Die Beschäftigtenzahl beim Rüstungskonzern Diehl Defence steigt kontinuierlich, und damit auch der Bedarf nach Produktions- und Büroflächen in Überlingen. Das Unternehmen plant entlang der Nußdorfer Straße den Bau einer neuen Firmenzentrale und rechnet mit Investitionen von 200 bis 250 Millionen Euro. Seit Mai 2023, seit dem Kauf des ehemals städtischen Grundstücks für rund 2,4 Millionen Euro, laufen die Planungen für den Neubau auf Hochtouren.

Das neue Bürogebäude werde dringend für das Firmenwachstum benötigt, teilte der Konzern mit. Alleine im laufenden Jahr erwarte man mehr als 400 Neueinstellungen am Standort Überlingen. Unternehmenssprecher David Voskuhl betonte in der vergangenen Woche: „Wir warten mit Ungeduld auf die Baugenehmigung.“

„Bedeutendes Projekt für die Region“

Die genannte Ungeduld ist, sofern sie an das Bauamt der Stadtverwaltung adressiert war, unbegründet. „Wir verstehen, dass Diehl Defence mit Ungeduld auf die Baugenehmigung für ihre neue Firmenzentrale wartet, da dies ein bedeutendes Projekt für den Standort Überlingen und die regionale Wirtschaft darstellt“, entgegnete die Stadtverwaltung. Zugleich teilte sie mit: „Gerne möchten wir klarstellen, dass es seitens der Stadt derzeit keine behördlichen Hindernisse gibt. Die nächste Initiative liegt nun bei Diehl Defence.“

Stadt stellt klar: Bauantrag liegt nicht vor

In einem umfassenden Scoping-Termin mit allen relevanten Beteiligten seien bereits alle Voraussetzungen besprochen worden. Ein Scoping-Termin ist eine Besprechung, in der über die anstehende Umweltverträglichkeitsprüfung gesprochen wird, und die das Verfahren insgesamt beschleunigen soll. Und so stellt die Stadtverwaltung klar: „Ein offizieller Bauantrag wurde uns bislang noch nicht eingereicht.“ Der vorhabenbezogene Bebauungsplan werde aktuell vom Büro Senner im Auftrag von Diehl Defence erarbeitet. Zuletzt seien die erforderlichen Bodensondierungen vorgenommen worden.

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Auf Nachfrage unserer Redaktion räumte Diehl Defence nun ein, dass die Entgegnung der Stadt „sicherlich richtig ist“. Dazu David Voskuhl: „In der Tat haben wir noch keinen Antrag auf Baugenehmigung stellen können. Meine Aussage zu unserer ‚Ungeduld‘ war vielleicht etwas zu verkürzt und missverständlich, weil er sich auf den gesamten Prozess, einschließlich der Erstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (auch städtebaulicher Vertrag genannt), bezieht.“ Dieser Prozess folge der einschlägigen Rechtslage und sei „leider noch gar nicht so weit fortgeschritten, dass wir eine Baugenehmigung stellen können“. Die erwähnte Ungeduld des Unternehmens sei „dem langwierigen Verfahren geschuldet“. Daran könne auch die Stadt nicht viel ändern, „solange der Weg für uns nicht frei ist, den Bauantrag zu stellen“.