Bermatingen In der Gemeinde sollen Teilstücke von Straßen nur noch mit Tempo 30 befahren werden und so den Verkehrslärm reduzieren. Das beschloss der Gemeinderat einstimmig, nachdem Wolfgang Wahl vom Büro Rapp AG die Ergebnisse der Wirkungsanalysen und die Lärmminderungsmaßnahmen vorgestellt hatte.
Der Verkehrslärm wird berechnet, nicht gemessen. Wesentliche Grundlagen hierfür sind unter anderem die Verkehrsbelastung mit Tag- und Nachtanteilen und die zulässige Geschwindigkeit, schickte er voraus. Vorrangig und als Sofortmaßnahme gehe es in Bermatingen um die Geschwindigkeitsbeschränkung. Dafür müsste eine durch Lärm verursachte Gefahrenlage bestehen und eine gewisse Anzahl von Leuten betroffen sein.
Untersucht wurde die L 205, auf der man nach anfänglichen Schwierigkeiten Tempo 30 umsetzen konnte. Nun ging es um freiwillige Strecken. Der im Frühjahr 2024 gezählte Verkehr an Knotenpunkten und Querschnitten ergab auf der L 205 über 10.000 Fahrzeuge, auf den anderen Straßen zwischen 1200 und 3100. Betroffen sind Bereiche, die über den Grenzwerten liegen, für rund 300 Einwohner, „also schon eine relevante Zahl, die von Lärm im gesundheitskritischen Bereich betroffen sind.“
Dass der Lärm mit der Geschwindigkeitsbeschränkung leiser geworden ist, würden auch die Anwohner an der L 205 bestätigen, so Wahl. Sie lasse sich schnell und kostengünstig umsetzen im Gegensatz zu lärmoptimiertem Fahrbahnbelag, der nur dann erfolge, wenn eine Straße ohnehin asphaltiert werde. Interessant ist: Erst eine Halbierung des Verkehrs bringe eine Lärmminderung um drei Dezibel. Tempo 30 verursache rund drei bis vier Dezibel weniger. Als Synergieeffekt erhöhe sich die (Schulweg)Sicherheit, der Anhalteweg halbiere sich, die Autos würden besser wahrgenommen, die Verträglichkeit zwischen Kfz- und Radverkehr würde zunehmen. Der Verkehrsfluss verbessere sich nur ein wenig, minimal besser wird die Luftqualität. Vorgesehen ist nun ganztägig Tempo 30, unter anderem als Lückenschluss, um ein Beschleunigen und Abbremsen vor den betroffenen Häusern und damit Lärm zu vermeiden, an folgenden Bereichen: Autenweiler Straße zwischen Einmündung L 205 und Übergang Heidbühlstraße und von hier bis Ortsein-/ausgang als Lückenschluss. K 7728 Heiligenbergstraße zwischen Kreisverkehr (Stachus) und Einmündung Bergstraße. K 7728 Ittendorfer Straße zwischen Stachus und Einmündung Gehrenbergstraße bis zum Ortsaus-/eingang als Lückenschluss. Nach der Beteiligung von Öffentlichkeit, Behörden, Trägern öffentlicher Belange und der Auswertung der Stellungnahmen durch das Büro Rapp wird der Gemeinderat den Beschluss für den Lärmaktionsplan mit den entsprechenden Maßnahmen fassen.