Ein Landwirt beantragt beim Regierungspräsidium Stuttgart die Genehmigung für einen Sonderstart- und Landeplatz für Ultraleichtflugzeuge an seinem Hof zwischen Beuren und Weildorf – und entfacht damit einen Sturm der Entrüstung. Der Gemeinderat und die Salemer Bürger haben das Recht, gegen dieses Vorhaben zu sein. Aus verschieden gelagerten Gründen können sie Einwendungen gegen den inzwischen zweiten Antrag vorbringen.
Die Gesetzeslage regelt, dass in Deutschland Anträge gestellt und Sorgen geäußert werden können. Träger öffentlicher Belange sind aufgefordert, Stellungnahmen abzugeben. Das Regierungspräsidium Stuttgart wird im Falle des beantragten Sonderstart- und Landeplatzes entscheiden. Dem Landwirt als auch der Behörde zweifelhafte Motivationen zu unterstellen, wie es von verschiedenen Seiten geschehen ist, schießt aber – gelinde gesagt – über das Ziel hinaus. Persönliche Angriffe haben in einem Verfahren Oberhand gewonnen, in dem eigentlich die besseren Argumente zählen sollten. Genau so wie Demokratie von Grund auf gedacht ist.