War es ein einfaches Vorsingen oder ein Konzert? Eine Kontroverse über genau diese Frage entwickelte sich anlässlich des Besuchs eines niederländischen Chores Ende Mai im St. Blasier Dom. Von Seiten der Pfarrgemeinde war das Singen geistlicher Lieder unterbunden worden – aus Sicht der Verantwortlichen aus gutem Grund.
Für Ende Mai hatte ein niederländischer Chor seinen Besuch im Dom angekündigt. Im Vorfeld war das Singen einiger geistlicher Lieder mit der Pfarrgemeinde vereinbart worden. Kurz nachdem der Chor mit seinem Vortrag begonnen hatte, wurden weitere Darbietungen von einer Mitarbeiterin der Pfarrgemeinde jedoch unterbunden.
Das stößt den Sängern sauer auf
Der Chor hatte sich im Nachgang schriftlich über das Vorgehen der Mitarbeiterin beschwert (das Schreiben liegt der Redaktion vor). Hingewiesen wurde in dem Schreiben auf eine per E-Mail getroffene Vereinbarung und die Zahlung des vereinbarten Betrages von 200 Euro. Entsprechend der Absprache habe sich der Chor am fraglichen Tag in Chorkleidung im Dom aufgestellt und mit dem Singen einiger geistlicher Lieder begonnen.
Zehn Minuten später sei man dann von einer Mitarbeiterin der Pfarrgemeinde aufgefordert worden, sofort aufzuhören, da es sich nach deren Auffassung nicht um ein einfaches Vorsingen, sondern um ein Konzert handele. Das sei aber nicht der Fall gewesen, hieß es von den Niederländern, man habe weder Werbung gemacht noch Eintrittskarten verkauft. Es habe sich lediglich um einen Auftritt für die mitgereisten Unterstützer gehandelt.
Wie begründet die Pfarrgemeinde die Entscheidung?
Anders hatte sich das Geschehen aus Sicht der Pfarrgemeinde dargestellt. Eines schickte der Vorsitzende der Pfarrgemeinde, Christian Faller, den weiteren Ausführungen im Gespräch voraus: Von Seiten der Pfarrgemeinde sei man verpflichtet, nicht nur Konzerte, sondern auch konzertähnliche Veranstaltungen bei der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (Gema) anzuzeigen und Gebühren zu entrichten.
Und in diesem Wissen habe man den niederländischen Chor gebeten, seinen Auftritt zu beenden, erklärte die Mitarbeiterin der Pfarrgemeinde. Denn es habe sich ihrer Meinung nach sehr wohl um einen Auftritt mit konzertähnlichem Charakter gehandelt. Der Chor sei in Chorkleidung aufgetreten, es sei ein Notenpult aufgestellt worden, die Dirigentin habe solo gesungen und sich singend in der Rotunde bewegt, wie dies auch bei Konzerten üblich sei. Und unter den Zuhörern seien nicht nur mitgereiste Unterstützer, sondern auch Dombesucher gewesen.
Pfarrgemeinde sorgt sich um Strafzahlungen
Dies habe sie zur Beurteilung des Auftritts als „konzertähnlich“ interpretiert und ihn daher beendet. Anderenfalls hätte man gegebenenfalls nicht nur Gema-Gebühren nachzahlen, sondern unter Umständen mit Strafzahlungen rechnen müsse, erklärte die Mitarbeiterin. Dies habe sie auch dem Verantwortlichen des Chores mitgeteilt. Der habe dieses Argument aber „uneinsichtig und lautstark“ als Quatsch zurückgewiesen und erklärt, so etwas gäbe es nicht. Zudem habe er den konzertähnlichen Auftritt abgestritten und ausgeführt, eine der Gema vergleichbare Institution gebe es in den Niederlanden nicht.
Diese Aussage habe sich nach ihren Recherchen im Internet als nicht richtig herausgestellt, so die Mitarbeiterin. Sie berichtete weiter, dass der Verantwortliche des Chores in der Folgezeit im Dom lautstark telefoniert haben und den Mesner dort auch verbal angegangen sein soll.
Der Vorfall hat Konsequenzen
Als wichtig hatte Pfarrer Jan Grzeszewski zuvor bezeichnet, den Dom als sakralen Raum zu schützen. Und er wies auf Weiteres hin: Bei den 200 Euro habe es sich um ein Entgelt für die Nutzung der Orgel gehandelt, nicht für das Singen im Dom. Das Geld sei inzwischen zurücküberwiesen worden. Eine Konsequenz zieht der Vorfall nach sich: Man habe sich bislang über den Besuch auswärtiger Chöre gefreut. Es habe hierbei nie Probleme gegeben.
Künftig werde man aber von allen Chören anders als zuvor eine Bescheinigung dahingehend verlangen, dass eine Anmeldung bei der Gema erfolgt sei. Dies habe der Pfarrgemeinderat angesichts des Vorfalls entschieden, erläuterte der Pfarrer weiter. Er bedauere dies.