unsere Gastronomen. Aber wir sollten immer die Alternative sehen. Ohne Modellversuch hätten wir jetzt einfach die komplette Notbremse ohne jede Ausnahme. Wir werden mehr testen und mehr kontrollieren, damit der Einzelhandel und die Kultur in Tübingen weiterhin geöffnet bleiben können, ohne dass die Stadt überfüllt ist“, sagt der Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer.

Schon vor Ostern hatte Tübingen mit Einschränkungen auf den Ansturm auswärtiger Besucher reagiert und nur noch Tagestickets für Bewohner von Stadt und Landkreis Tübingen ausgegeben.
Ministerium: Modellprojekt gefährdet
Das Land verwies unterdessen darauf, dass das Tübinger Projekt auf der Kippe stehe, sollten die Fallzahlen wie zuletzt auch in Tübingen weiter steigen. „Das Modellprojekt ist derzeit gefährdet“, sagte Sozialminister Manfred Lucha (Grüne). „Wenn sich der Anstieg trotz der nun vorgesehenen Maßnahmen fortsetzt und das Infektionsgeschehen zu- statt abnehmen sollte, muss gegengesteuert oder im Zweifel dann doch eine Unterbrechung des Projekts erfolgen.“

Klar sei aber auch, dass das Pilotprojekt in Tübingen den Weg für weitere Projekte dieser Art geebnet habe. Palmer dagegen verwies darauf, dass die Inzidenz zuletzt nach einem starken Anstieg kurz nach der Öffnung Mitte März, als die Testdichte massiv erhöht wurde, mittlerweile wieder gefallen sei und aktuell in Tübingen bei 82 liege. „Es ist wichtig, nicht nur auf die gemessene Inzidenz zu achten. Wir betrachten auch die Positivrate aller Tests. Die ist seit zwei Wochen recht konstant. Einer von 1000 Tests ist positiv“, so Palmer.
Tübingen bleibt vorerst die Ausnahme
Ungeachtet dessen wird die Landesregierung die Hoffnungen von über 50 Kommunen, die mit vergleichbaren Konzepten beim Ministerium für eine Öffnung vorstellig geworden sind, nicht erfüllen. Man wolle nun zunächst die Ergebnisse aus dem Tübinger Pilotprojekt abwarten, teilte der Sprecher des Sozialministeriums auf Nachfrage mit. „Deshalb und angesichts der aktuell steigenden Inzidenzen im Land werden wir zunächst keine weiteren Projekte genehmigen“, machte der Sprecher klar.
Die kommunale Seite dürfte diese Nachricht kalt erwischen. „Viele haben sich auf den Weg gemacht, die Erwartungshaltung und die Hoffnungen waren sehr groß, auf der Grundlage von verbesserter Sicherheit mit gutem Gewissen allen ein Angebot machen zu können “, sagt Steffen Jäger, Präsident und Hauptgeschäftsführer des Gemeindetags Baden-Württemberg.
„Öffnungen schwer vermittelbar“
Aber auch im Landkreis Tübingen sorgt der Sonderweg der Universitätsstadt nicht nur für Begeisterung. „Was den Modellversuch angeht, so war und ist der Landkreis Tübingen von Anfang an nicht beteiligt“, sagt der Tübinger Landrat Joachim Walter. „Es ist gut, wenn man durch Schnelltests Menschen entdeckt, die infiziert sind und die dann niemand anderen mehr anstecken können. Allerdings ist es aus meiner Sicht für die Bevölkerung schwer vermittelbar, dass nur einige hundert Meter von Tübingen entfernt andere Regeln gelten – zumal wir im Kreis Tübingen am heutigen Dienstag die sogenannte Notbremse entsprechend den Regelungen der Corona-Verordnung in Kraft setzen mussten.“
Dies bedeute unter anderem die Schließung von kulturellen Einrichtungen und die Rücknahme von Lockerungen im Einzelhandel – ausgenommen eben im Gebiet des Modellprojekts Tübingen. „Wenn man möchte, dass die Bevölkerung die Regelungen noch versteht und halbwegs akzeptieren kann, machen nur flächendeckende, vorsichtige Öffnungen, begleitet von Schnelltests, Sinn“, sagt Walter, „dies gilt auch für die unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Kreisen.“
Öffnungen wohl kein Infektionstreiber
Dabei lassen die ersten Zwischenergebnisse der wissenschaftlichen Projektbegleitung durch das Universitätsklinikum Tübingen auch ganz andere Schlüsse zu, als sie das Sozialministerium zieht. Für den Infektiologen und Tropenmediziner Prof. Peter G. Kremsner, Leiter des federführenden Instituts für Tropenmedizin am Universitätsklinikum Tübingen, ist die Botschaft sogar viel klarer, als es im Bericht selbst mit gebotener Zurückhaltung formuliert ist.
„Keine Änderung feststellbar“
„Wir haben mit kleinem Budget und überschaubarem Aufwand eine sichere Aussage dazu treffen können, wie sich die Öffnungen bei dem vorliegenden Testkonzept auswirken. Und es ist von unserer Seite aus in Tübingen nach diesen vier Wochen keine, ich wiederhole, gar keine Änderung des Infektionsgeschehens feststellbar“, sagte Kremsner am Dienstag im Gespräch mit dem SÜDKURIER. „Durch die sehr hohe Testhäufigkeit in Tübingen sind die Infektionswerte relativ gesehen gestiegen, die Tests treiben die Inzidenz künstlich in die Höhe. Entscheidender aber ist die Positivrate bei den Tests, und die ist über die letzten vier Wochen sehr konstant geblieben“, stützt der Wissenschaftler die Aussagen von OB Palmer. Der Zwischenbericht ist auf der Homepage der Stadt Tübingen veröffentlicht.

