Eine Frau gerät auf dem Rhein bei Rheinfelden in Not. Obwohl die kantonale Notrufzentrale informiert wird, bleibt eine Alarmierung der Rheinrettung in Rheinfelden/Schweiz aus. Dies geschah am vergangengen Samstag.

Der Chef der Rheinrettung, Richard Graf, übt scharfe Kritik. „Am Samstag konnten wir mit großem Glück eine Frau, die in Not geraten war, aus dem Rhein retten. Für sie kam die Rettung praktisch in letzter Minute“, sagt der Leiter des Rheinrettungsdienstes der Feuerwehr Rheinfelden.

Was war auf dem Rhein bei Rheinfelden geschehen?

Drei Personen waren laut Schilderung von Graf um kurz nach 16.30¦Uhr auf deutscher Seite des Rheins – unterhalb der alten Brücke – mit ihren Stand-Up-Paddle-Boards unterwegs.

Eine Frau stürzte ins Wasser, konnte sich nur noch an einem Baum, der in der Strömung lag, festhalten. Sie rief um Hilfe. Dies hörten mehrere Personen auf beiden Seiten des Rheins und alarmierten den Notruf.

Warum gab es keinen Alarm?

Hier beginnt der Ärger von Richard Graf: „Wir sind von der Kantonalen Notrufzentrale in Aarau wieder nicht alarmiert worden, obwohl sie eine Alarmmeldung von deutscher Seite und auch von einer Schweizer Privatperson erhalten hat.“

Das ist für Graf unverständlich. „Wir waren über den Notfall nur im Bilde, weil Privatpersonen uns direkt alarmiert haben, so konnten wir schnell reagieren.“ Das Boot der Rheinrettung liegt bei der Schifflände permanent im Wasser. Dank des Hinweises waren die Schweizer Retter als erste Einsatzkräfte bei der Frau und konnten sie aus dem Wasser holen.

Etwas später kam das Rettungsboot der DLRG dazu, das ebenfalls alarmiert worden war. „Es ist zwingend, dass wir bei einem solchen Notfall sofort von der Kantonalen Notrufzentrale in Aarau alarmiert werden. Es geht um Menschenleben, da zählt jede Sekunde“, erklärt Richard Graf. Die Mittel seien in Rheinfelden vorhanden, um Leuten in Not effizient zu helfen. „Wir müssen aber rechtzeitig von Aarau alarmiert werden.“

Was sagt der Kanton zu diesem Vorfall?

„Die kantonale Notrufzentrale (KNZ) hatte um 16.37¦Uhr durch einen Anrufer eine Meldung über den erwähnten Vorfall erhalten. Um 16.40¦Uhr, drei Minuten nach Eingang der Meldung, wurden wir durch einen anderen Anrufer informiert, dass die Person geborgen wurde“, teilt ein Sprecher der Kantonspolizei mit.

„Die Entgegennahme des Anrufes, die Schilderung des Vorfalls durch den Melder und die Information respektive Absprache mit der integrierten Leitstelle in Lörrach geschah in diesen drei Minuten. Als Nächstes wäre der Schweizer Rheinrettungsdienst aufgeboten worden. Aufgrund der raschen Klärung der Situation konnte auf die Alarmierung verzichtet werden.“ Nach dieser Darstellung wurde der Rheinrettungsdienst also nicht alarmiert, weil er die Frau – dank des Alarms von Privatpersonen – schon gerettet hatte.

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