Die Frage tauchte in den vergangenen Monaten im Gemeinderat immer wieder auf: Was wird jetzt mit der ZF-Arena? Die steht seit Oktober 2020 wegen enormer Baumängel leer. Die Folgeprobleme beschäftigen seither den Rat. Nicht nur, weil für Schul- und Vereinssport und die VfB-Volleyballer woanders Platz gebraucht wird.

OB: Sanierung oder Neubau nicht parallel planen

Im Mai brachten die Grünen das Thema im Finanzausschuss erneut auf den Tisch. Die Stadt möge einen Plan für den Umgang mit der ZF-Arena erarbeiten, beantragte Fraktionschefin Anna Hochmuth. Oberbürgermeister Andreas Brand erwiderte, dass Sanierung oder Neubau nicht parallel geplant werden sollten, sondern nur eins von beiden. Im Technischen Rathaus ist man dank vieler städtischer Projekte mit Arbeit gut eingedeckt.

Aber hat die Stadt tatsächlich eine Wahl? Denn vor knapp einem Jahr hat das Landesdenkmalamt die ZF-Arena zum Kulturdenkmal erklärt. Damit besteht für die Stadt eine Erhaltungspflicht. Die wiederkehrende Diskussion suggeriert, dass ein Abriss der über 50 Jahren alten, früheren Messehalle möglich ist.

Die frühere Messehalle ist vor gut einem Jahr zum Kulturdenkmal erklärt worden und darf daher eigentlich nicht abgerissen werden.
Die frühere Messehalle ist vor gut einem Jahr zum Kulturdenkmal erklärt worden und darf daher eigentlich nicht abgerissen werden. | Bild: Benjamin Schmidt

Diese Frage stellt sich für das Landesdenkmalamt (LAD) im Regierungspräsidium Stuttgart derzeit jedoch nicht. Bisher sei von der Stadt kein Antrag auf Abriss der ZF-Arena eingegangen, heißt es auf Nachfrage unserer Zeitung. Ganz im Gegenteil: Das LAD sei in konstruktivem Austausch mit der Stadt Friedrichshafen, die die 'Erhaltungsoptionen der Arena' prüfe. Das bestätigt das Rathaus. Einen Antrag auf Abbruch der ZF-Arena könne es daher von Seiten der Stadt „derzeit noch nicht geben“.

Abbruch noch nicht beantragt

Fakt ist: Der Denkmalstatus kann nur aufgehoben werden, „wenn ein Abbruchantrag genehmigt und vollzogen ist“, erklärt eine Sprecherin des RP Stuttgart. Das erlaube die Behörde in der Regel aber nur dann, wenn ein Kulturdenkmal ungenehmigt so stark verändert wurde, dass durch diese Eingriffe die Denkmaleigenschaft verloren gegangen ist. Ansonsten komme eine Abrissgenehmigung nur dann noch in Frage, „wenn die Erhaltung des Denkmals wirtschaftlich unzumutbar“ sei. Wie oft das LAD mit dieser Begründung die Erlaubnis gab, ein Kulturdenkmal platt zu machen, kann die Behörde nicht beantworten. Darüber werde keine Statistik geführt.

Auch das Graf-Zeppelin-Haus ist denkmalgeschützt und muss saniert werden.
Auch das Graf-Zeppelin-Haus ist denkmalgeschützt und muss saniert werden. | Bild: Lippisch, Mona

Das Rathaus räumt allerdings ein, dass eine Sanierung der ZF-Arena mit Geld aus der Zeppelin-Stiftung „grundsätzlich denkbar“ ist. Der Denkmalschutz steht als Stiftungszweck in der Satzung. Allerdings seien auch die Mittel der Zeppelin-Stiftung begrenzt, heißt es aus der Stadtverwaltung. Zumal derzeit auch die Generalsanierung des ebenfalls denkmalgeschützten Graf-Zeppelin-Hauses läuft, für die rund 50 Millionen Euro insgesamt angesetzt waren.

Notdürftiger Bauunterhalt

Bleibt die Frage, was die Stadt derzeit tut, um die Halle vorerst nicht dem Verfall preiszugeben. „Der Bauunterhalt wurde auf das mögliche Minimum reduziert“, lautet die Antwort aus dem Rathaus. Was sicherheitsrelevant ist oder notwendig ist, um die Technik zu erhalten, werden weiterhin gemacht. Und im Winter wird die Halle trotz Leerstand mit der notwendigen Mindesttemperatur beheizt.

Dabei bleibt es. Die baulichen Mängel, die zur Schließung der Halle geführt haben, könnten ohne sehr erheblichen Aufwand und auch ohne Abstimmung mit dem Landesamt für Denkmalpflege nicht behoben werden.