Früher gab er sich als Minister und Privatsekretär beim selbst ernannten König von Preußen „Stefan I.“ aus. Inzwischen sei er Mitglied des russischen Militärstabs und Geheimdienstes sowie Missionsleiter der Vereinten Nationen (UN) in Deutschland: Der 'Reichsbürger' Ulrich S. aus Ostrach lebt in einer Parallelwelt und scheint dabei an seine „diplomatische Immunität“ felsenfest zu glauben.

Sein rhetorisches Geschick brachte dem führendem Mitglied der sektenähnlichen „Geschwisterschaft Großer Geist“ knapp 41.000 Abonnenten ein in einem sozialen Netzwerk, das für die Verbreitung von Verschwörungstheorien bekannt ist.

Dort teilt der überzeugte „Reichsbürger“ regelmäßig Audiodateien mit langen Monologen sowie haarsträubende Inhalte, wonach etwa die Bundesrepublik Deutschland nur eine Firma sei, die Polizei an eine private Sicherheitsfirma verkauft worden wäre und Corona-Geimpfte nach fünf Jahren tot sein würden – mit zehntausenden Zugriffen.

Doch spätestens im Herbst 2018 dürfte Ulrich S. der Erfolg in der virtuellen Welt zu Kopf gestiegen sein. Nachdem ein Schweizer Konkursamt ein Insolvenzverfahren gegen den damaligen Unternehmer eröffnete, aber keine Vermögenswerte feststellen konnte, sollte zumindest ein damals 15 Jahre alter VW Touran für die offenen Forderungen der Gläubiger herangezogen werden.

Ein Mann hält ein Heft mit dem Aufdruck „Deutsches Reich Reisepass“ in der Hand.
Ein Mann hält ein Heft mit dem Aufdruck „Deutsches Reich Reisepass“ in der Hand. | Bild: Patrick Seeger/dpa

Doch Ulrich S. dachte nicht daran, seinen fahrbaren Untersatz freiwillig aufzugeben. In mehreren Schreiben, in denen er das UN-Emblem und immer den gleichen Wortlaut verwendete, verwies er auf seinen „internationalen Diplomatenstatus“.

Wie aus einer „Erklärung unter Eid“, die dem SÜDKURIER vorliegt, hervorgeht, habe der „Reichsbürger“ dem Schweizer Konkursamt ein wohl selbst gebasteltes „Wertpapier“ zugesandt, mit der er seine „Steuerschulden“, wie er es ausdrückte, begleichen wollte.

Versuchte Erpressung um 600.000 Franken

Nachdem das Konkursamt das „Wertpapier“ erwartungsgemäß nicht akzeptierte und angeblich nicht zurücksandte, forderte er von der Behörde „den Betrag, den dieses Papier“ laut seiner Vorstellung wert sei: über 600.000 Franken. „Da ich in diesem Bereich tätig bin, weiß (ich, Anm.), was ich tue“, schrieb Ulrich S. in seiner Erklärung zur Höhe des Betrags. Vor Gericht soll später gar von 840.000 Franken die Rede gewesen sein, mit denen der „Reichsbürger“ versuchte, das Konkursamt regelrecht zu erpressen.

Ulrich S. bei einer öffentlichen Online-Diskussion mit weiteren mutmaßlichen „Reichsbürgern“ sowie einem früheren ...
Ulrich S. bei einer öffentlichen Online-Diskussion mit weiteren mutmaßlichen „Reichsbürgern“ sowie einem früheren AfD-Bundestagsabgeordneten. | Bild: Screenshot YouTube

Denn seiner Forderung verlieh der Ostracher mit mehrfachen Drohungen Nachdruck, wonach er im Fall einer Nichtzahlung Militär aufbieten und seine Interessen mit Waffengewalt durchsetzen würde – darunter in einem Telefonat mit der stellvertretenden Leiterin des Schweizer Konkursamts. Aber auch der eine oder andere Behördenleiter im Landkreis Sigmaringen soll laut Polizei betroffen gewesen sein.

