Fast vier Jahre ist es her, dass sich ein 32-Jähriger im Oktober 2021 des Diebstahls schuldig gemacht haben soll. Nach vielen Verzögerungen und mehreren Verhandlungen hat das Verfahren vor dem Amtsgericht Bad Säckingen nun einen Abschluss gefunden: Gegen die Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 1800 Euro an die Kinderkrebsklinik in Freiburg zeigte sich Staatsanwalt Pascal Attrodt bereit, das Verfahren einzustellen.
„Das stimmt alles nicht“
Als Angestellter in einem Einzelhandelsgeschäft soll der Angeklagte Waren im Wert von rund 1150 Euro an Kunden herausgegeben haben, ohne dafür den Kaufpreis zu verlangen. Diesen Vorwurf stritt der Beschuldigte vor Gericht vehement ab. „Ich habe damit nichts zu tun. Das stimmt alles nicht“, erklärte er. Den Einspruch gegen den Strafbefehl zurückziehen, wie es ihm Richter Jan Meents empfahl, wollte er daher nicht, auch wenn die Geldstrafe bei einer neuerlichen Verurteilung wohl um ein Vielfaches höher ausgefallen wäre.
Eine Beweisführung vor Gericht hätte sich allerdings als äußerst schwierig dargestellt, da dafür neue Zeugen hätten geladen werden müssen, die heute teilweise in Hamburg und München leben. Die einzig anwesende Zeugin war am Tag des Diebstahls selbst nicht in der Filiale gewesen und konnte nur auf die Erzählung ihrer Kollegin verweisen.
Paragraph 153 der Strafprozessordnung verhilft zum Ende des Verfahrens
In der für alle Beteiligten unbefriedigenden Situation machte Richter Jan Meents einen Vorschlag zur Güte. Paragraph 153 der Strafprozessordnung erlaubt es dem Gericht mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft, das Verfahren in jeder Lage gegen Auflagen einzustellen. Staatsanwalt Attrodt zeigte sich dazu bereit, diesen Paragraphen gegen die Zahlung von 1800 Euro an die Kinderkrebsklinik in Freiburg zur Anwendung zu bringen. Trotz anfänglicher Skepsis willigte der Angeklagte, der damit juristisch als unschuldig gilt, ein.
Eine vernünftige Entscheidung angesichts der hohen Geldstrafe und den Anwaltskosten, die auf den 32-Jährigen bei der Fortsetzung der Verhandlung voraussichtlich zugekommen wären. Nach fast vier Jahren und mehreren gescheiterten Verhandlungsterminen endet damit das Verfahren. „Ich will hier nie wieder herkommen“, gab der Angeklagte dem Gericht abschließend mit auf den Weg, woraufhin Meents souverän erwiderte: „Wir wollen Sie auch nie wieder hier sehen.“