Noch ein paar sonnige Tage und volle Biergärten: Das würde der Gastronomie nach einer durchwachsenen Saison guttun. Schließlich zahlen die Wirte Geld dafür, dass sie auf öffentlichen Flächen bewirten dürfen. Aber wo genau soll an der Uferpromenade die Grenze verlaufen zwischen Tisch und Bodensee? Dazu gibt es im Uferpark nun eine Diskussion.
Öffentliche Flächen reduziert
Die Außenfläche im Gasthaus Uferpark 57 wurde in letzter Zeit immer größer – öffentliche Gehwege entsprechend reduziert. Das Gebäude gehört der Stadt, verpachtet ist es an die Sigmaringer Brauerei Zoller-Hof. Der in Überlingen lebende Bürger Roland Portmann kehrte dort schon öfter dort ein. Zuletzt staunte er über die Gastrofläche im Freien.
„Ich wundere mich, wie es kommen kann, dass ein eindeutig durch den Bodenbelag gekennzeichneter Fußweg dauerhaft als Biergarten-Erweiterung abgesperrt werden darf. Und zusätzlich noch mit Tischen und Stühlen blockiert ist.“ Der Wunsch des Pächters sei „nachvollziehbar“, findet Portmann. „Es sollte vom Eigentümer, also der Stadt Überlingen, aber entsprechend kommuniziert werden.“

Wir fragten bei der Pressestelle im Rathaus nach, auf welcher Grundlage die Außenbestuhlung im Uferpark erweitert wurde. Die Antwort lautet sinngemäß, dass es der Gemeinderat so beschlossen hat, und zwar im Bebauungsplanverfahren. Der rechtsverbindliche Bebauungsplan sehe für das Sondergebiet Gastronomie eine vor allem nach Südwesten hin größere Abgrenzung vor als der Ursprungs-Bebauungsplan vor, „so dass in diesem Bereich eine Vergrößerung der Außengastronomie möglich wurde.“ In der Pacht, die die Stadt für das Gebäude Uferpark 57 erhält, ist der Biergarten einbezogen. Die genaue Pachthöhe ist nicht bekannt. Allerdings verrät die städtische Pressestelle, dass 3000 Euro jährlich für die Andienung der Gastronomie, einschließlich möglicher Sitzbereiche zwischen Kiosk und Zufahrt, fällig würden. Mit der Fläche übernehme der Pächter auch die im Pachtvertrag geregelte Verkehrssicherungspflicht.

Plätze unter Bäumen sind beliebt
Ralf Maier, Geschäftsführer von Uferpark57, Krone und Zeughaus, wunderte sich über die Verwunderung Portmanns. „Das ist doch traumhaft schön und positiv für alle“, beschreibt er die Situation. „Die Leute sitzen lieber im Naturschatten als auf der Sonnenterrasse.“ Seit diesem Jahr gebe es die erweiterte Außenbewirtung, an schönen Tagen seien die Plätze belegt, bevorzugt von Eltern, die vom Tisch aus ihre Kinder auf dem Spielplatz beobachten können.

Für Überlingens Wirte seien die Außenplätze wichtig. „Die brauchst Du, um Umsatz machen zu können.“ Wie Maier sagte, wundere er sich über die vielen bei ihm vor der Gaststätte abgestellten Fahrräder bei öffentlichen Veranstaltungen im Uferpark. Teils seien die Rettungswege zugeparkt, weshalb er daran appellierte, Platz für Fahrräder auf der von den Veranstaltern bespielten Fläche hinter den Absperrgittern zu schaffen.
Auf die Frage nach dem roten Gastrocontainer im östlichen Uferpark, antwortete Maier: „Es gibt nach wie vor die Idee, ihn zu öffnen.“ Im zurückliegenden Sommer sei es „wetterbedingt und aus Personalknappheit nur bei Sonderveranstaltungen im Uferpark“ möglich gewesen.
Bis 25 Euro Pacht pro Quadratmeter
Die Stadt erhält von den Wirten Geld für die Nutzung öffentlicher Flächen. 2024 lagen die Einnahmen in Summe bei 93.000 Euro, teilte die Pressestelle mit. Laut der entsprechenden Satzung ist die Stadt in zwei Zonen aufgeteilt: Zone 1 umfasst die Seepromenade und den Landungsplatz. Hier liegt die Gebührenhöhe bei 25 Euro monatlich je Quadratmeter Straßenfläche. In Zone 2 mit allen weiteren Straßen liegt die Gebührenhöhe bei 10 Euro monatlich pro Quadratmeter.

Teurer als anderswo, dafür exklusiv
Aus einem Schreiben der Wirte an die Stadtverwaltung geht hervor, dass die Gebühr für die Außenbestuhlung in Überlingen zu einer der teuersten bundesweit zähle. Stimmt das? Die Stadtverwaltung holte Vergleichszahlen aus Radolfzell und Meersburg ein. Demnach beträgt die Gebühr in Radolfzell pro Jahr zwischen 4,50 Euro und 30 Euro je Quadratmeter, in Meersburg zwischen 15 Euro und 60 Euro je Quadratmeter pro Jahr.
Dazu die städtische Pressesprecherin Miriam Lara Robertus: „Es ist möglich, dass die Gebühren in Überlingen höher ausfallen als in Radolfzell oder Meersburg. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass Überlingen durch seine besondere geografische Lage, insbesondere die Seepromenade, eine außergewöhnliche Attraktivität bietet. Nur wenige Städte am Bodensee ermöglichen es den Gästen, direkt am Ufer zu sitzen und dort Speisen und Getränke zu genießen. Diese exklusive Lage kann die Preisgestaltung für die Außenbestuhlung beeinflussen.“