Wallbach Die Katastervermessung wurde in Baden 1852 durch ein Gesetz ins Leben gerufen. Doch schon acht Jahrzehnte zuvor erhob sich in den damaligen österreichischen Vorlanden, zu denen Wallbach gehörte, aus steuerlichen Gründen das Bedürfnis nach einer Vermessung aller Gemarkungen. Von den heutigen vier Gemarkungen der Stadt Bad Säckingen wurde als erste Wallbach (1775) vermessen. Alsdann folgten Obersäckingen (1776), Rippolingen (1778), Säckingen (1780) und zu guter Letzt Harpolingen (1787).

Über den Verlauf der Gemarkungsgrenze zwischen Wallbach und Säckingen bestand bereits 1581 weitgehend Einvernehmen, das aufgrund vereinbarter Weiderechte beider Gemeinden zustande kam. Einzelne Marksteine wurden gesetzt, um spätere Grenzstreitigkeiten auszuschließen. Gemeinsame Grenzsteine mit der anderen Nachbargemeinde, Öflingen, gibt es seit 1695. Ursprünglich schien eine Abgrenzung zwischen den Gemarkungen Wallbach und Öflingen nicht zwingend erforderlich, da beide Ortschaften eine gemeinsame Vogtei bildeten und auch dasselbe Ortsgericht hatten. Auslöser der Festlegung des Grenzverlaufs war auch hier ein Vertrag über die Benutzung der Viehweiden, die ehemals überlappend gehandhabt wurde, jetzt aber an der vereinbarten Gemarkungsgrenze endete.

In Wallbach trat als Geometer Fridolin Garnié hervor, der zuvor schon die Banne Warmbach, Nollingen und Niederschwörstadt vermessen hatte. Nach der Vermessung von Wallbach folgten für ihn noch Tätigkeiten in 38 weiteren Gemarkungen der österreichischen Vorlande. Sein letztes Werk entstand 1803. Es war der „Grundrisses über das Herzoglich Modenaische Alte Schloss in der Grafschaft Hauenstein auf dem Hauensteiner Berg gelegen, samt dem dabei befindlichen Meyerhof“, wie er den Plan, als das Ende der vorderösterreichischen Herrschaft längst eingeläutet war, titulierte.

Garnié kam also 1775 nach Wallbach und stellte sogleich fest, dass dort der Rhein nach Norden fließt. Die Bussole, sein wichtigstes Handwerkszeug, mit dem er die Nordrichtung ermitteln und Winkel messen konnte, zeigte ihm das an, und dementsprechend richtete er seinen zu zeichnenden Grundriss näherungsweise nach Osten aus. So entstand, wie im 18. Jahrhundert aus Gründen sparsamer Papierverwendung vorgeschrieben, ein formatfüllender rechteckiger Plan. Die heute übliche strikte Nordorientierung konnte selten vorgenommen werden.

Der 1775 gefertigte, 50 mal 72 Zentimeter große Grundriss hat den Maßstab 1:5000. Diese Maßstabszahl ist auf dem Plan nicht ablesbar, sie kann jedoch anhand der am unteren Kartenrand abgetragenen, 200 Ruten anzeigenden Leiste, die 12,6 Zentimeter lang ist, errechnet werden. Da eine Rute 3,161 Metern entspricht, kommt der Planmaßstab 1:5000 zustande. Alle auf der Wallbacher Gemarkung vorhandenen Nutzungsarten hatte Garnié in seinem Plan zu erfassen. Es handelte sich um Ackerland, Matten, Baumgärten, Hofplätze, Wald, Ödland, Straßen und Wege mit zusammen 623¦Jauchert sowie zusätzlich 29¦Jauchert ausgewiesenes herrschaftliches Eigentum, wovon 26 Jauchert Schönauischer Nadelwald waren und drei Jauchert Pfarrgüter. Die Gemarkung war demnach 652 Jauchert groß, was 234 Hektar entspricht.