„Ich beschlagnahmte das Auto“

Die Schweizer Behördenleiterin bekam es wegen der Drohungen mit der Angst zu tun und erstattete Strafanzeige. „Ich beschlagnahmte daraufhin das Auto. Ich habe aus meiner Sicht nie die Grenzen überschritten“, schreibt Ulrich S. Mehr als ein halbes Jahr war er mit dem Firmenwagen unterwegs, für den seit der Aufnahme in die Konkursmasse kein Versicherungsschutz mehr bestand. Die Schweizer Polizei ersuchte die deutschen Behörden um Rechtshilfe und Beschlagnahmung des VW Touran.

Am Morgen des 8. Mai 2019 plante die Polizei den Zugriff. Aus taktischen Gründen entschied sich die Einsatzleitung für eine gezielte Verkehrskontrolle im Bad Saulgauer Ortsteil Bolstern. Denn der Polizei war bekannt, dass der „Reichsbürger“ von seinem damaligen Wohnort in Ostrach morgens zu seinem Geschäft nach Bad Saulgau fahren würde.

Polizist muss mit fahrendem Auto mitlaufen

Zunächst hielt Ulrich S. seinen Wagen mit Schweizer Kennzeichen an, wollte aber weiterfahren, weil er sich als Diplomat von den beiden kontrollierenden Polizisten nichts sagen lassen müsse. Es folgte eine kurze Diskussion auf Englisch, nach der ein Beamter versuchte, den Zündschlüssel abzuziehen, um den „Reichsbürger“ an der Weiterfahrt zu hindern.

In Westen gekleidete Polizisten.
In Westen gekleidete Polizisten. | Bild: Silas Stein/dpa

„Der Motor lief, der erste Gang war eingelegt und ich ließ einfach nur die Kupplung los“, beschrieb Ulrich S. später in seiner „Erklärung unter Eid“ den Vorfall. Laut seinen Angaben machte der Wagen daraufhin einen „Satz nach vorne“. Im Schritttempo musste ein Polizeibeamter einige Meter mitlaufen, bis er seinen Arm aus dem zu beschlagnahmenden Firmenwagen ziehen konnte. „Der Polizist konnte sich gerade noch rechtzeitig in Sicherheit bringen“, teilte später die Polizei mit.

Flucht und Verfolgungsjagd nach Bad Saulgau

Mehrere Streifenwagen nahmen mit Blaulicht und Sirene die Verfolgung des flüchtigen „Reichsbürgers“ auf, der im fünf Kilometer entfernten Bad Saulgau eine Straßensperre umfuhr, indem er auf den rechten Gehweg auswich.

Laut Darstellung von Ulrich S. versuchte ein Einsatzwagen ihn abzudrängen. Als ein Polizeiauto fast parallel zum geflüchteten Fahrzeug fuhr, riss der Ostracher das Lenkrad ruckartig nach links und rammte den Streifenwagen. Im Augenwinkel will der „Reichsbürger“ gesehen haben, wie ein Polizist auf dem Beifahrersitz eine Pistole in der Hand hielt. „Ich gab Vollgas, rammte das Polizeiauto seitlich und fuhr in die Kreuzung“, schrieb der heute 62-Jährige in seiner Erklärung.

Hausdurchsuchungen nach Waffen und Sprengstoff

Dann sei er auf einem Parkplatz mit erhobenen Händen aus dem Wagen gestiegen. Laut den Polizisten leistete Ulrich S. bei seiner Festnahme jedoch großen Widerstand, was für ihn eine Falschaussage darstellt. Ein Polizist wurde bei der Festnahme leicht verletzt. Ein Vorsatz konnte dem „Reichsbürger“ beim späteren Prozess nicht nachgewiesen werden, nur fahrlässige Körperverletzung.

