Bei der letzten Veranstaltung im Rahmen der Bürgerbeteiligung beim Projekt „Mitte gestalten“ blieb das Interesse der Immenstaader am Rahmenplan für ihren Ortskern weiterhin hoch. „Es freut mich sehr, dass wir noch Stühle anbauen müssen“, sagte Bürgermeister Johannes Henne bei der Begrüßung. „Es geht um den zentralen Bereich des Lebens unserer Gemeinde, das Herzstück, das uns ganz, ganz wichtig ist.“ Dann versprach er den Bürgern die Antwort auf die Frage: „Was haben wir aus ihren Anregungen gemacht?“
Die versprochenen Antworten gaben im Lauf des Abends Stadtplaner Helmut Hornstein und Verkehrsplaner Claus Kiener. Einen Überblick über Verfahren und Werkzeuge gab Moderator Alexander Leitz. „Der gemeinsame Wunsch der Bürger ist, den Charakter ihres Ortskerns zu erhalten und dabei auch moderne Akzente zu setzen“, fasste Leitz vorab zusammen. Der Gemeinde empfahl er „pro-aktives Flächenmanagement“.

Bislang liege die Federführung bei Bauvorhaben oft bei Investoren und die Gemeinde könne eher reagieren als agieren, so Leitz. Eine Leitlinie auf Grundlage einer umfassenden Bürgerbeteiligung werde im Streitfall zum wirksamen Instrument auch vor Gericht, erklärte er weiter. Sie solle jedoch keinesfalls Eigentümer übergehen oder Investoren abschrecken. „Es geht uns um ein einvernehmliches Miteinander unter Federführung der Gemeinde.“
Welche Werkzeuge sind wirksam?
Als weitergehende rechtswirksame Werkzeuge, „scharfe Schwerter“, die aus der Leitlinie heraus entwickelt werden könnten, führte Leitz Vorkaufsrecht, Veränderungssperre, städtebauliche Verträge, örtliche Bauvorschriften, Stellplatzsatzung und Bebauungspläne an. „Eine Veränderungssperre macht zum Beispiel nur dann Sinn, wenn die Gemeinde bei für sie nicht akzeptablen Bauvorhaben einen positiven Willen zeigen kann, eine Alternative.“ Ein Vorkaufsrecht könne auch nur für besonders wichtige Bereiche Gemeinde angewendet werden, „nicht für ganze Straßenzüge“.
Grundlage für die Planung von Verkehrsflächen sind die Zahlen, die das Büro Modus Consult zum Verkehrsaufkommen ermittelt hat. Claus Kiener präsentierte die Ergebnisse einer Verkehrszählung im Juni. Das Aufkommen von Auto- und Schwerlastverkehr sei vergleichsweise gering, daher empfehle er eine Anpassung des Straßenquerschnitts auf 5,50 Meter. Das ermögliche Maßnahmen zur Förderung von Projekten für Fußgänger, Radler und den Nahverkehr. Die Parkplätze im Ortskern seien auch nicht wirklich ausgelastet, daher könne man darüber nachdenken, einige entfallen zu lassen.
„Da lacht das Herz des Stadtplaners“
„Da lacht das Herz des Stadtplaners, wenn der Straßenplaner sagt, dass man Straßenquerschnitte reduzieren kann“, sagte Helmut Hornstein. So ergeben sich Chancen, die Seitenbereiche aufzuweiten und Aufenthaltsbereiche zu schaffen. Entlang der bisher städtebaulich vernachlässigten Hauptstraße-Ost etwa, könnten dann Bäume und Sitzbänke künftig zu mehr Aufenthaltsqualität führen.

Um den dörflichen Charakter zu erhalten, empfiehlt der Stadtplaner für den Ortskern, die eher offene Bebauung mit Abständen zwischen den Gebäuden weiterhin zu pflegen. Alle Neubauten sollen Satteldächer und gegliederte Fassaden haben. Bei Neubauten sollen Tiefgaragen wo immer möglich oberirdische Stellplätze ersetzen. Mit Vor- und Rücksprüngen, also variierenden Abständen zwischen Gebäuden und Straße, soll die Korridorwirkung der Straßenzüge aufgelöst werden.
Die Bachstraße habe mit sehr interessanten Geschäften und Gastronomie fast schon kleinstädtischen Charakter, erklärte Hornstein. Einzelhandel und Gastronomie zu erhalten, sei dort ein wichtiges Planungsziel. „Schon deshalb sollte die Straße ein Anziehungspunkt sein, etwas, wo man gerne hingeht.“ Viele Bürger haben sich dort gegen eine Fußgängerzone ausgesprochen, daher solle es auch keine werden. Die Aufenthaltsqualität will Hornstein dort unter anderem durch eine Auflösung der Trennung des Straßenraums für Fahrzeuge und Fußgänger hin zu einer gemeinsamen Nutzung verbessern.
Satzung zum Vorkaufsrecht
Auf die Frage eines Bürgers nach einem Zeitrahmen für die gewünschten Veränderungen antwortete der Bürgermeister, dass es am wichtigsten sei, dass die Leitlinie der Verwaltung bald als Steuerungsinstrument in Gesprächen mit Investoren und Bauherren zur Verfügung stehe. Als erster Schritt nach dem Beschluss, der noch im laufenden Jahr durch den Gemeinderat erfolgen soll, sei eine Satzung zum Vorkaufsrecht geplant. Maßnahmen im öffentlichen Raum wolle die Gemeinde Stück für Stück angehen. Johannes Henne: „Es müssen ja auch die Mittel dazu da sein.“