Auch nach dem erneut beim Regierungspräsidium Stuttgart gestellten Antrag des Beurener Landwirts Martin Wielatt, bei seinem Aussiedlerhof zwischen Beuren und Weildorf eine Start- und Landebahn für Ultraleichtflugzeuge anzulegen, stößt das Vorhaben im Salemer Gemeinderat weiterhin auf massiven Widerstand. In dem modifizierten Naturschutzgutachten, das dem neuerlichen Antrag zugrunde liegt, sah das Gremium nichts, was für die bisherige ablehnende Bewertung relevant wäre.
412 Unterschriften gegen Projekt
Zur Vorgeschichte: Während der Offenlage des ursprünglichen Antrags gingen bei der Gemeinde 170 Einwendungen gegen das Vorhaben ein. Dazu wurde bei der Verwaltung eine Liste mit 412 Unterschriften gegen die Landeplatzpläne eingereicht. Martin Wielatt hat seinen Antrag vor gut einer Woche zurückgezogen, um dann vier Tage später erneut einen Antrag mit „aktualisierten naturschutzrechtlichen Erkenntnissen“ einzureichen.
Ergebnis des neuen Naturschutzgutachtens
Wie Bauamtsleiter Torsten Schillinger darlegte, geht es darin um das bei dem Landeplatz gelegene Biotop. Der Nachtrag im neuen Naturschutzgutachten komme zu dem Ergebnis, dass sowohl die im Frühjahr gefällte Weide als auch der geplante Rückschnitt einer circa 18 Meter hohen Bruchweide weder den rechtlichen Status des Biotops noch dessen ökologische Funktion beeinträchtige. Auch die damit verbundene Beseitigung eines Mäusebussard-Horstes sei, so heißt es in dem Gutachten, nicht mit Verstößen gegen Zugriffsverbote laut Bundesnaturschutzgesetz verbunden.
„Eigentlich bleibt alles beim Alten“, meinte die CDU-Gemeinderätin und Beurener Ortsrefrentin Luzia Koester. „Die Auswirkungen des Flugbetriebs auf die Bevölkerung werden dieselben sein.“ Für Arnim Eglauer (SPD) ist die landwirtschaftliche Nutzung des Ultraleichtflugzeugs zur Überwachung von Hagelnetzen und zur Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln nur vorgeschoben.
Verständnis für Befürchtungen der Bevölkerung
Ulrike Lenski (GoL) zeigte Verständnis für die Befürchtungen der Bevölkerung hinsichtlich der mit dem Betrieb des Ultraleichtflugzeuges verbundenen Belästigungen. „An so viele schriftliche Einwendungen gegen ein Vorhaben kann ich mich nicht erinnern“, sagte Bürgermeister Manfred Härle. Gleichzeitig deutete er an, dass der zuständige Mitarbeiter des Stuttgarter Regierungspräsidiums ein vehementer Befürworter des Ultraleicht-Flugplatzes sei. Da müsse man sich auch fragen dürfen, ob man da noch von Neutralität und Objektivität sprechen könne, so Härle.
Genehmigungsverfahren beginnt von vorn
Aufgrund des erneut gestellten Antrags muss das Genehmigungsverfahren ganz von vorn aufgerollt werden. Die Offenlage des Antrags erfolgt vom 29. Oktober bis zum 26. November. Wie Bürgermeister Härle ankündigte, wird die Gemeinde die gesamten Antragsunterlagen auf ihrer Internetseite zur Verfügung stellen. Bis zum 10. Dezember können Einwendungen oder Anregungen zum Vorhaben schriftlich oder zur Niederschrift beim Regierungspräsidium Stuttgart oder der Gemeindeverwaltung vorgebracht werden.
Gemeinderat will klares Signal setzen
Die nach der ersten Offenlage eingegangenen Einwendungen, die die Gemeinde zurückgehalten hat, nachdem Martin Wielatt seinen ersten Antrag zurückgezogen hatte, werden nun an das Stuttgarter Regierungspräsidium weitergeleitet. Indessen war Bürgermeister Härle daran gelegen, schon jetzt ein klares Signal zu geben, dass die Gemeinde das Vorhaben nicht unterstütze. Dem stimmte der Gemeinderat bei zwei Stimmenthaltungen (Petra Herter und Ingo Unger, beide CDU) zu. Eine abschließende Stellungnahme will der Gemeinderat dann nach Ablauf der Einspruchsfrist am 10. Dezember formulieren.
Neues Verfahren beginnt
- Einsatzzweck des Ultraleichtflugzeugs: Den Ausführungen des Antragstellers zufolge soll das Fluggerät des Typs C42 zur Kontrolle von Hagelschutznetzen, zur Überwachung von Schädlingsbefall, zur Überwachung von Vernässung und zur Ausbringung von ökologischen Schädlingsbekämpfungsmitteln und zur Erfassung von Wildschäden eingesetzt werden. Darüber hinaus seien Flüge zum betriebsinternen Material- und Personentransport und zur Erhaltung von Fluglizenzen vorgesehen.
- Einwendungen gegen den ersten Antrag: Katja Lumpp, Pressesprecherin des Regierungspräsidiums Stuttgart (RP), erklärt zur Frage, was jetzt mit den Einwendungen gegen den ersten Antrag passiert: "Mit dem neuen Antrag hat ein neues Verwaltungsverfahren begonnen. Der neue Antrag und die dazugehörigen Unterlagen enthalten im Vergleich zum ersten Antrag Änderungen. Es findet eine neue Auslegung mit neuen Fristen statt. Daher müssen auch die Einwendungen erneut erhoben werden." Das RP sei selbstverständlich bestrebt, den Aufwand für die Einwender so gering wie möglich zu halten. "Es spricht nichts dagegen, wenn ein Einwender zum Beispiel in einem kurzen Anschreiben auf seine damaligen Einwendungen verweist und diese beilegt. Gänzlich auf eine erneute Einwendung zu verzichten, ist leider nicht möglich." Neben den formaljuristischen Gründen sei es auch so, dass sich ja die Meinung der Einwender geändert haben könne, so Lumpp. (as/san)