Mit einem Großaufgebot durchsuchte die Polizei am 8. Mai 2019 in Ostrach das Haus von Ulrich S., der aus seiner Gesinnung als ...
Mit einem Großaufgebot durchsuchte die Polizei am 8. Mai 2019 in Ostrach das Haus von Ulrich S., der aus seiner Gesinnung als „Reichsbürger“ keinen Hehl macht. | Bild: Siegfried Volk

Noch am Tag der morgendlichen Verfolgungsjagd durchsuchten Spezialkräfte auf richterliche Anweisung das Anwesen von Ulrich S. in Ostrach sowie dessen Geschäftsräume in Bad Saulgau nach Waffen, Sprengstoff und anderen gefährlichen Stoffen. Gefunden wurde nichts.

Trotz schwerer Vorwürfe keine Haftgründe

Trotz seiner staatsfeindlichen Überzeugungen, trotz der Drohungen mit Waffengewalt und der Erpressungsversuche im sechsstelligen Bereich wurde Ulrich S. noch am selben Tag gegen 22.30 Uhr freigelassen.

Laut seiner eigenen Darstellung, weil das Office Of International Treasury Control (OITC) aus Fernost bei der Polizei angerufen und seinen internationalen Diplomatenstatus bestätigt habe. Das OITC behauptet wahrheitswidrig, mit den Vereinten Nationen und der Zentralbank der Vereinigten Staaten verbunden zu sein.

Dieses selbst gebastelte „Warnschild“ prangte im Jahr 2019 vor dem Haus von Ulrich S. und sollte wohl ungebetene Besucher ...
Dieses selbst gebastelte „Warnschild“ prangte im Jahr 2019 vor dem Haus von Ulrich S. und sollte wohl ungebetene Besucher abschrecken. Die Polizei hielt es aber nicht von einer richterlich genehmigten Hausdurchsuchung ab. Die Abkürzung ICC steht für International Crime Court, also den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag. ICJ für International Court Of Justice, also den Internationalen Gerichtshof, in derselben niederländischen Stadt. | Bild: Siegfried Volk

Laut Tanja Vobiller, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Ravensburg, lagen für die damals zuständige Staatsanwältin bei Ulrich S. keine Haftgründe, also Verdunkelungs- oder Fluchtgefahr vor. Aus diesem Grund habe diese keinen Antrag auf Untersuchungshaft gestellt. Im Nachhinein eine schwere Fehleinschätzung.

Angebliche Intervention der russischen Militärstaatsanwaltschaft

Denn seine Freiheit nutzte der überzeugte „Reichsbürger“ dazu aus, nach Ungarn zu flüchten. Am 29. September 2019 wolle er erfahren haben, dass die deutschen Behörden beabsichtigen würden, ihn am 1. Oktober für ein Jahr gewaltsam in eine psychiatrische Klinik und danach für den Rest seines Lebens in ein Gefängnis zu bringen.

Nebenbei habe es auch „zwei vermutete Mordversuche der sogenannten BRD“ auf ihn gegeben – völlig substanzlose Hirngespinste, wie SÜDKURIER-Recherchen ergaben.

In Budapest schreibt Ulrich S. mehrere wirre „Erklärungen unter Eid“, eine angeblich auf Wunsch der russischen Militärstaatsanwaltschaft. Diese habe laut seiner Darstellung beim Amtsgericht Bad Saulgau für ihn interveniert, weshalb das Ermittlungsverfahren gegen ihn eingestellt worden sei. „Deshalb habe ich mich nicht mehr um das Verfahren gekümmert“, schreibt Ulrich S.

Spektakuläre Festnahme in Ungarn

Sein Plan, sich mit einer Flucht ins Ausland seiner Verantwortung für die begangenen Straftaten zu entziehen, geht mehr als zwei Jahre lang auf, weil die Mühlen der Justiz langsam mahlen. Bereits im November 2019 hatte die Staatsanwaltschaft Ravensburg einen deutschen und europäischen Haftbefehl für Ulrich S. beantragt.

Laut dem Bundesamt für Verfassungsschutz gibt es in Deutschland rund 20.000 sogenannte „Reichsbürger“ und ...
Laut dem Bundesamt für Verfassungsschutz gibt es in Deutschland rund 20.000 sogenannte „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“, 3000 davon in Baden-Württemberg. | Bild: dpa/SK-Grafik

Doch ein Richter des Amtsgerichts Bad Saulgau genehmigt erst im Juni 2020 – mehr als ein halbes Jahr später – die internationale Fahndung nach dem einflussreichen „Reichsbürger“.

