Die Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen hat gegen einen 32 Jahre alten Mann aus dem Landkreis Waldshut Anklage wegen Totschlags erhoben. Der Beschuldigte soll laut Pressemeldung am 31. Mai 2024 seine damals sechs Wochen alte Tochter am Arm durch die Luft geworfen haben, wodurch es zu einer Fraktur des Oberarms sowie einer schweren Halswirbelkörperverletzung gekommen sei.

Nachdem der schwerverletzte Säugling zunächst in einem Krankenhaus behandelt worden war, habe man die lebenserhaltenden medizinischen Maßnahmen nach etwa vier Wochen abgebrochen, weshalb das Mädchen am selben Tag auf der Intensivstation verstarb.

Der Beschuldigte befindet sich seit dem 7. Juni in Untersuchungshaft und macht von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Der 32-Jährige war strafrechtlich bisher nicht in Erscheinung getreten.

Freiheitsstrafe zwischen fünf und 15 Jahren

Im Falle einer der Anklage folgenden Verurteilung droht dem Mann nach Angaben der Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen eine Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren bis höchstens 15 Jahren.

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Das Landgericht hat nun über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden. Bis zur rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.