Der Fall einer jungen Mutter, die ihre Tochter absichtlich krank gemacht haben soll und dafür zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt worden war, kann noch nicht zu den Akten gelegt werden. Der Verteidiger der Frau habe Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt, wie ein Sprecher des Landgerichts Heidelberg sagte. Die 26-Jährige war dort vergangene Woche wegen Misshandlung Schutzbefohlener und gefährlicher Körperverletzung schuldig gesprochen worden. Außerdem wurde die Unterbringung in der Psychiatrie angeordnet.
Nach Überzeugung des Gerichts hatte die Mutter dem Kind über einen Venenzugang mehrfach Keime injiziert. Das Kind hatte deshalb zahlreiche Behandlungen über sich ergehen lassen müssen. Ein Sachverständiger hatte bei der Angeklagten das Münchhausen-Stellvertreter-Syndrom vermutet. Eltern, die diese Störung haben, machen ihre Kinder absichtlich krank, um Anerkennung zu bekommen und sich selbst als aufopferungsvollen Menschen darzustellen.
Mit dem Urteil war das Gericht nur knapp unter der Forderung der Staatsanwaltschaft geblieben, die auf eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten sowie die Unterbringung in der Psychiatrie plädiert hatte. Die Verteidigung hatte einen Freispruch gefordert.