Es sah zunächst nach einem normalen Fallschirmflug aus – doch er endete tödlich. Eine 15-Jährige bestieg am Samstagnachmittag mit ihrem Vater, ihrem Fluglehrer und zwölf weiteren Fallschirmspringern auf dem Flugplatz Schwenningen im Schwarzwald-Baar-Kreis eine Cessna, wie Pressesprecher Jörg-Dieter Kluge vom Polizeipräsidium Konstanz auf Anfrage erklärt.
Für die Fallschirmspringer ging es in die Höhe. Auf rund 3200 Metern sprangen alle nacheinander mit ihren Fallschirmen aus dem Flugzeug, die 15-Jährige mit einem Schülerschirm, der größer ist als normale Schirme und den freien Fall stärker dämpft. Ziel des Fallschirmflugs: der Flugplatz Schwenningen.
Doch bei der Landung schlug die 15-Jährige aus Iffezheim bei Rastatt auf dem asphaltierten Rollweg zur Landebahn hart auf. Ihr Fluglehrer, der kurz vor ihr gelandet war, eilte der Jugendlichen sofort zur Hilfe. Sie wurde reanimiert, starb aber noch am selben Tag in einem Krankenhaus.
Der Unfallhergang
„Nach dem bisherigen Ermittlungsstand hat die Springerin eine Kurve in Bodennähe geflogen“, was letztlich zu dem harten Aufprall auf der Rollbahn geführt habe, erklärt Polizeisprecher Kluge.
Die Jugendliche habe kurz vor der Landung Rückenwind gehabt und daher versucht, im letzten Moment eine Kurve zu fliegen, um den Schirm gegen den Wind zu stellen. Einen technischen Defekt am Schirm schließen die Ermittler aus, da sich dieser normal geöffnet hatte und normal steuern ließ.
„Eine Landung in einer Drehung funktioniert aber nicht. Denn vor der Landung erreicht man eine Geschwindigkeit von 50 bis 70 Kilometern pro Stunde oder sogar mehr „, sagt Ralph Schusser, Geschäftsführer des Deutschen Fallschirmsport Verbands (DFV).
Pralle man mit dieser Geschwindigkeit auf den Boden, ziehe man sich schwerste bis tödliche Verletzungen zu, sagt Schusser im Gespräch mit dem SÜDKURIER. „Hat man kurz vor der Landung Rückenwind, bleibt einem deshalb nichts anderes übrig, als zu bremsen und mit dem Wind zu landen.“
Das sei zwar ebenfalls nicht ungefährlich, auch dabei könne man sich verletzen. In einer Drehung zu landen und seitlich auf dem Boden aufzuprallen, sei aber viel gefährlicher.
Die Filmaufnahmen
Es deutet also alles darauf hin, dass die 15-Jährige infolge eines selbst verschuldeten Unfalls gestorben ist. Den Hergang konnte die Polizei anhand von Filmaufnahmen rekonstruieren. Für eine geplante Dokumentation des SWR für den Kinderkanal Kika war die verunglückte Jugendliche bereits zuvor von einem beauftragten TV-Produktionsteam begleitet worden, zum Beispiel in der Schule.
„Das Produktionsteam hat die Schülerin auch an einem Tag begleitet, an dem sie Trainingssprünge absolviert hat“, schreibt Anja Görzel, Leiterin der SWR-Presseabteilung. „Hierbei wurden Bilder von den üblichen Abläufen gedreht, aber nicht sämtliche Sprünge.“

Auch am Tag des tödlichen Unfalls wurden Filmaufnahmen gemacht. Laut Polizeisprecher Kluge flog ein Kameramann in der Cessna mit, sprang jedoch nicht selbst, sondern filmte aus dem Flugzeug heraus. Ein anderer Kameramann befand sich am Boden, auf dem Flugplatz Schwenningen.
Auf die Frage, ob ausgeschlossen werden könne, dass die Filmaufnahmen in irgendeinem Zusammenhang zu dem Unfall stehen, antwortet Kluge: „Diese Frage kann ich Ihnen nicht beantworten, wird aber im Zuge der Ermittlungen genauso beleuchtet.“
Laut DFV-Geschäftsführer Schusser kann jede Person am Boden theoretisch Einfluss auf einen Fallschirmspringer haben. Er betont aber, dass aufgrund der Schilderung, dass die 15-Jährige schon länger von einem Filmteam begleitet worden war und demnach wusste, dass sie gefilmt wird, mutmaßlich nicht davon auszugehen sei, dass das Filmen einen Einfluss auf ihren Flug oder ihre tragisch missglückte Landung hatte.