Ein fahrendender Geflügelhändler aus dem Raum Paderborn, der an Klein- und Hobbyhaltungen Nutz- und Rassegeflügel (Hühner, Enten, Gänse, Puten, Wachteln) aus seinem Transportfahrzeug in verschiedenen Gemeinden des Landkreises verkauft hat, hat am 19. März die Geflügelpest (Geflügelinfluenza) eingeschleppt. Wie das Landratsamt Waldshut mitteilt, haben sich beim Veterinäramt inzwischen 24 Geflügelhalter gemeldet oder waren über eine Bestellliste des Händlers bekannt. Das Veterinäramt geht aber davon aus, dass es noch zahlreiche weitere Käufer gibt, die sich dringlich melden sollen. Bisher ist dem Veterinäramt Waldshut bekannt, dass der Händler in Wehr, Görwihl, Rickenbach, Dachsberg, Todtmoos und Bonndorf gehalten hat, um Geflügel zu verkaufen. Es handelt sich ausnahmslos um kleine private Geflügelhaltungen mit zwei bis 40 Tieren im Bestand. Um jeden bekannten Ausbruchsbetrieb wird ein drei Kilometer großer Sperrbezirk eingerichtet sowie ein zehn Kilometer großes Beobachtungsgebiet. Sollten keine weiteren Geflügelpestausbrüche festgestellt werden, sind nach bisherigen Erkenntnissen Sperrgebiete in Teilen der Gemeinden Wehr, Bad Säckingen, Murg, Laufenburg, Albbruck, Rickenbach, Görwihl, Herrischried, Todtmoos, Dachsberg, Ibach, Häusern, St. Blasien, Waldshut, Weilheim, Wutach, Bonndorf und Stühlingen einzurichten. Die genauen Beschreibungen der betroffenen Ortsteile wird in einer, in den nächsten Tagen verkündeten, Allgemeinverfügung zur Einrichtung eines Sperrbezirks und Beobachtungsgebiets bekanntgegeben.
Symptome
In fast allen Betrieben ist es nach ein bis sieben Tagen nach dem Kauf zu den typischen Krankheitsanzeichen (Teilnahmslosigkeit, Schwäche, röchelnde Atmung mit Verschleimungen der Atemwege, Kopfschütteln und Atemnot) und Todesfällen sowohl bei den zugekauften Tieren als auch bei den bereits im Bestand befindlichen Tieren gekommen. Bisher liegen dem Veterinäramt von 15 dieser 24 Betriebe positive Geflügelpestbefunde vor.

Da davon auszugehen ist, dass alle Tiere auf dem Transportfahrzeug des Geflügelhändlers mit dem Virus infiziert waren, wurde aus Gründen der Seuchenverschleppung sämtliches Geflügel in den bisher bekannten Betrieben getötet und über die Tierkörperbeseitigung unschädlich beseitigt. Die Besitzer erhalten für ihre Tiere eine Entschädigung von der Tierseuchenkasse.
Ausbreitung soll verhindert werden
„Es gilt die Ausbreitung der Krankheit so schnell wie möglich zu unterbinden, um andere Geflügelhalter – von kleinen Hobbyhaltungen bis zu größeren landwirtschaftliche Geflügelhaltungen – zu schützen“, so das Landratsamt. Sollte sich die Virusinfektion auch in andere Geflügelhaltungen als jene, die die versuchten Tiere gekauft haben, ausbreiten, müssten einschneidende Maßnahmen für den jeweiligen Seuchenbetrieb, darunter einen drei Kilometer großen Sperrbezirk und ein zehn Kilometer großes Beobachtungsgebiet angeordnet werden.
Alle Seuchenbetriebe und die Betriebe, in denen ein Verdacht des Ausbruchs besteht, müssen geräumt werden. Das heißt, das vorhandene Geflügel wird entsprechend den tierschutzrechtlichen Vorgaben getötet und unschädlich beseitigt. Gleichzeitig werde alles unternommen, um durch Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen die Verschleppung des Virus aus dem Seuchenbestand zu verhindern.
Vorübergehende Stilllegung für Betriebe droht
Für die übrigen Betriebe im Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet könnte in den nächsten Tagen eine Stilllegung drohen. Denn im Falle einer Weiterverbreitung müssen weitere Maßnahmen ergriffen werden, die eine Verschleppung des Virus über die Luft, durch Tierkontakte, Futter und Einstreu, Eier, Geflügelfleisch, Einstreu etc. verhindern. Für Geflügel im Sperrgebiet würde dann eine Stallpflicht gelten, das heißt das Geflügel muss in den Ställen bleiben. Auch Geflügel aus Hobbyhaltungen darf kein Auslauf im Freigelände gewährt werden. Halter sollten ebenso bestimmte Sicherheitsmaßnahmen ergreifen, da durch kontaminierte Kleidung, Schuhe oder Fahrzeuge die Seuche verschleppt werden kann.
Dieses Runterfahren der Betriebe hätte vor allem für jene, die Eier oder Geflügelfleisch vermarkten, wirtschaftliche Folgen. Eier dürften dann beispielsweise nur mit Genehmigung über eine Packstelle vermarktet werden. Eine Eigenvermarktung über Hof-Verkauf und Haustüre oder Hofläden wäre nicht mehr möglich.
In der Regel erkranken nur Vögel, andere Tiere wie zum Beispiel Schweine können sich nur in sehr seltenen Fällen infizieren.
Was müssen Verbraucher beachten?
Der Verzehr von Geflügelfleisch, Eiern und sonstigen Geflügelprodukten ist unbedenklich, da das Virus bei der Zubereitung bereits bei +70 Grad Celsius sicher abgetötet wird, informiert das Landratsamt. Grundsätzlich sollten bei der Verarbeitung von Geflügelfleisch immer die allgemeinen Hygieneregeln beachtet werden.
Dringender Aufruf
Personen, die am Freitag, 19.3.2021 bei dem Geflügelhändler gekauft haben, sollten sich umgehend beim Veterinäramt Waldshut (Telefon 07751/865201) melden. Es gilt, die drohende Gefahr einer Weiterverbreitung zu verhindern. Geflügelhalter, die sich bisher noch nicht beim Veterinäramt registriert haben sind ebenfalls aufgefordert, sich zu melden.