Die Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen hat beim Amtsgericht Waldshut-Tiengen den Erlass eines Strafbefehls gegen eine ukrainische Staatsangehörige wegen Urkundenfälschung und gewerbsmäßigen Betrugs beantragt. Das teilt Behördensprecherin Rahel Diers mit.
Professionell gefälschte Bewerbungsunterlagen
Demnach lege die Staatsanwaltschaft der Beschuldigten zur Last, sich im Herbst 2021 beim Klinikum Hochrhein in Waldshut-Tiengen als Assistenzärztin für Anästhesiologie und Intensivmedizin beworben zu haben.
Bei ihrer Bewerbung habe sie den Scan eines gefälschten italienischen Universitätsdiploms der Universität Salerno, das sie als Absolventin des Studiengangs „Medizin und Chirurgie“ ausgewiesen habe, vorgelegt. Später habe die Beschuldigte eine gefälschte Approbationsurkunde des Regierungspräsidiums Stuttgart nachgereicht, so Diers weiter.
Zunächst hatte es den Anschein, als hätte diese Masche Erfolg. Die Beschuldigte wurde vom Klinikum eingestellt. Sie hat vom 1. Februar bis zum 13. April als Assistenzärztin gearbeitet und das entsprechende Gehalt bezogen.
Wie das Klinikum Hochrhein kürzlich auf Nachfrage unserer Zeitung mitteilte, habe die Frau wie alle Assistenzärzte der Anästhesie, Intensiv- und Notfallmedizin am Klinikum Hochrhein ein auf mehrere Monate angelegtes Einarbeitungsprogramm durchlaufen, in dessen Zusammenhang sie ausschließlich unter Aufsicht gearbeitet habe und der Wissenstand wöchentlich geprüft wurde.
„Eklatante Wissenslücken“ und keine Entwicklungsfortschritte
Schnell sei dabei deutlich geworden, dass die angebliche Assistenzärztin eklatante Wissenslücken aufwies, wie Kliniksprecherin Luisa Denz damals im Gespräch mit unserer Zeitung schilderte: „Der Wissensrückstand der Assistentin war nicht nur auf die Sprachbarriere zurückzuführen.“ Auch sei kein Entwicklungsfortschritt festzustellen gewesen.
Das Arbeitsverhältnis sei daher vorzeitig beendet worden. „Im Anschluss wurden Nachforschungen eingeleitet und als klar war, dass wir es vermutlich mit Betrug zu tun haben, erstatteten wir Anzeige“, so Denz weiter.
Aus den Ermittlungen ergaben sich keine Hinweise darauf, dass während der Tätigkeit der heute 43-Jährigen am Krankenhaus Waldshut Patienten zu Schaden gekommen seien, betont Diers.
Trotz Untersuchungen in Deutschland, macht Frau in der Schweiz weiter
Gleichwohl ließ sich die Frau aber offenbar nicht von den gegen sie laufenden Untersuchungen auf deutscher Seite abschrecken, sondern ging in der Schweiz auf Jobsuche bei verschiedenen Einrichtungen des Gesundheitswesens. Nach Erkenntnissen enes Recherchekollektivs von „Tagesanzeiger“ und SÜDKURIER schaffte sie es dabei sogar, zwei Ämter in Zürich und Bern zu täuschen und teilweise sogar eine Beglaubigung für gefälschte Dokumente zu erlangen.
Trotzdem ist das Tun der Frau letztlich auch hier aufgeflogen und hatte bereits strafrechtliche Konsequenzen: Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten hat die Ukrainerin mit einem Strafbefehl wegen mehrfacher Urkundenfälschung und Erschleichung einer falschen Beurkundung mit einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 80 Franken auf Bewährung sanktioniert. Dazu muss die Frau nach Informationen unserer Zeitung 2000 Franken Buße und 1200 Franken Kosten für den inzwischen rechtskräftigen Strafbefehl bezahlen.