Bei Kontrollen an Grenzübergängen und Bahnhöfen im Landkreis Konstanz haben Kräfte der Bundespolizei am Wochenende mehrere Personen festgestellt, gegen die offene Vollstreckungshaftbefehle vorlagen. Darüber informiert die Pressestelle der Bundespolizeiinspektion Konstanz in einer Mitteilung.

Zwei Haftbefehle am Freitag vollstreckt

Am vergangenen Freitagnachmittag, 24. Mai, wurde demnach ein 21-Jähriger am Bahnhof in Konstanz kontrolliert, der mit dem Zug nach Deutschland eingereist war. Beim Abgleich seiner Daten im polizeilichen Fahndungssystem stellten die Beamten einen noch offenen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Konstanz fest.

Der libyscher Staatsangehörige war Ende 2023 wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Da er diese bislang nicht beglichen hatte, wurde er gesucht. Auch am Freitag konnte er den Betrag nicht aufbringen und musste deshalb eine 170-tägige Ersatzfreiheitsstrafe antreten.

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Ebenfalls am Freitag wurde durch die Bundespolizei auch eine 61-Jährige in eine Haftanstalt eingeliefert. Die Frau wurde kurz nach 20 Uhr am Bahnhof in Singen kontrolliert. Dabei kam heraus: Gegen die Deutsche lag ein offener Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Würzburg wegen des Erschleichens von Leistungen vor. Sie muss nun 60 Tage in Haft verbringen.

Drei weitere Gesuchte am Sonntag entdeckt

„Im Zuge der intensivierten Grenzkontrollen wurden am 25. Mai gleich drei Haftbefehle vollstreckt“, heißt es in der Pressemitteilung weiter. Als die Bundespolizisten am Sonntag im Zug aus der Schweiz nach Singen einen 24-Jährigen kontrollierten, stellten die Beamten am späten Nachmittag eine Strafvollstreckung wegen Sachbeschädigung fest. Der deutsche Staatsangehörige konnte die Geldstrafe aber begleichen und deshalb seine Reise fortsetzen.

Auch eine 26-Jährige, die die Beamten am Grenzübergang in Rielasingen antrafen, als sie aus der Schweiz nach Deutschland einreiste, ist weiterhin auf freiem Fuß. Gegen die Frau lag ein offener Haftbefehl vor. In ihrem Fall aufgrund einer Verurteilung wegen einer Ordnungswidrigkeit durch das Amtsgericht Neu-Ulm. Die Italienerin konnte die Geldstrafe ebenfalls bezahlen und durfte daher weiterreisen.

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Mit der Einlieferung in die Justizvollzugsanstalt endete hingegen die Reise eines 26-Jährigen. Er wurde 2023 durch das Amtsgericht Rottweil wegen unerlaubten Aufenthaltes zu einer Geldstrafe verurteilt, die er bislang jedoch nicht beglichen hatte. Bei der Kontrolle der Bundespolizei in Randegg konnte der irakische Staatsangehörige den Betrag nicht aufbringen; er muss daher ersatzweise 67 Tage in Haft.