Der ehemalige Gasthof Krone-Post ist schon seit Jahren kein Beherbergungsbetrieb im eigentlichen Sinne mehr: In seinen zwölf Gastzimmern wohnen mehr oder minder übergangsweise, manchmal auch langfristig, Menschen, die aus den verschiedensten Gründen keine reguläre eigene Wohnung finden. Diese Art der Vermietung des Gasthofes war bisher allerdings so nicht erlaubt. Jetzt hat der Hilzinger Gemeinderat sein Einvernehmen zu dem Antrag erteilt, die Nutzung entsprechend zu ändern, um die jetzt ausgeübte Form der Vermietung zu legalisieren.

Zwangsräumung wegen Brandschutzmängel

Der landläufig Krone-Post genannte ehemalige Gasthof und Posthalterei war immer wieder einmal Gegenstand in den Medien. Meist stand dabei die Historie im Mittelpunkt. Denn hier nächtigte auch schon Deutschlands Dichterfürst Johann Wolfgang von Goethe. Vor vier Jahren machte die Krone-Post aber aus anderen Gründen Schlagzeilen: Es stand eine Zwangsräumung an, weil es gravierende Brandschutzmängel gab. Zwölf Männern drohte die Obdachlosigkeit. Damals fiel den zuständigen Behörden am Landratsamt Konstanz auch auf, dass die bereits seinerzeit ausgeübte, mal längerfristig temporär, mal dauerhafte, Wohnnutzung durch die bislang erteilten Genehmigungen nicht gedeckt war.

Eine Zwangsräumung konnte dann doch vermieden werden – sehr zur Erleichterung der Gemeindeverwaltung. Sie sah sich bereits vor die Herausforderung gestellt, zwölf Männern auf einen Schlag ein anderes Dach über dem Kopf besorgen zu müssen. Die Brandschutzmaßnahmen hatten sich unter anderem durch die Anbringung einer außenliegenden Fluchttreppe an der Nordfassade doch beträchtlich verbessert, die Bewohner durften bleiben.

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Was allerdings auf Grund der Eigentumsverhältnisse aus dem Blickfeld geriet, war die Nutzungsänderung. Die Krone-Post hat in den vergangenen Jahren mehrmals den Besitzer gewechselt: Der Gasthof wurde erst verkauft, fast wieder zurückgekauft, und war dann vorübergehend zunächst in Schweizer Hand. Inzwischen ist der Gasthof Krone wieder in deutschen Händen – und die Nutzung von Seiten der Gemeinde geregelt.