Ab diesem Zeitpunkt sollte es erneut 18 Monate dauern, bis ein ungarisches Spezialeinsatzkommando den 62-Jährigen Mitte Dezember 2021 im südungarischen Szigetvar festnimmt. „Ich wurde mit einer unglaublichen Brutalität verhaftet, (…) zu Boden gerissen (…) und meine Brille flog quer durch den Raum“, erzählte Ulrich S. später in einem Online-Monolog.

„Von Ungeziefer zerstochen“

Zwei Monate saß der „Reichsbürger“ in ungarischen Gefängnissen, was er als schlimmste Zeit seines Lebens beschreibt: „Die Bettwäsche und Matratze waren siffig und dreckig. 69 Tage musste ich in der selben Kleidung verbringen“, sagte Ulrich S. im Internet. Von Ungeziefer sei er so zerstochen worden, dass er Schwellungen gehabt habe.

Seine Auslieferung Ende Februar 2022 nach Deutschland in ein Frankfurter Gefängnis erlebt er als große Erleichterung: „Ich hatte eine 14 Quadratmeter große Zelle für mich alleine – genial. (…) Die Bettwäsche war sauber und ordentlich (…) Das war fast ein Kulturschock, endlich mal was Sauberes zu haben.“

Reue vor Gericht nur als Taktik?

Nach gut zwei Monaten in deutscher Untersuchungshaft kam es schließlich im Mai 2022 zum Prozess vor dem Amtsgericht Bad Saulgau. Etwa 20 Unterstützer von Ulrich S. trafen sich bereits eine halbe Stunde vor Verhandlungsbeginn vor dem Gerichtsgebäude. Wegen der geltenden Corona-Regeln durften nur drei in den Sitzungssaal.

Ulrich S. kurz nach seiner Verurteilung in Freiheit.
Ulrich S. kurz nach seiner Verurteilung in Freiheit. | Bild: Screenshot Telegram

Vor Gericht gab sich der 62-Jährige reumütig und entschuldigte sich bei den Behördenleitern des Schweizer Konkursamts, die er mit Militär und Waffengewalt bedroht und zu erpressen versucht hatte: „Ich bitte um Verzeihung und möchte mich für meinen rüden und harten Ton entschuldigen“, sagte der Angeklagte.

Umfangreiches Geständnis

Der psychiatrische Sachverständige Hermann Assfalg kam nach einem mehrstündigen Gespräch mit Ulrich S. zu dem Schluss, dass er „keine Anhaltspunkte für eine psychische Erkrankung“ oder „Verhaltensauffälligkeiten“ feststellen konnte. „Ich habe ihn nicht wie einen typischen Reichsbürger erlebt“, sagte Assfalg beim Prozess. Für ihn könne einzig das Bedürfnis des Angeklagten, Aufmerksamkeit zu erregen, ein mögliches Motiv sein.

Richter Ralph Ettwein, Direktor des Amtsgerichts Bad Saulgau, erklärte, die Gesinnung des Angeklagten auszublenden und sich einzig und allein auf die Bewertung der Straftaten zu konzentrieren. In einem Vorgespräch habe er Ulrich S. deutlich gemacht, dass er im Gerichtssaal keine Show-Veranstaltung wolle, im Gegenzug könne er ihm eine Bewährungsstrafe anbieten.

So weit kam es nicht. Denn der „Reichsbürger“ ließ über seine beiden Verteidiger ein umfangreiches Geständnis verlesen, in dem er die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft Ravensburg einräumte.

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Am Ende verurteilte ihn Richter Ettwein wegen versuchter Erpressung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Missbrauch von Amtstiteln, wegen gefährlichen vorsätzlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, Sachbeschädigung und fahrlässiger Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten – ausgesetzt zur Bewährung für drei Jahre.

Ein ungewöhnlich mildes Urteil angesichts der Fülle an nachgewiesenen Straftaten und zweier Fluchtversuche, welches inzwischen rechtskräftig ist.

