dpa

Im erneuten Prozess um die Flucht eines verurteilten Mörders aus der Justizvollzugsanstalt Bruchsal (Baden-Württemberg) bei einem Ausgang in der Pfalz haben beide Seiten ihre Berufungen zurückgenommen. Das teilte das Landgericht Landau mit. Es bleibe damit bei dem früheren Urteil von zweieinhalb Jahren Gefängnis für den Angeklagten. «Weitere Termine finden also nicht statt.»

Das Amtsgericht Landau hatte im Februar den 46 Jahre alten Mann verurteilt, weil er dem Häftling bei der Flucht Ende Oktober 2023 geholfen haben soll. Gegen dieses Urteil wegen Vollstreckungsvereitelung hatten sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt, die seit dem 19. Mai vor dem Landgericht verhandelt worden war. Bis Ende Mai waren dort ursprünglich weitere Termine geplant.

Die Flucht des Häftlings während eines Treffens mit Frau und Kindern hatte für erhebliches Aufsehen gesorgt. Der Mann war trotz einer elektronischen Fußfessel und der Aufsicht von zwei JVA-Bediensteten bei einem Ausgang im rheinland-pfälzischen Germersheim in ein Waldgebiet geflohen. Zielfahnder nahmen ihn erst neun Monate später in der südosteuropäischen Republik Moldau fest.