Bermatingen – Lärm ist gesundheitsschädlich. Deshalb hat die Gemeinde 2014 einen Lärmaktionsplan erstellt. Bei dessen Fortschreibung 2022 wünschte sich der Gemeinderat, dass auch die freiwillig aufgenommenen Straßen überprüft werden. So wurde die Lärmbelastung an folgenden Straßen untersucht: K7749 Bermatingen (Ahausener Straße und Autenweiler-/Heidbühlstraße), K7749 Ahausen (Meersburger- und Gehrenbergstraße) und K7782 (Heiligenberg- und Ittendorfer Straße). Die Ergebnisse stellte Projektleiter Wolfgang Wahl vom Büro Rapp AG Freiburg dem Gemeinderat vor.
„Heute geht es um die Zwischeninformation und die weiteren Schritte“, sagte er. Straßenverkehrslärm werde grundsätzlich nicht gemessen, sondern berechnet und berücksichtige Zufälligkeiten wie nasse oder trockene Fahrbahn und einen durchschnittlichen täglichen Verkehr mit Tag- und Nacht-Anteilen; jetzt auch mit Motorrädern und unterschiedlich großen Lkws, ebenso die zulässige Geschwindigkeit, Fahrbahnoberfläche, Kreisverkehre, Ampeln und der Abstand zu den Häusern.
Für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen müsse eine durch Lärm verursachte Gefahrenlage vorliegen. Das regelt ein „Katalog“, so werden in Mischgebieten andere Werte als in Wohngebieten angesetzt. Untersucht wurde an einem Werktag im Februar pflichtgemäß die L205, freiwillig die genannten Straßen. Es gab Verkehrszählungen, ein schalltechnisches Modell, Betroffenheiten wurden untersucht und ein Grobkonzept erstellt, was denk- und forderbar wäre. Auf der L205 fahren rund 10.600 Fahrzeuge mit einem relativ geringen Schwerverkehrsanteil von zwei Prozent, auf den Kreisstraßen sei die Belastung mit 1000 bis 3000 Fahrzeugen, „angenehm wenig“; teilweise zu leise für weitere Maßnahmen.
Von den drei Hauptbelastungsbereichen betreffen zwei die L205 und die Heiligenberger Straße. Nur an bestimmten Stellen würden die Grenzwerte überschritten, wie an einem dicht an der Straße stehenden Haus: „Wenn ein Lkw ein Meter an der Glasscheibe vorbeifährt, klappert halt das Geschirr im Schrank.“ Man müsse schauen, wo man vielleicht Grenzwerte überschreite. Doch danach sehe es nicht aus. Unter 30 Stundenkilometer zu gehen bringe nichts. „Wir können eigentlich nichts mehr tun“, so Wahl. Hier verwies Bürgermeister Martin Rupp jedoch auf die nicht vergessene Option einer Umgehungsstraße, die aber politisch derzeit nicht durchsetzbar sei.
Keine Pflicht, aber im Ermessen seien folgende Bereiche: Die K7749 Autenweiler Straße zwischen Einmündung L205 und der Abzweigung Autenweiler Straße/Übergang Heidbühlstraße, die K7782 Heiligenberger Straße zwischen Kreisverkehr und Einmündung Bergstraße und die K7782 Ittendorfer Straße zwischen Kreisverkehr und Einmündung Gehrenbergstraße. Hier wäre Tempo 30 denkbar. Gemeinderat Gerold Müller, LBU, erkundigte sich, wann die Gemeinde bei baulichen Maßnahmen tätig werden müsse. Die sei hier nicht gefordert, allenfalls bei Gemeindestraßen. Der LAP habe eine Bindungswirkung für die Geschwindigkeitsbegrenzung, aber für bauliche Maßnahmen eher eine schwache. Rupp verwies darauf, dass das Land wegen der Sanierung der L205 schon verstärkt zum Einbau lärmoptimierenden Asphalts aufgefordert worden war; aktuell geplant sei es für 2025/26.
Wie repräsentativ sei der 29. Februar als Erfassungstag in einer landwirtschaftlich und touristisch geprägten Gemeinde, erkundigte sich Gemeinderat Fabian Dilger, CDU. Seiner Meinung nach passe das nicht. Ob eine zweite Messung möglich und sinnvoll sei? Lärm verhalte sich logarithmisch; zehn Prozent mehr spiele eine geringe Rolle, so Wahl. Ein Spitzentag in Hagnau beispielsweise habe nur 0,7 Dezibel mehr Lärm verursacht, antwortete Wahl. Dem Antrag der Verwaltung, die oben genannten Bereiche einer vertieften Untersuchung zu unterziehen, stimmte der Gemeinderat einstimmig zu.