Es klingt nach einer sperrigen Formsache, wenn eine Polizeiverordnung auf der Tagesordnung des Gemeinderats steht. Doch darin wird geregelt, was für Sicherheit und Ordnung sorgen soll – und das betrifft jeden Einwohner der jeweiligen Gemeinde. Da eine Polizeiverordnung alle 20 Jahre neu beschlossen werden muss und Eigeltingen seine zuletzt im Jahr 2006 aktualisiert hat, legte Hauptamtsleiter Daniel Schweizer den Gemeinderäten nun eine Neufassung vor. Die orientiert sich an dem aktuellen Muster für eine Polizeiverordnung des Gemeindetags und bot doch Anlass für Dikussionen.
Welche Öffnungszeiten gelten bei Altglas-Containern?
Regina Glatt (FWV) hatte den Blick fürs Detail: Ihr fielen die vermeintlich unterschiedlichen Ruhezeiten in der Polizeiverordnung und direkt an den Altglas-Containern auf. Hauptamtsleiter Schweizer sagte, er wisse nichts von Öffnungszeiten, die direkt auf den Containern stünden. Es gelten die Zeiten aus der Polizeiverordnung. Diese erlauben die Nutzung von Montag bis Samstag von 8 bis 20 Uhr.
Glatts Fraktionskollegin Katja Hertell fragte nach, wo die Polizeiverordnung denn überhaupt gelte – ob nur innerorts oder auch außerorts. Darauf antwortete Daniel Schweizer, dass sie generell für den gesamten Innenbereich der Gemeinde definiert sei. Dazu gehören öffentliche Straßen, Gehwege, Grün- und Erholungsanlagen sowie öffentliche Anlagen und Privatgrundstücke.
Änderung der Vorschriften für Hundehalter
Zudem sorgte die Hundehaltung für Diskussionen. So regte Regina Glatt an, dass man die Gebühren, die bei Verstößen anfallen, im Amtsblatt veröffentlichen solle. Vorausgegangen war eine Diskussion um den Paragrafen 15, der sich mit der Verunreinigung durch Hunde beschäftigt.
Marc Schimpeler (UBL) schlug nämlich vor, den Geltungsbereich auf alle öffentlichen Flächen auszuweiten – auch auf Wege und Grünstreifen. So sind im Geltungsbereich nun das gesamte Gemeindegebiet inklusive Privatgrundstücken und öffentlichen Anlagen enthalten. Dort haben Hundehalter dafür zu sorgen, dass die Tiere ihre Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten verrichten. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen.
Katja Hertell fügte hinzu, dass Hundekot auch ein Problem für Landwirte sei. Sie rief auf: „Hundehalter sollen mitdenken.“ Zudem wünschte sie, mehr Hundeklos aufzustellen. „Auch ich habe keine Lust, den Beutel mit ins Auto zu nehmen, weil es trotzdem stinkt“, sagte sie. Beschlossen wurde dazu zwar nicht, Hauptamtsleiter Daniel Schweizer nahm den Vorschlag jedoch auf.