Es ist durchaus ein historisches Ergebnis: Nachdem mit Philipp Frank vor fünf Jahren erstmals ein Oberbürgermeister von Waldshut-Tiengen den Einzug in den Kreistag verpasst hat, ist die Spitze der Stadtverwaltung nun sogar doppelt in dem Gremium vertreten. Denn sowohl Oberbürgermeister Martin Gruner schaffte auf der Liste der Freien Wähler den Einzug, als auch die Erste Beigeordnete Petra Dorfmeister auf der Liste der CDU.

Erfolg für die Kandidaten, aber auch für die Große Kreisstadt

Nicht nur aus persönlicher Sicht werten beide ihre Wahlergebnisse als Erfolg und Ansporn, wie sie auf Nachfrage unserer Zeitung erklären. Es sei auch „ein tolles Ergebnis für die Stadt“.

Dass ein Oberbürgermeister einer Großen Kreisstadt im Kreistag vertreten sei, wertet Gruner als wichtig: „Nur so können wir die Interessen unserer Stadt direkt einbringen und uns erfolgreich für unsere Anliegen einsetzen. Mit meiner Stimme stelle ich sicher, dass unsere Stadt gehört wird.“

Außerdem werde die Zusammenarbeit zwischen Stadt und Landkreis erleichtert, und gemeinsame Projekte leichter vorangebracht. Dass die Präsenz nun im Doppelpack daherkommt, könne somit nur noch vorteilhafter sein.

Zukunftsthemen erfordern Präsenz und Mitsprache

Das sieht Petra Dorfmeister ähnlich. Gerade im Angesicht großer Themen und Projekte von medizinischer Versorgung über Klimaziele bis hin zum Dauerbrenner Verkehrsproblematik, sei es für die Stadt wichtig, ihren Einfluss geltend zu machen: „Ich denke, dass mir hier auch meine frühere Tätigkeit im Landratsamt und das dadurch vorhandene Wissen über Kreisthemen sehr zugutekommen wird“, so Dorfmeister.

Dass die Verwaltungsspitze sich auf zwei unterschiedliche Fraktionen verteilen wird, darin sehen Gruner und Dorfmeister zunächst einmal kein Problem – im Gegenteil: „Das bedeutet, dass wir Anliegen breiter vertreten können“, so Gruner.

Auch Dorfmeister sieht in der jetzt erreichten Konstellation zu allererst eine Chance. „An erster Stelle stand und steht für uns beide das Wohl unserer Stadt.“ Die Fraktionszugehörigkeit sei da von untergeordneter Bedeutung.

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