Genau eine Woche nach seiner Verurteilung erklärt Ulrich S. seinem großen Online-Publikum in mehreren langen Audio-Monologen mit zum Teil mehr als 40.000 Zugriffen, wie er die Befragung durch den Psychiater und den Prozess in Bad Saulgau erlebt hat. Dabei lässt er tief in sein mutmaßlich geschickt konstruiertes Täuschungsmanöver blicken.

„Taktisch klug zu verhalten“

„Ich wusste genau, wenn ich anfange zu diskutieren und mit meinem Kommerz-Zeug (gemeint ist wohl seine Reichsbürger-Gesinnung, Anm.) anfange, dann bin ich verloren“, erzählt der 62-Jährige freimütig im Internet. Nebenbei erwähnt er, dass es manchmal besser sei, sich taktisch klug zu verhalten anstatt den Sturkopf zu spielen.

„Ich hab‘ ihm (dem Psychiater Hermann Assfalg, Anm.) das gesagt, was gut für mich ist, und das für mich behalten, was weniger gut für mich ist. (…) Die hatten vor, mich über den Psychologen auszuschalten, ist aber daneben gegangen“, so Ulrich S.

Die letzten Tage vor dem Prozess habe er das Essen im Ravensburger Gefängnis nicht mehr zu sich genommen – aus Angst, es sei mit Psychopharmaka versetzt. Die Verlesung der Anklageschrift vor Gericht mit den detaillierten Vorwürfen bezeichnete er in seinem Online-Monolog als „Blödsinn“, die Zeugenaussagen der Polizisten als „Lügengebilde“.

„Reichsbürger“ und seine Anwälte kontaktiert

Außerdem versteigt sich Ulrich S. zu der Behauptung, der Prozess sei nicht rechtmäßig geführt worden: „Der Leiter der Verhandlung war ein Direktor, er hat die Verhandlung also als Direktor und nicht als Richter geleitet – das ist unzulässig. Es war keine Verhandlung, es war keine“, so der 62-Jährige. Ein beispielhafter Fall, wie „Reichsbürger“ Fakten instrumentalisieren und für ihre Zwecke umdeuten.

Ralph Ettwein, Direktor des Amtsgerichts Bad Saulgau und Vorsitzender Richter im Prozess gegen Ulrich S., nimmt dessen Äußerungen im SÜDKURIER-Gespräch gelassen zur Kenntnis. Einen Fehler bei sich oder im Gutachten von Psychiater Hermann Assfalg erkennt er nicht. Ähnlich wie die Hautfarbe dürfe auch die Gesinnung im Prozess keine Rolle spielen, sagt Ettwein. Es sei nicht seine Aufgabe als Richter, Ulrich S. zu bekehren.

Warum dann überhaupt „Reichsbürger“ vom Verfassungsschutz beobachtet werden, wenn die Justiz ihnen offenbar gleichgültig gegenüberstehe, will der SÜDKURIER-Reporter wissen. „Dann soll sich der Verfassungsschutz um die kümmern“, sagt Ettwein – inzwischen weit weniger gelassen.

Erneut Umzug ins Ausland geplant

Der SÜDKURIER kontaktierte Ulrich S. schriftlich, um ihm Gelegenheit zu geben, auf die Vorwürfe zu antworten. Eine Reaktion blieb bisher aus.

Sein Wahlverteidiger Cliff Radke aus dem bayerischen Rosenheim hat schon mehrere „Reichsbürger“ vor Gericht vertreten, möchte auf Anfrage aber keine Stellungnahme abgeben. Auch der Friedrichshafener Pflichtverteidiger von Ulrich S., Gerd Pokrop, berief sich auf seine anwaltliche Schweigepflicht.

Nach seiner Verurteilung hieß es, Ulrich S. wolle mit seiner Verlobten wieder in jenes Land übersiedeln, in dessen Gefängnissen er laut eigenen Angaben die schlimmste Zeit seines Lebens erlebt hatte: Ungarn. Es gilt die Unschuldsvermutung.