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Die Männer gaben an, jeweils eine ärztliche Befreiung von der Maskentragepflicht zu haben, konnten diese aber bis auf eine Person nicht vorweisen, als die Polizei eintraf. Bei den Ermittlungen stellte sich heraus, dass das vorgelegte Attest von einem ausländischen Arzt ausgestellt worden war, der online gegen Bezahlung Atteste erstellt und deshalb bereits ein Berufsausübungsverbot erhalten hat.

Ob nun dieses Attest Gültigkeit in Deutschland hat und ob sich die drei Begleiter im Alter von 21, 54 und 60 Jahren ebenfalls wegen eines Verstoßes gegen die Coronaverodnung zu verantworten haben, prüft jetzt die Stadt Überlingen. Der 46-Jährige, der das ärztliches Attest bei sich hatte, erstattete danach noch Anzeige wegen eines potenziellen Verstoßes gegen das Diskriminierungsverbot.