Markdorf – Die Frage kam unter dem Tagesordnungspunkt 4 der jüngsten Sitzung des Technischen Ausschusses. Unter Bekanntmachungen, Wünsche und Anträge erkundigte sich Joachim Mutschler, Fraktionssprecher der Umweltgruppe, ob die Stadtverwaltung irgendeine Handhabe habe, dem schleichenden Verfall des Heggbacher Hofes entgegenzuwirken. „Dort stehen schon seit Wochen Fenster auf“, berichtete Mutschler. Sein Verdacht sei, dass solche Dauerbelüftung nicht nur der Luftzirkulation dient, sondern auch den Regen ins Innere des unter Denkmalschutz stehenden Gebäudes eindringen lässt. Aus Sicht Mutschlers zeigt sich hier die Intention des Eigentümers, auf den Abriss hinzuwirken.
Bürgermeister Georg Riedmann räumte ein, dass die Möglichkeiten der Stadt, einzugreifen, überaus begrenzt seien. „Wir sind da machtlos.“ Er kündigte aber an, dass man sich an die Denkmalschutzbehörde wenden werde, um in Erfahrung zu bringen, ob der Eigentümer nicht doch dazu verpflichtet ist, für den Erhalt des Kulturdenkmals an der Spitalstraße zu sorgen. In Baden-Württemberg hat der Schutz von Kulturdenkmälern Verfassungsrang. Und die Eigentümer müssen „im Rahmen des Zumutbaren“ für den Erhalt sorgen und diese darüber hinaus auch pfleglich behandeln, so legt es Paragraf 6 des Landesdenkmalschutzgesetzes fest.
Der Heggbacher Hof ist einer der 18 ehemaligen Klosterhöfe in Markdorf. Seine Anfänge reichen zurück bis in die erste Hälfte des 14. Jahrhunderts. Das heute bestehende Wohnhaus und die daneben stehende Torkelscheuer sind jüngeren Datums. Sie wurden in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts erstellt. Laut einer ersten Bauvoranfrage des Eigentümers sollte auf dem westlichen Grundstück des Heggbacher Hofs ein Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage entstehen. Vom Technischen Ausschuss wurde das wegen zu großer Wandhöhen und zu geringen Abstandsflächen abgelehnt. Weitere Bauanträge kamen 2018 und 2023. Auch sie wurden vom Gemeinderat abgelehnt.