Eigentlich wollten Magdalena und Michael Linnig den Gastronomiebetrieb „Ambasadorka“ (polnisch für Botschafterin) an der Markdorfer Ulrichstraße am Karsamstag eröffnen. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie haben die Pläne des Ehepaars gleichsam lahmgelegt.

„Beim Thema Corona sind wir mehrfach betroffen“, sagt Magdalena Linnig. Zum einen sei ihr Weinhandel, sonst ein weiteres Standbein, „bei Null“. Normal würde sie deutsche Weine – auch einige aus der Region – beispielsweise nach Vorarlberg und nach Polen verkaufen. „Aber weil Gastronomien von Stillstand betroffen sind, gibt es keine Bestellungen mehr.“
Aufgrund der Ungewissheiten jegliche Kosten minimieren
Ihr Mann Michael ergänzt: „Wir sind mit dem Ambasadorka im Zeitplan und könnten wie vorgesehen eröffnen. Die Warenbestellungen sind vorbereitet und wären abrufbereit.“ Nun bemühen sich beide „aufgrund der Ungewissheiten jegliche Kosten zu minimieren“. Derzeit laufe der Innenausbau des Ambasadorka – früher Cafe di Coppola – auf Hochtouren. „Wir erleben sehr viel Solidarität und erhalten Zuspruch und Ermutigung“, sagt Magdalena Linnig. „Wir können nichts ändern, wir müssen und werden das aushalten“, meint Michael Linnig angesichts der Corona-Krise.

Magdalena Linnig hat wegen der Einbrüche ihres Weinhandels am 26. März einen Antrag auf Soforthilfe gestellt. „Die Formalitäten sind in Ordnung und benutzerfreundlich“, findet sie. Beim Hochladen des Antrags sei es etwas zäh gewesen, erzählt ihr Mann. Das wundert ihn nicht: „Wenn man überlegt, wie viele Anträge da auf einen Schlag unterwegs sind.“ Am 27. März habe es per Mail die Rückmeldung von der IHK Bodensee-Oberschwaben gegeben, dass der Soforthilfeantrag zur abschließenden Bearbeitung an die L-Bank weitergeleitet wurde.

Die Hände werden jedenfalls nicht in den Schoß gelegt. „Wenn‘s hart auf hart kommt, habe ich überhaupt kein Problem damit, etwas Anderes zu arbeiten – als Erntehelferin oder wo sonst Unterstützung gebraucht wird.“ Sie müsse ja nur auf den Wochenmarkt gehen und fragen, welcher Landwirt Hilfe benötige. Michael Linnig sieht das auch so: „Unser Wahlspruch lautet, nicht in Problemen, sondern in Lösungen denken.“
Schuhhaus seit 18. März zu, Kurzarbeit angemeldet
Für Joachim Heilmaier, Chef des gleichnamigen Markdorfer Schuhhauses, ist die Welt seit 18. März eine andere. Seit jenem Tag ist das Geschäft geschlossen, er hat für vier Mitarbeiterinnen Kurzarbeit angemeldet. Schon vor einem halben Jahr habe er die aktuelle Saisonware bestellt. „75 Prozent davon sind eingelagert“, berichtet er, „für alle eingelagerten Waren sind Rechnungen gekommen und bezahlt worden.“

Beim Rest gebe es momentan einen Lieferstopp, bis die Läden wieder geöffnet werden. „Jeder Tag, den mein Geschäft geschlossen bleiben muss, kostet richtig Geld. Und egal, wie sich die Lage weiterentwickelt, sind große Umsatzeinbußen absehbar. Das lässt sich nicht mehr auffangen.“

März, April und Mai zählen für Heilmaier üblicherweise zu den umsatzstärksten Monaten. Der Familienvater klingt verhalten optimistisch, als er sagt: „Auch wenn die Geschäfte dann wieder geöffnet haben, können wir Einzelhändler nicht davon ausgehen, dass gleich wieder der sonst übliche Kundenverkehr herrschen wird.“ Und da niemand wisse, was die Zukunft bringt, ist Heilmaier vorsichtig mit Bestellungen für die Herbst- und Wintersaison.