Die zweite Vermessung der Gemarkung erfolgte 1811, wenige Jahre nach der Gründung des Großherzogtums Baden. Jetzt wurden erstmals Grundstücke eingemessen und deren Größe im Flurbuch der Gemeinde festgehalten. Noch immer war, wie 1775, die Jauchert zu 360 Quadrat­ruten Wiener Maßes, was 35,97 Ar gleichkommt, in Gebrauch. Der Badische Morgen (36 Ar) wurde wenige Jahre später angewendet und galt bis zur Einführung des metrischen Dezimalsystems 1872.

In der 1811 vorgenommenen Vermessung wurden die Ackerflächen lagemäßig gesondert ausgewiesen. Es wurde unterschieden zwischen den Gewannen Niederes Feld, Mittleres Feld und Oberes Feld. Diese Flurnamen – und noch einige andere wie Bifang, Brunnetsmatt, Heurütte, Weckersmatt und Zelgle – waren schon im Grundriss von 1775 enthalten. Die Vermessung von 1811 war vor allem wegen der Einmessung und Kartierung aller 978 Grundstücke ein gewaltiger Fortschritt. Jetzt konnten Verzeichnisse über Grundstücke mit Flächen- und Eigentumsangaben angelegt und auch Liegenschaftsverträge abgeschlossen werden, was beispielsweise bei der Inanspruchnahme des Geländes zum Bau der Hochrhein-Eisenbahn, die 1856 von Basel bis Waldshut in Betrieb ging, von beachtlichem Vorteil war.

Die dritte, erstmals auf Koordinaten aufgebaute Vermessung der Gemarkung Wallbach, verlief von 1889 bis 1891. Sie beruhte auf der Grundlage des Vermessungsgesetzes vom 26.¦März 1852, brachte eine endgültige Gemarkungsgrenze und, bei 1206 bestehenden Grundstücken, eine Fläche von 276¦Hektar zutage, aufgeteilt in 37 Gewanne. Ganz aktuell konnten die von der am 20. Mai 1890 eröffneten Wehratalbahn beanspruchten Grundstücke abgemarkt und vermessen werden.

Neben den acht Grundstücksplänen im Maßstab 1:1500 war der Übersichtsplan 1:10.000 von enormem Wert. Hierin sind auch die Bezeichnungen Unterdorf (im Norden) und Oberdorf (im Süden) erwähnenswert, wobei der Höhenunterschied auf der Hauptstraße vom seinerzeit südlichen Ortsanfang bis zum 1100 Meter entfernten nördlichen Ortsende gerade einmal 1,50 Meter beträgt.

Zwischen den Flächen von 1775 und 1891 besteht eine Differenz von 42 Hektar. Diese rührt in erster Linie daher, dass die Wasserfläche im Rhein vor 250  Jahren noch nicht berücksichtigt wurde. Bis auf die landwirtschaftlich genutzten Grundstücke im Südwesten existieren heute kaum noch die 1891 vorhandenen Parzellen. Zu sehr hat sich die 1972 zur Stadt Säckingen eingemeindende Ortschaft entwickelt und die Landschaft verändert.

Eine vierte Vermessung war 1985/86 über weite Teile der Gemarkung anlässlich des Baues der Umgehungsstraße erforderlich. Im Zuge eines Flurneuordnungsverfahrens erfolgte die Aufmessung der neu entstandenen Flurstücke nicht terrestrisch, sondern als landesweiter Modellfall über eine Luftbildauswertung. Die Genauigkeit dieser Grenzbestimmung wurde in einer wissenschaftlichen Untersuchung mit zwei Zentimetern pro Grenzpunkt nachgewiesen. Bemerkenswert ist außerdem, dass die 1890 eröffnete, aber 1971 stillgelegte Wehratalbahn auch im Flurneuordnungsverfahren als 2,05 Kilometer langes, durchgehendes Grundstück innerhalb der Gemarkung Wallbach ausgewiesen werden musste.