Unterdessen warnt Kremsner vor einer Fixierung auf den Inzidenzwert als Messlatte für den Verlauf der Pandemie. „Der wichtigste Parameter für die Erfassung der Inzidenz, wie sie derzeit allerorts verfolgt wird, ist die Testhäufigkeit. Die ist in Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern relativ niedrig. Deswegen haben wir auch eine im Vergleich relativ niedrige Inzidenz. Dabei ist der sture Blick auf die täglichen Inzidenzwerte eigentlich Blödsinn“, sagt Kremsner.
„Testen, testen, testen“
Denn die hingen sehr, sehr stark von der Testhäufigkeit ab. „Viel wichtiger wäre, die jeweiligen Positiv-Raten bei den Tests miteinander zu vergleichen. Und da stehen wir in Deutschland bei relativ niedriger Testhäufigkeit eher schlecht da. Ganz wichtig ist auch, dass man asymptomatische Fälle erkennt, die bis zu 80 Prozent aller Infektionen ausmachen. Und das geht nur durch testen, testen, testen.“
Das Tübinger Modellprojekt hält er jedenfalls durchaus für übertragbar. „Machbar wäre das schon. Aber es braucht auch eine Lisa Federle und einen Boris Palmer, die es vorantreiben. Kremsners Empfehlung: „Wir müssen impfen, und wir müssen viel, viel mehr testen. Dann ist die Gefahr gering, dass man das Infektionsgeschehen anschiebt.“
Wie es in Tübingen weitergeht
Die Stadt Tübingen wird mit Wirkung zum 7. April unter anderem folgende Änderungen der Corona-Verordnung erlassen:
- Der Einzelhandel im gesamten Stadtgebiet und Kultureinrichtungen wie Theater und Kinos dürfen mit Testpflicht geöffnet bleiben. Das bedeutet: Kunden und Besucher müssen weiterhin ein analoges oder digitales Tagesticket vorweisen. Die Testpflicht gilt jetzt auch für den zusätzlich geöffneten Einzelhandel außerhalb der Innenstadt, der in Tübingen geöffnet bleiben darf und in anderen Orten im Landkreis Tübingen wegen der Inzidenz über 50 ab sofort wieder schließen muss. Die bisher geöffnete Außengastronomie in Tübingen schließt – allerdings laut OB Boris Palmer nicht aufgrund der Infektionslage, sondern mit Rücksicht auf die „Notbremse“ im umliegenden Landkreis. An den Teststationen erhalten weiterhin nur Personen ein Tagesticket, die im Landkreis Tübingen wohnen oder in der Stadt Tübingen arbeiten. Auswärtige Gäste erhalten kein Tübinger Tagesticket. Sie können aber vor dem Besuch einer Kultureinrichtung vor Ort einen Schnelltest machen.
- Kinder dürfen die Tübinger Kindertagesstätten und die Notbetreuung an den Tübinger Schulen ab Montag, 12. April 2021, nur in Anspruch nehmen, wenn sie einmal in der Woche einen Schnelltest in der Einrichtung oder zu Hause machen
- Die Testpflicht, die bereits für Friseure und körpernahe Dienstleistungen gilt, wird auf alle Tübinger Betriebe mit mehr als 50 Beschäftigten ausgeweitet. Ab Montag, 12. April 2021, müssen die Arbeitgeber ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mindestens ein- bis zweimal pro Woche vor Ort einem Schnelltest unterziehen. Die Stadtverwaltung bietet den Betrieben die dafür benötigten Schnelltests zum Kauf an.
- Das Alkoholkonsumverbot nach 20 Uhr wird ausgeweitet, die verschärfte Maskenpflicht im Fußgängerbereich beibehalten und die Einhaltung durch die Stadtverwaltung, private Sicherheitskräfte und die Landespolizei verstärkt kontrolliert. (uba)