Nur 111 Stimmen trennten bei der OB-Wahl am vergangenen Sonntag die beiden Kandidaten. Das Balkendiagramm zeigt beinahe identische Prozentanteile. Aber eben nur fast. Muss aber bei einem so geringen Unterschied neu ausgezählt werden, um sicherzugehen? Die Antwort ist eindeutig: „Nein“, sagt Wahlleiter Michael Moser im Gespräch mit dem SÜDKURIER. Intern hatten sich die Wahlhelfer vor der Stichwahl auf eine Zahl geeinigt, bei der sie ein weiteres Mal ausgezählt hätten, sagt Moser. Doch wie hoch oder niedrig die ist, wollte er nicht sagen. ‚111 Stimmen liegen aber auch weit genug auseinander‘. Die Stimmen wurden laut Moser doppelt im Vier-Augen-Prinzip ausgezählt. Das Ergebnis der Wahlhelfer bedurfte also keiner weiteren Prüfung, sagt der Wahlleiter und fügt hinzu: „Bei gleicher Stimmenanzahl hätte das Los entschieden.“

Briefwahl ein „Sorgenkind“

Doch die Sitzung des Gemeindewahlausschusses wirft trotz einstimmiger Bestätigung des Wahlergebnisses Fragen zur allgemeinen Wahlbeteiligung auf. So bleibt laut Wahlleiter Michael Moser die Briefwahl ein Sorgenkind. „Über zehn Prozent der Briefwahlstimmen sind verschenkt worden“, hält er vor dem Gemeindewahlausschuss zur Feststellung des Wahlergebnisses der OB-Wahl fest.

Wahlleiter Michael Moser mit einem Teil der Wahlunterlagen, die nun zur weiteren Prüfung ans Regierungspräsidium gehen.
Wahlleiter Michael Moser mit einem Teil der Wahlunterlagen, die nun zur weiteren Prüfung ans Regierungspräsidium gehen. | Bild: Rasmus Peters

In Summe machen die viel aus: Bei einer Wahlbeteiligung von 49,8 Prozent bei 9095 gültigen Stimmen im zweiten Wahlgang fallen die 530 nicht zurückgesandten Briefe stark ins Gewicht. Dazu stellt Moser fest, dass dabei das Alter nach oben hin ein Faktor sei. Eine Analyse des Wählerverzeichnisses dürfe die Gemeinde jedoch nicht vornehmen, so dass er keine weiteren Schlüsse ziehen konnte.

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Ungültige Stimmen

Zudem kam ein Großteil der 69 ungültigen Stimmen per Briefwahl. System dahinter sei jedoch nicht erkennbar. Es komme immer vor, erzählt die stellvertretende Wahlleiterin Jasmin Muffler, dass Menschen einen ungültigen Stimmzettel abgeben. In einem Fall sei sogar ein Zettel mit der Adresse des Wählers an den Stimmzettel angeheftet worden, beschreibt sie.

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Damit wäre es keine anonyme Wahl mehr. Ein Wahlschein soll „vorne und hinten beschrieben worden sein“, sagt Muffler. Auch Beleidigungen gegen Kandidaten habe es auf den Wahlscheinen gegeben, die damit wiederum ungültig wurden. Immerhin: Kein Kandidat musste mehr einstecken als der andere, sagt sie.