Wohnen in unmittelbarer Nähe der Bundesstraße 31: Das soll im neuen Baugebiet Ölgarten II in Oberuhldingen möglich sein. Der Gemeinderat verabschiedete den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, allerdings bei vier Gegenstimmen. Hauptkritikpunkt an der vorgelegten Planung ist, dass der dortige Baumbestand komplett gerodet werden soll. Zudem beschloss das Gremium die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange. Das rund 0,76 Hektar messende Plangebiet liegt an der Aachstraße und grenzt unmittelbar an das vollständig bebaute Wohnquartier Ölgarten an, das ebenfalls als vorhabenbezogener Bebauungsplan entwickelt wurde.

Plan für zweigeschossige Reihenhäuser
Vor acht Jahren hatte der Gemeinderat den Bebauungsplan Ölgarten als Satzung verabschiedet. Mittlerweile sind 24 Reihenhäuser und die zugehörigen Stellplätze, Garagen und Freiflächen entstanden. Im Januar 2023 beschloss das Gremium die Aufstellung von Ölgarten II als Bebauungsplan der Innenentwicklung, jedoch gab es noch viele Detailfragen zu klären. Vom Vorhabenträger Werner Wohnbau aus Niedereschach, der bereits das Quartier Ölgarten realisiert hat, liegt jetzt laut Ortsbaumeister Fabian Stephan die Planung vor.
Die im Ölgarten aus zweigeschossigen Reihenhäusern bestehende Siedlungsstruktur solle auch im jetzigen Plangebiet umgesetzt werden. „Mit insgesamt 23 Häusereinheiten wird damit ein Angebot für bezahlbare und familienfreundliche Wohngrundstücke geschaffen, die sich in das Ortsbild einfügen“, so Stephan.
Lärmschutz soll gewährleistet sein
Beabsichtigt sind dem Ortsbaumeister zufolge ein allgemeines Wohngebiet, private Verkehrsflächen und eine Grünfläche, die als Abstandsfläche zur westlich angrenzenden B31 dienen soll. Wie im Quartier Ölgarten sollen die Häuser Satteldächer erhalten und jeweils eine Wohneinheit umfassen. Alle erforderlichen Stellplätze sollen offen sowie in Garagen und Carports untergebracht werden. Zwei Stellplätze je Wohneinheit sind gemäß Stephan nachgewiesen. Der Lärmschutz soll mit der vorhandenen, entlang der B31 verlaufenden Lärmschutzwand und weiteren planungsrechtlichen Festsetzungen zur Grundrissgestaltung und zur Verwendung schalldämmender Bauteile gewährleistet werden.

Aufgrund der angestrebten verdichteten Bauweise könnten die vorhandenen Bäume nicht erhalten, sondern müssten alle gefällt werden, informierte Stephan weiter. Zum Ausgleich sollen 24 Bäume entlang der Verkehrsflächen, auf der privaten Grünfläche und teilweise auf den Bauflächen gepflanzt werden.
Geplante Rodung löst Entsetzen aus
Doch gerade am Roden des Baumbestandes, der laut dem Überlinger Büro Hornstein nur noch eine begrenzte Lebensdauer hat, störte sich das Gros des Gremiums. „Es entsetzt mich, dass die Bäume entlang der Aach gefällt werden sollen“, echauffierte sich Gabriele Busam (FW) und forderte ein unabhängiges Baumgutachten. Auch Christine Allgaier (BuF), die, wie sie sagte, „mit der Bebauung gut leben kann“, zeigte sich „erschrocken, wie viel Grün fallen soll“ und sprach sich für die Erhaltung mehrerer Bäume aus.
Ähnlich äußerte sich Martin Möcking (JB), der das Bauprojekt aber gut fand: „Ich stehe voll dahinter. Vielleicht aber sollten zwei bis drei der ortsbildprägenden Solitärbäume an der Aach stehen bleiben.“ Dass der Baumbestand gefällt werden soll, „schmerzt und tut richtig weh“, sagte auch Domenico Ferraro (SPD). Laut dem Bericht zur artenschutzrechtlichen Untersuchung sei aus ökologischer Sicht eine Erhaltung und Integration von Bäumen in die Planung wünschenswert, könne jedoch nicht zwingend gefordert werden.
Ferraro sagte in Bezug auf die „wichtige Innenentwicklung“ weiter, dass man sich vor zwei Jahren „bedauerlicherweise“ gegen den Geschosswohnungsbau entschieden habe. Jean-Christophe Thieke (CDU) wiederum betonte, das Vorhaben füge sich nicht ins Ortsbild ein und plädierte für Geschosswohnungsbau. „Das wäre verträglicher, als jeden Quadratmeter Fläche auszunutzen.“ Zudem kritisierte er die geplante zentrale Abfallentsorgung direkt an der Aachstraße. „Das wird Konflikte geben“, befürchtete auch Angelika Lenius (JB).
Die Gemeinde wird jetzt mit dem Vorhabenträger einen sogenannten Durchführungsvertrag abschließen, in dem die Umsetzung des Vorhabens und weitere Anforderungen geregelt werden.