Stetten – Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Halde befindet sich nach Aufheben des Paragrafen 13b Baugesetzbuch von Bundesseite im sogenannten Heilungsverfahren. Das haben die Gemeinderäte zur Rettung des Wohnbauprojekts am Ortsausgang im Juli beschlossen. Hauptbestandteil des Verfahrens ist die mittlerweile erledigte Umweltprüfung. Der Erwerb von erforderlichen Ökopunkten für eine Ausgleichsbilanzierung soll bis zur nächsten Sitzung erfolgen.

In jüngster Ratssitzung beschäftigten sich die Räte mit Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange. Von Privatseite kamen keine Einwände. Sandra Bartoschek von dem Memminger Planungsbüro LARS Consult legte die wenigen Eingänge von Behördenseite vor. Das Ratsgremium wog die behördlichen Stellungnahmen ab und und stimmte den Empfehlungen der Planer zu. Der Rat beschloss dem Regierungspräsidium Tübingen (RP) entsprechend, dass Werbeanlagen in einer Entfernung von bis zu 40 Metern zum Fahrbahnrand der Bundesstraße ausdrücklich von der Straßenbauverwaltung genehmigt werden müssen. Bartoschek unterstrich, das RP habe einer Linksabbiegespur zugestimmt, um die äußere Erschließung an die Bundesstraße zu sichern.

Vom Landratsamt kam die Eingabe, dass kein Gewerbe im Bereich des Wohnens angesiedelt werden solle, sondern vielmehr ausschließlich solche Dienstleister, die das dort geplante Seniorenheim versorgen. Ferner sollen laut Behörde das Monitoring der Zauneidechsen fortgeführt und die Standorte für Vogelnistkästen in die Planung einbezogen werden. Die wasserrechtliche Erlaubnis für Bau und Betrieb der notwendigen Kanalisation liegt laut Bartoschek vor. Das ganze Verfahren müsse bis Ende des Jahres unter Dach und Fach, sagte Bürgermeister Daniel Heß mit Blick auf das Fristende. Der Gemeinderat beschloss die planungsrechtlichen Festsetzungen sowie die örtlichen Bauvorschriften zu dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Halde jeweils als Satzung.