Für den Bermatinger Freiberufler Tobias Barisch sind die Auswirkungen der Corona-Pandemie drastisch: „Für mich ist das wie ein Berufsstopp – von hundert auf Null. Mich trifft‘s ähnlich wie Floristen, Buchhandlungen, Frisöre oder Gastronomen, die schließen mussten.“
Dolmetschertätigkeit gleichsam auf Null gesetzt
Barisch ist als staatlich geprüfter Dolmetscher und Übersetzter für die vietnamesische Sprache tätig. Er ist spezialisiert als Gerichts- und Behördendolmetscher sowie Urkundenübersetzer und Mitglied im Verband allgemein beeidigter Verhandlungsdolmetscher und öffentlich bestellter und beeidigter Urkundenübersetzer in Baden-Württemberg und dem Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer. Barisch arbeitet üblicherweise also viel für Ämter, Behörden, Gerichte sowie auch für Unternehmen der freien Wirtschaft und Privatleute.
Nachmittagstermin am späten Vormittag abgesagt worden
Wie Barisch berichtet, sind ihm sämtliche termingebundenen Dolmetschertätigkeiten weggebrochen, beispielsweise Messen, Gerichts- oder Behördentermine, wo er sonst das gesprochene Wort übertragen hat. Gleiches treffe für Übersetzungstätigkeiten zu, etwa Übersetzungen von Urkunden, Dokumenten, Schriftstücken oder technischen Dokumentationen. „Am 16. März um 16 Uhr sollte es einen Dolmetschertermin geben – am späten Vormittag kam die Absage dieses Termins wegen der Corona-Krise„, erzählt Barisch. Es folgten in jener Woche reihenweise Absagen und Verschiebungen von Gerichtsterminen. Vom 16. bis 21. März arbeitete er noch letzte Aufträge ab.
Freiberufler hofft auf positiven Bescheid für Soforthilfe
Seinen Antrag auf Soforthilfe hat Barisch nach eigenem Bekunden am 26. März gestellt und über das offizielle Soforthilfe-Portal hochgeladen. Nahezu sofort habe er eine automatisierte Antwort einschließlich Vorgangsnummer über den Eingang seines Antrags erhalten. „Tags darauf gab es eine E-Mail, dass mein Antrag geprüft und zur abschließenden Bearbeitung an die L-Bank weitergeleitet wurde.“ Nun heiße es abwarten, angesichts der Massen von Anträgen, die abzuarbeiten sind. „Ich habe schon Verständnis dafür, dass das eine Weile dauern kann. Denn das Prüfen solcher Anträge ist ja auch für die Sachbearbeiter und Entscheider Neuland.“
Soforthilfe
Folgende Organisationen stehen für Fragen beim Beantragen von Soforthilfe zur Verfügung: IHK Bodensee-Oberschwaben in Weingarten, Telefon 07 51/40 92 50; Handwerkskammer Ulm, Telefon 07 31/1425-6900; für Freiberufler steht auch das Institut für Freie Berufe (IFB) zur Verfügung, Telefon 09 11/2 35 65 28, Mail: gruendung@ifb.uni-erlangen.de; Portal im Internet: www.bw-soforthilfe.de/Das alles ist beim Beantragen der Soforthilfe zu beachten
Das Landesministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau hat ein Soforthilfeprogramm aufgelegt, um Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg durch einmalige Zuschusszahlung zu helfen, die wegen der Corona-Pandemie in einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen Lage sind.
- Gefördert werden Solo-Selbständige, Freiberufler, Künstler sowie Unternehmen mit maximal 50 Beschäftigten. Solo-Selbständige sind antragsberechtigt, sofern sie mit ihrer selbständigen Tätigkeit das Haupteinkommen oder zumindest ein Drittel des Nettoeinkommens eines Haushalts bestreiten.
- Das wird gefördert: Unternehmen sollen bei der Sicherung ihrer wirtschaftlichen Existenz und Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen, beispielsweise für laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten durch einen Zuschuss unterstützt werden. Als Stichtag gilt der 11. März 2020. An jenem Tag wurde Corona von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zur Pandemie erklärt.
- Die Förderungen sind gestaffelt. Bis zu 9000 Euro für drei Monate für antragsberechtigte Solo-Selbstständige und Antragsberechtigte mit bis zu fünf Beschäftigten; bis zu 15 000 Euro für drei Monate für Antragsberechtigte mit bis zu zehn Beschäftigten; bis zu 30 000 Euro für drei Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 50 Beschäftigten. Achtung auf Seite 4 des Soforthilfe-Antrags heißt es unten in der Fußnote 9, dass allein die Angabe des entgangenen Gewinns für eine erfolgreiche Antragstellung nicht ausreicht. Fußnote 11: Auch der schlichte Verweis auf die Corona-Pandemie reicht nicht aus. Die „FAQs zur Soforthilfe Corona“ unbedingt beachten.
- So sind Anträge zu stellen: Ausschließlich das offizielle Antragsformular Soforthilfe Corona (PDF) inklusive De-minimis-Erklärung herunterladen und vollständig am Computer ausfüllen. Nur vollständig ausgefüllte Formulare werden bearbeitet.
- Das vollständig ausgefüllte Formular ausdrucken und eigenhändig unterschreiben.
- Das ausgefüllte und unterschriebene Formular scannen (oder fotografieren) und zwingend als ein PDF-Dokument abspeichern.
- Erst dann im Internet dieses Portal öffnen: https://www.bw-soforthilfe.de; die Kontaktdaten eingeben und das PDF-Formular hochladen. Die Antragsteller werden per E-Mail über den Eingang ihres Antrags informiert. Der Zuschuss wird nach erfolgreicher Prüfung ausgezahlt.
- Ausschließlich das genannte Portal zum Antragstellen verwenden. Anträge die per Post, per E-Mail oder per Fax gesendet worden sind, werden nicht bearbeitet.
- Hilfestellungen: IHK Bodensee-Oberschwaben in Weingarten, Hotline 07 51/40 92 50; Handwerkskammer Ulm, Telefon 07 31/1425-6900; Freiberufler wenden sich an das Institut für Freie Berufe (IFB), Telefon 09 11/2 35 65 28, Mail: gruendung@ifb.uni-erlangen.de