Totschlag oder Mord: Diese Frage begleitet den zweiten Verhandlungstag am Landgericht Konstanz um ein Tötungsdelikt mit einer Salzsteinlampe in einer Wohnung in Uhldingen-Mühlhofen. Heimtückisch und aus Habgier soll der Angeklagte laut Staatsanwaltschaft gehandelt haben, als er in der Nacht vom 3. auf den 4. Mai 2024, zwischen 1 Uhr und 5 Uhr morgens, einen 42-jährigen Bekannten in dessen Zuhause getötet haben soll.
Brüche mit einzelnem Schlag nicht erklärbar
In der Folge entfaltet sich vor dem Gericht die zurückliegende Polizeiarbeit. Es geht um Fingerabdrücke, DNA-Spuren und die Verletzungsanalyse. Als Sachverständige spricht eine Pathologin vor Gericht, die das Opfer obduziert hat. Sie sagt aus, mit einer einzelnen Gewalteinwirkung lassen sich die fünf Frakturen am Kopf, insbesondere der Schädelbasisbruch, nicht erklären. Auch dann nicht, wenn man den vorausgegangenen Sturz mitdenke. Denn bevor der Stein ihn getroffen hat, soll das Opfer zu Fall gebracht worden sein.
Sie hält allerdings auch fest, dass mit dem Salzstein vermutlich nur die größte Verletzung am Hinterkopf zugefügt worden sei. So oder so sei es „ein akut lebensbedrohliches Verletzungsbild“, gibt die Medizinerin an. Als Todesursache stellte sie daher auch ein schweres Schädel-Hirntrauma fest.
Salzstein wohl eigens geholt worden
Die Bilder des Tatorts zeigen Essensreste, ineinander gestapeltes Kochgeschirr, leere Flaschen und Gläser zurückgelassen auf dem Fliesentisch in der Mitte. Nahe der Balkontür, vor dem Fernseher eine dunkle Blutlache. In diesem Raum schlief, wohnte und aß das Opfer. Den Indizien nach traf ihn hier auch der Salzstein. Doch auch die Tatwaffe gibt Rätsel auf. Aussagen der Spurensicherung zufolge stand der etwa 17 Kilogramm schwere Stein nicht im dafür vorgesehen Sockel auf dem Tischchen neben dem Bett, sondern darunter. Für die Ermittler bedeutete das auch, der Stein muss eigens von einem zum anderen Ende der Wohnung getragen worden sein, um ihn als stumpfe Waffe einzusetzen.
Rückfälligkeit vermeiden
Zu Beginn des ersten Verhandlungstages verlas die Pflichtverteidigung ein Geständnis. Der Angeklagte bat darum, in den Maßregelvollzug zu kommen, in die Psychiatrie. Ein Betreuer, der am zweiten Prozesstag ebenfalls als Zeuge geladen ist, gibt an, er schätze den Angeklagten nicht als jemanden ein, der jemanden töten würde. „Die eigentliche Problematik ist, dass er überfordert ist.“ Der Angeklagte habe Schwierigkeiten, sein Leben zu führen und eine geminderte Auffassungsgabe.
Allein das Bundeszentralregister des Angeklagten führt 17 Einträge. Es reicht von Raub über Brandstiftung und Hehlerei bis Körperverletzung und Einbruch. Mit Betonung auf die bisherige Rückfälligkeit, auch nach verbüßten Haftstrafen, empfiehlt der frühere Betreuer des Angeklagten, ihn im Idealfall in Soziotherapie zu übergeben und nur betreut wohnen zu lassen.
„Ich habe Angst, ich möchte gehen“
Auch ein Freund des Opfers ist als Zeuge geladen. „Ich habe Angst, ich möchte gehen“, sagt dieser vor Gericht. Er war es, der das Opfer in seiner Wohnung gefunden hat und den Notarzt verständigte. Er schildert, wie der 42-Jährige auf dem Boden lag und nur noch geröchelt habe. Neben ihm der Salzstein.
Er erzählt auch, dass das Opfer sich vor dem Angeklagten gefürchtet habe. Der Polizei gegenüber gab er an, dass der 38-Jährige immer wieder Geld gefordert habe. Vor Gericht bestätigte er diese Aussage allerdings nicht. Das führte zu widersprüchlichen Angaben. Auch ob nun 300 Euro oder noch 450 Euro im Besitz des Opfers gewesen seien, auf die es der Angeklagte abgesehen haben könnte.
Aufnahmen einer Überwachungskamera zeigen, wie das Opfer Geld in einer örtlichen Bank abhebt, im Hintergrund einer Schiebetür erscheint eine Person, es könnte der Angeklagte sein. Die Szene in der Bank könnte ein Beleg dafür sein, dass der Angeklagte den 42-Jährigen unter Druck setzte. Aufgrund der Qualität der Überwachungskamera lässt sich das aber nichtzweifelsfrei feststellen.
Vor der Tat haben sie wohl noch einen Film gesehen und Bier getrunken. An den Flaschen seien mit dem Angeklagten übereinstimmende DNA-Spuren gefunden worden. Der Zustand des Angeklagten sei bei der Vernehmung nicht beeinträchtigt gewesen, gibt ein Polizist vor Gericht an, der in die Ermittlungen involviert war. “Er hat sich völlig normal artikuliert, es gab keine Anzeichen psychischer Erkrankung oder Rauschmittel“, sagt der Beamte aus.
Die Verhandlung ist bisher auf vier Termine festgesetzt. Fortgesetzt wird der Fall am Freitag, 29. November. Ein Urteil soll am 6. Dezember fallen.