Das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt und die Verletzung von Dienstgeheimnissen wird zwei Zollbeamten von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen.
Am ersten Verhandlungstag vor dem Amtsgericht Bad Säckingen scheiterte eine Verständigung zwischen den Prozessbeteiligten nach einem einstündigen nichtöffentlichen Gespräch.
Versicherungsbeitrage werden unterschlagen
Die Angeklagten sollen neben ihrer Tätigkeit als Zollbeamte ein Unternehmen für Sicherheitstechnik betrieben haben und in der Zeit von Mai 2016 bis April 2020 als Subunternehmer für ein weiteres Unternehmen tätig gewesen sein. Von dessen Geschäftsführer seien sie nicht zur Sozialversicherung angemeldet und die jeweils geschuldeten Beträge nicht abgeführt worden sein, heißt es in der Anklage.
Außerdem hätten die beiden Angeklagten selbst einen Arbeitnehmer ohne die erforderliche Anmeldung zur Sozialversicherung beschäftigt. Einer der beiden Angeklagten habe überdies in zwei Fällen Akteninhalte, die ihm als Amtsträger anvertraut beziehungsweise sonst bekannt geworden sind, unbefugt an Dritte weitergegeben.
Sozialversicherungsbetrug in Höhe von knapp 60.000 Euro
Der Vorfall steht im Zusammenhang mit einem Verfahren, das im November vergangenen Jahres mit einem Schuldspruch gegen vier Angeklagte, die an dem „jahrelangen Geschäftskonzept der Schwarzarbeit„, so Richter Jan Meents während des damaligen Prozesses, beteiligt waren. Die im aktuellen Fall vor dem Amtsgericht angeklagten Beamten sollen laut Anklageschrift an diesem Geschäftskonzept mitgewirkt haben.
Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von knapp 60.000 Euro hatte das Unternehmen über mehrere Jahre durch Schwarzarbeit unterschlagen. In Folge einer Verständigung erhielten die damaligen Angeklagten verhältnismäßig milde Geldstrafen zwischen 50 und 110 Tagessätzen.
Gespräche über mögliche Verständigung scheitern
Trotz langer Gespräche kam es diesmal zu keiner Verständigung. Wie das Verfahren weiterläuft, ist unklar. Richter Jan Meents berichtete auf Nachfrage, dass eine unbesetzte Stelle am Amtsgericht Bad Säckingen seit einiger Zeit zur Verzögerung des komplexen Verfahrens führe.
Die Strafbefehle gegen die beiden Angeklagten sehen eine Geldstrafe von 60 beziehungsweise 110 Tagessätzen vor. Gegen einen der beiden Beschuldigten läuft zudem aktuell ein Verfahren vor dem Landgericht.