Bei der ZF-Betriebsversammlung vergangene Woche rechnete Oberbürgermeister Andreas Brand den Mitarbeitern vor, wie er mit der erhöhten ZF-Dividende von 18 Prozent umgehen wolle. „Von einem Nachsteuergewinn von 1000 Euro werden 820 Euro bei der ZF bleiben, 80 Euro an die Zeppelin-Stiftung fließen und 100 Euro an die Ferdinand gGmbH gehen“, erklärte Brand vor 7000 ZF-lern. Er rechtfertigte dieses Vorgehen damit, dass der Eigentümer der ZF in einer Krisensituation in der Lage sein müsse, zu „helfen und zu unterstützen“. Anschaulich demonstrierte er dies mit einem mitgebrachten Sparschwein. „Dieses Sparschwein ist das Sparschwein für schlechte Zeiten. Und das ist zutiefst schwäbisch, zutiefst kaufmännisch vorsichtig, in guten Zeiten Vorsorge zu treffen“, so Brand und fügte hinzu, dass er jetzt damit anfangen wolle „für Sie, für die Zeppelin-Stiftung und für die Zukunft unserer Stiftungsbetriebe“ zu sparen, um „Ihnen Sicherheit zu geben, wenn Sie Sicherheit brauchen“. Applaus brandete auf, als Brand dies sagte – die Mehrzahl der ZF-Mitarbeiter überzeugte er bei der Betriebsversammlung.

Um dies zu bewerkstelligen, gründete die Stadt im November 2016 die gemeinnützige Gesellschaft Ferdinand gGmbH, deren Ziel die Kapitalvermehrung bis zur Zielmarke von einer Milliarde Euro in zehn Jahren ist, wie OB Brand Anfang Dezember vor Journalisten erläuterte. Doch Professor Rainer Hüttemann, Steuerrechtler an der Uni Bonn, äußert Bedenken an dieser Vorgehensweise. Er ist der Ansicht, dass die derzeit gültige Satzung der Zeppelin-Stiftung ein solches Sparziel gar nicht vorsehe. „Die Satzung der Zeppelin-Stiftung erlaubt überhaupt keine Weiterleitung von Mitteln an eine andere Körperschaft zur Vermögensausstattung, sondern nur eine Zuwendung zur Verwendung für den Stiftungszweck“, erklärt Hüttemann.

Viele, viele ZF-Euros will Oberbürgermeister Andreas Brand ins Sparschwein der Ferdinand gGmbH stecken, um für schlechte Zeiten ...
Viele, viele ZF-Euros will Oberbürgermeister Andreas Brand ins Sparschwein der Ferdinand gGmbH stecken, um für schlechte Zeiten vorzusorgen. Steuerrechtlich ein schwieriges Terrain. | Bild: Felix Kästle (dpa)

Die Ausstattung einer gGmbH mit Vermögen sei aber keine Verwendung für den Stiftungszweck, da nur die Erträge aus der Anlage dieses Vermögens verwendet würden. „Stiftungsrechtlich kommt es auf die konkrete Satzung an, deren Anpassung an die Gesetzesänderung man in Friedrichshafen offenbar vergessen hat“, so Hüttemann weiter.

Die Zeppelin-Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke. Für welche Zwecke die finanziellen Mittel der Zeppelin-Stiftung konkret verwendet werden, entscheidet der Häfler Gemeinderat. Grundlage dafür ist die Stiftungssatzung, in der alle Förderzwecke festgeschrieben sind und die zuletzt 2007 geändert wurde.

Zudem führt der erfahrene Stiftungsrechtler aus, dass es gar nicht so einfach sei, von dem gesparten Geld der Ferdinand gGmbH Geld an die ZF zurück zu übertragen. „Der Oberbürgermeister sollte wissen, dass eine gemeinnützige GmbH ihre Mittel nur für ihre steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke verwenden darf. Die finanzielle Unterstützung eines gewerblichen Unternehmens wie der ZF gehört ganz sicher nicht dazu“, so Hüttemann klar. Denkbar wäre allenfalls, einen Teil des Vermögens bei der ZF anzulegen oder auf die Dividende ganz oder teilweise zu verzichten.

Die Aufsichtsbehörde der Zeppelin-Stiftung ist das Regierungspräsidium Tübingen. Auf Nachfrage dieser Zeitung, ob die Ausstattung der Ferdinand gGmbH mit Vermögen mit der derzeit gültigen Satzung der Zeppelin-Stiftung konform gehe, antwortete Pressesprecher Dirk Abel: „Das Regierungspräsidium unterzieht den gesamten Vorgang derzeit noch einmal einer eingehenden Prüfung.“ Mit Ergebnissen sei in der kommenden Woche zu rechnen.

Die Nachfrage dieser Zeitung bei Oberbürgermeister Andreas Brand, wie er die Mittel der Ferdinand gGmbH in schlechten Zeiten den Stiftungsunternehmen zu Gute kommen lassen wolle, beantwortete er so: „Eine direkte Rückzahlung aus der Ferdinand gGmbH an die Stiftungsunternehmen ist nicht vorgesehen, ist aber auch gar nicht notwendig. Eine wirksame Sicherung und Stützung der Unternehmen im rechtlich zulässigen Rahmen ist auf anderen Wegen möglich: Etwa in Konjunkturkrisen, bei zusätzlichem Investitionsbedarf oder besonderen Unternehmenszukäufen wäre insbesondere eine Reduzierung der Dividende oder ein vorübergehender Verzicht auf diese möglich.“

Im Klartext heißt das, dass das Geld, das aus der Dividende der Stiftungsbetriebe in die gemeinnützige Ferdinand gGmbH gezahlt wird, gar nicht selbst genutzt werden kann, um etwa der ZF AG in Krisenzeiten zu helfen. Ein Verzicht auf die Dividende wird auch in schlechten Zeiten kaum nutzen, weil genau in diesen Jahren mit einem niedrigeren Gewinn oder etwa einem Verlust zu rechnen wäre.

Und da sich die Dividenden-Zahlung am Gewinn bemisst, wäre diese dann eben sowieso kleiner oder – im Falle eines Verlustes – gleich Null. Das Geld, das in der Schatulle der Ferdinand gGmbH landet, ist also ein Vermögen, das ausschließlich für die ausgewiesenen Stiftungszwecke verwendet werden darf: also für gemeinnützige und mildtätige Zwecke. Die ZF ist ein Wirtschaftsunternehmen, das ganz sicher nicht dieser Kategorie zuzurechnen ist.

 

Konzern und Stiftung

Die ZF Friedrichshafen AG ist ein Stiftungsunternehmen. Hauptaktionär mit 93,8 Prozent der Aktien ist die Zeppelin-Stiftung. 6,2 Prozent besitzt die Dr. Jürgen und Irmgard Ulderup Stiftung. Letztere ist seit 2003 im Besitz der ZF-Anteile. Die Zeppelin-Stiftung wurde schon 1908 gegründet. Stiftungszweck ist die Förderung von Wissenschaft, Forschung, Bildung und Kultur. Vorsitzender der Zeppelin-Stiftung ist Friedrichshafens Oberbürgermeister Andreas Brand.