Eigentlich hatte der junge Mann seinem Kumpel nur helfen wollen, als morgens um 4.10 Uhr zwölf Männer vor dem Metropol auf ihn losgegangen sind. Der Grund: Die Freundin von einem sei in der Disko „angetanzt“ worden. Das Resultat war eine stark blutende Platzwunde am Hinterkopf vom Schlag mit einer Whiskeyflasche, mehrere Frakturen im Gesicht und eine Stichwunde am Rücken. Noch heute hat das Opfer eine Metallplatte im Gesicht und deshalb immer wieder Taubheitsgefühle. „Ich habe die Leute nicht gekannt“, sagte der junge Mann.

Angeklagter in Fußfesseln

Der 19-jährige Angeklagte trug während der Verhandlung Fußfesseln, da er wegen eines anderen Delikts aktuell inhaftiert ist. Er sagte, dass er einen Mann geschubst habe und anschließend mit dem Taxi nach Hause gefahren sei. „Das ist ein klassisches Geständnis. Ich habe nichts anderes erwartet“, sagte Oberstaatsanwalt Jörg Bogenrieder sarkastisch. Neben den beiden Opfern der Schlägerei waren der Taxifahrer und ein Disko-Besucher im Zeugenstand. Alle vier konnten die Angeklagten nicht eindeutig identifizieren. In den Verhandlungspausen scherzten sie untereinander und mit den Angehörigen im Gerichtssaal. Offensichtlich hatten sie ihren Spaß.

„Ich habe der Frau gesagt, dass sie sich nicht alles bieten lassen muss.“
Zeugin

Wegen der Beleidigung war eine Ravensburgerin geladen, die sich im Juni 2019 eingemischt hatte, als ein Mann seine Freundin mit der Hand ins Gesicht schlug. Darauf meinte der Mann, dass es sie nichts anginge und er seine Frau so oft schlagen könne, wie er wolle. „Ich habe der Frau gesagt, dass sie sich nicht alles bieten lassen muss“, so die Zeugin. Die Beleidigungen, bei denen unter anderem das Wort „Schlampe“ gefallen war, hatte der 22-jährige Angeklagte bereits eingeräumt. Den Schlag ins Gesicht hat es aus seiner Sicht aber nicht gegeben. Auch der Ravensburgerin war es nicht möglich, die Männer nach eineinhalb Jahren zu identifizieren.

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Lang sind die Vorstrafenregister der beiden Angeklagten, die seit 2016 beziehungsweise 2015 in Deutschland leben und hier bereits Haftstrafen verbüßt haben. Als erschütternd bezeichnete Bogenrieder die Folgen der Schlägerei. „Diese brutalste Tat ging knapp am versuchten Totschlag vorbei.“ Verteidiger Gerd Pokrop setzte dagegen: „Wir wissen, dass mein Mandant am Tatort war. Mehr wissen wir nicht.“

Für den 22-Jährigen steht eine noch nicht rechtskräftige Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Monaten wegen einer anderen gefährlichen Körperverletzung und Hausfriedensbruch an. Sie werde voraussichtlich mit den zwei Monaten für die Beleidigung zusammengefasst, erklärte Richter Peter Pahnke. „In den anderen Punkten sind die Angeklagten nach unseren rechtsstaatlichen Grundsätzen freizusprechen.“

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