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Wer in Baden-Württemberg eine Kneipe, ein Café oder ein Restaurant eröffnen will, soll dafür künftig deutlich weniger Formulare ausfüllen müssen. Das sieht ein Änderungsentwurf des Gaststättengesetzes vor, den die grün-schwarze Landesregierung in dieser Woche auf den Weg bringen will. Das Genehmigungsverfahren soll sich dadurch deutlich vereinfachen.

Nach dem Entwurf des Wirtschaftsministeriums reicht es in Zukunft aus, das Vorhaben bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. Eine formelle Erlaubnis – samt Zuverlässigkeitsüberprüfung sowie raum- und ortsbezogene Prüfung bei Alkoholausschank – soll dann nicht mehr nötig sein. Ebenfalls sollen dadurch das schriftliche Antragsverfahren und die bisher geforderten umfangreichen Unterlagen entfallen, hieß es aus dem Haus von Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU).

Änderung betreffen Tausende Gründer

Der Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) begrüßte die geplante Reform. Dehoga-Landeschef Fritz Engelhardt teilte mit: «Der Entwurf für ein neues Gaststättengesetz enthält wichtige Vereinfachungen, für die wir uns als Verband eingesetzt haben». Betriebsübergaben und Gründungen in der Gastronomie würden dadurch erleichtert. Durch den Wegfall des bisherigen Konzessionsverfahrens werde Bürokratie abgebaut und die Branche entlastet.

Nach Angaben des Statistischen Landesamtes gibt es im Jahr durchschnittlich 6.200 Gewerbeanzeigen im Gastronomiebereich. Potenziell betreffen die Änderungen also Tausende Gründerinnen und Gründer. Die geplante Reform geht auf eine Initiative der Landesregierung zum Bürokratieabbau zurück.

Branche unter Druck

Die Gastronomie im Südwesten steht unter Druck. Den Wirten zu schaffen machen unter anderem die wirtschaftlich angespannte Lage und deutlich gestiegene Kosten - zum Beispiel für Lebensmittel, Personal und Energie. Das hatte auch Folgen für Restaurantbesucher: Wirte passten ihre Öffnungszeiten und auch ihr Angebot an. Seit 2019 habe dem Dehoga zufolge mehr als 3.200 Gastronomie-Betriebe aufgegeben - viele davon im ländlichen Raum.

Nach dem bereits schwachen Vorjahr sanken die Umsätze des Gastgewerbes in den ersten fünf Monaten des Jahres, wie Daten des Statistischen Landesamtes zeigen. Zuletzt im Mai um real 1,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat. Besonders die klassische Speisegastronomie war betroffen – also Restaurants, Gaststätten, Cafés, Imbisse und Eisdielen.