Die Vorranggebiete auf dem Hotzenwald und entlang des Wehratals zur Errichtung von Windkraftanlagen sollen in der Fläche erheblich reduziert, zwei sogar gänzlich zurückgestellt werden. Vor allem um Todtmoos und Wehr soll es weniger Windkraftflächen geben. Dies sieht der zweite Entwurf des Regionalverbandes Hochrhein-Bodensee vor, den die Verbandsversammlung am Dienstag, 27. Mai, in Waldshut beschließen soll.
Über 8700 Einwendungen wurden geprüft
Rund 8750 Einwendungen wurden von Kommunen, Interessenverbänden und Bürgern gegen die vom Regionalverband im März 2024 vorgeschlagenen Vorranggebiete vorgebracht. Bei einem großen Teil habe es sich um Musterbriefe gehandelt, welche von Bürgerinitiativen zur Verfügung gestellt worden seien, sagte Verbandsdirektor Sebastian Wilske. Aus dem Hotzenwald seien rund 1000 Stellungnahmen gekommen.

„Bei Planungen mit großer Tragweite gibt es einen Kommunikationsbedarf, und diesem ist der Verband nachgekommen. Es wurden viele Gespräche mit Kommunen und Bürgerinitiativen geführt, auch auf Veranstaltungen“, erklärte Wilske. Der Regionalverband habe sich für die Auswertung der Einwendungen bewusst „die Zeit genommen, alles sehr sorgfältig zu machen.“
Kommunen sollen nicht von Windkraftanlagen umzingelt werden
Angesichts der Zielkonflikte zwischen dem Ausbau der Windenergie und dem Erhalt des Landschaftsbildes, dem Natur- und Umweltschutz oder der Bedeutung von Tourismus und Landwirtschaft hebt Wilske hervor: „Wir schauen, dass wir besonders schützenswerte Gebiete ausklammern können. Es wird zum Beispiel auch weiter Naherholung und Tourismus stattfinden, denn der Tourismus betrifft die ganze Region. Die Umfassungslagen liegen in der Priorität höher als der Tourismus.“

Zu denken ist hierbei an die Gemeinde Todtmoos, die sich nach der Vorlage des ersten Entwurfs laut Bürgermeister Marcel Schneider von Windkraftanlagen in fünf Vorranggebieten „umzingelt“ sah. „Wir haben für alle betroffenen Orte geprüft, wie die Umfassungslagen gemindert werden können. Hier wird es die größte Änderung zwischen dem ersten und dem zweiten Anhörungsverfahren geben“, führt Wilske aus.
- Höhberg-Wiedenbach: Das größte Vorranggebiet im westlichen Landkreis Waldshut liegt auf der Gemarkung Herrischried und soll von 394 Hektar auf 330 Hektar reduziert werden. Auf seiner westlichen Seite sollen so „Konfliktlagen“ bezüglich des Schutzes von Wäldern, Biotopen, Fledermäusen, Vögeln und Trinkwasserschutz vermieden werden. Weitere Zurückstellungen finden sich in Richtung Wehrhalden sowie westlich Herrischried wegen Schutz von arten- und blütenreichem Wirtschaftsgrünland sowie dem Vorsorgeabstand zu einer möglichen Neubebauung. Eine weitere Zurückstellung dient einem Wasserschutzgebiet beim Hornberg-Speichersee.
- Kapellenhalde: Diese 53 Hektar große Vorranggebiet auf der Gemarkung von Herrischried und Todtmoos soll laut Regionalverband gänzlich zurückgestellt werden. Maßgeblich sind hier neben der Umfassungswirkung gegenüber der Gemeinde Todtmoos auch die Überschneidung mit einem Wasserschutzgebiet.
- Farnberg-Rechberg: Das auf der Gemarkung der Gemeinden Bernau, Ibach und Todtmoos gelegene Vorranggebiet mit einer Fläche von 224 Hektar soll ebenfalls gänzlich zurückgestellt werden – hauptsächlich um eine Umfassung Todtmoos‘ zu vermeiden. Der Schutz von Wald, Wasser und des Auerhuhns sowie ein Waldkindergarten waren weitere Gründe.
- Abhau-Grabenwald: Dieses Vorranggebiet auf Gemarkung Herrischried, Rickenbach und Wehr soll von 92 Hektar auf noch rund 32 Hektar südlich des Hornbergbeckens reduziert werden. Wegfallen sollen die Gebiete östlich des Wehra-Beckens und rund um das Kavernenkraftwerk Wehr.
- Klingenfelsen: Das auf den Gemarkungen Rickenbach und Wehr liegende Vorranggebiet soll von 120 Hektar auf 35 Hektar reduziert werden. Wegfallen sollen im Norden die Gebiete beim Segelflugplatz Hütten. Es soll nur das Gebiet um den Gückelfels bleiben – dem zukünftigen Namensgeber des Vorranggebietes.
- Hoheneck: Von 91 auf 41 Hektar erheblich verkleinert werden soll auch das zukünftig nur noch auf der Gemarkung Görwihl, Herrischried und Rickenbach liegende Vorranggebiet Hoheneck. Erhalten bliebe hier ein schmaler Streifen entlang des Bergrückens sowie weitgehend die Fläche nahe dem Platzmoos bei Görwihl. Die Fläche auf der Gemarkung Laufenburg soll gänzlich zurückgestellt werden.
Noch sind die Vorranggebiete nicht beschlossen – neue Einwendungen sind möglich
Ausdrücklich weist Wilske darauf hin, dass die Vorranggebiete bisher nur vorgeschlagen und noch nicht ausgewiesen seien. Der zweite Anhörungsentwurf gebe allen Betroffenen die erneute Möglichkeit zu Einwendungen. „Wenn durch diese keine Änderung der Planung mehr notwendig ist, erfolgt ein Satzungsbeschluss durch die Verbandsversammlung. Die Verabschiedung des Regionalplanes zum Ausbau der Windenergie könnte dann voraussichtlich im Herbst erfolgen“, ergänzt er.
Eine Alternative zu diesem Weg sieht er nicht: „Wir haben über Standortalternativen nicht nachdenken müssen, da wir die ganze Region betrachtet haben. Wir haben nach jedem Schritt Alternativen geprüft und sind der Überzeugung, dass der Entwurf besser ist als der ungesteuerte Zustand.“ Weiterhin sei es Sache der Grundstückeigentümer, ob sie ihre Grundstücke für die Errichtung einer Windkraftanlage zur Verfügung stellen oder nicht.