Der Fund, von dem das Hauptzollamt Ulm nun berichtet, wurde bereits Ende Juni am Bodensee-Airport in Friedrichshafen gemacht: Beamte beschlagnahmten knapp 100 Kilogramm Fleisch im Gepäck einer Reisegruppe, darunter 130 tiefgefrorene und für den Verzehr vorbereitete Singvögel. Gegen die verantwortliche Person werde nun strafrechtlich ermittelt.

Einfuhr in die EU verboten

Im Rahmen der Ermittlungen, bei denen das Bundesamt für Naturschutz einbezogen wurde, konnte in Erfahrung gebracht werden, dass es sich bei den Singvögeln mutmaßlich um Wildfänge handelt, heißt es weiter. Die Vögel, die demnach oft illegal mit Fangnetzen und Leimfängern während des Vogelzuges gefangen werden, gelten dem Zoll zufolge in einigen Ländern als kulinarische Delikatesse.

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Die Einfuhr von Fleisch aus Drittländern ist veterinärrechtlich grundsätzlich untersagt. Die Singvögel sind nach der Europäischen Vogelschutzrichtlinie streng geschützt und dürfen ebenfalls nicht in die EU gebracht werden.