Der Motor heult auf, die Reifen quietschen und beim Start an der Ampel wird kräftig beschleunigt: Einige Fahrer erregen liebend gerne mit ihrem Auto die Aufmerksamkeit anderer. In Singen war dieses Phänomen viele Jahre besonders rund um Karfreitag zu beobachten, wenn sich Tuner und Poser zum in der Szene sogenannten „Car-Freitag“ versammelten. Auf der Autobahn 81 gibt es zudem immer wieder Probleme mit Rasern und illegalen Autorennen, durch die Grenznähe teilweise auch mit Autos mit Schweizer Kennzeichen.

Tuner, Poser und Raser werden oft in einem Atemzug genannt, meistens handelt es sich aber um unterschiedliche Gruppen, so das Polizeipräsidium Konstanz. Für alle Gruppen gelten jedoch Regeln – besonders im Fall der Raser drohen zudem hohe Strafen.

Das steckt hinter Autotuning

„Unter Tuning versteht man die individuelle Optimierung der Fahrzeugleistung, des Fahrverhaltens oder der Optik“, fasst Bianca Gähweiler, Sprecherin der Schaffhauser Polizei auf Anfrage zusammen. Die Bandbreite reiche vom sogenannten Anfängertuning – etwa beim Fahrwerk, den Felgen oder Folierungen – bis hin zu aufwendigen Leistungssteigerungen oder sogar kompletten Motorumbauten, ergänzt Katrin Rosenthal, Polizeisprecherin des Konstanzer Präsidiums.

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Dürfen Autos selbst getunt werden?

In Deutschland darf laut Rosenthal grundsätzlich jeder sein Fahrzeug verändern, allerdings müsse es fachgerecht sein. „Entweder die Änderungen haben eine allgemeine Genehmigung oder sie müssen von einem Sachverständigen abgenommen werden“, so Rosenthal. Wesentliche Änderungen müssten vom Landratsamt zugelassen werden.

Auch in der Schweiz dürfe „jedermann selbst Hand am Fahrzeug anlegen“, so Gähweiler. Bei sicherheitsrelevanten Bauteilen werde jedoch empfohlen, eine Fachwerkstatt aufzusuchen. Die meisten Änderungen müssten dem Straßenverkehrsamt vorgeführt und im Fahrzeugausweis eingetragen werden.

Welche Strafen drohen bei welchen Verstößen?

Tuning ist in beiden Ländern grundsätzlich erlaubt. Kommt es durch die Veränderung jedoch zu Sicherheitsrisiken, dann drohen teils hohe Strafen. In Deutschland kostet etwa unnötige Lärmerzeugung durch Tuning laut Bußgeldkatalog 80 Euro. Wird die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt, gibt es 90 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg. „Es kann von einer Verwarnung bis zur Anzeige mit hohen Busgeldern und der Sicherstellung des Fahrzeugs gehen“, fasst Rosenthal zusammen.

In der Schweiz kann es deutlich teurer werden: Dort drohe eine Buße von maximal 10.000 Franken, wie Peter Sticher von der Staatsanwaltschaft Schaffhausen erklärt. Wenn vorsätzlich die Betriebssicherheit gefährdet wird, sei auch eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren möglich.

In beiden Ländern gilt: Ist das Fahrzeug durch das Tuning nicht mehr verkehrssicher, erlischt die Betriebserlaubnis. Nach einem Rückbau kann das Auto jedoch wieder zugelassen werden. In der Schweiz werden außerdem Fahrzeuge stillgelegt, die durch bauliche Veränderungen dauerhaft vermeidbaren Lärm verursachen.

Das steckt hinter Autoposing

Sowohl die Polizei in Deutschland als auch in der Schweiz verstehen unter Poserverhalten unnötiges Herumfahren innerorts, starkes Beschleunigen, das Aufheulen-Lassen des Motors oder Driften. „Der klassische Autoposer lebt von Aufmerksamkeit, ob positiv oder negativ ist ihm dabei egal“, sagt Gähweiler.

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Ebenso wie beim Tuning können die Strafen in Deutschland laut Rosenthal von einer Verwarnung bis zu einer Anzeige mit hohen Bußgeldern, der Sicherstellung des Fahrzeugs sowie dem Erlöschen der Betriebserlaubnis reichen. Für unnötiges Hin- und Herfahren innerorts gibt es etwa ein Bußgeld von 100 Euro.

„Was als getuntes Fahrzeug zu betrachten ist, hängt von der Ansicht des Betrachters ab.“ Katrin Rosenthal, Polizeisprecherin des ...
„Was als getuntes Fahrzeug zu betrachten ist, hängt von der Ansicht des Betrachters ab.“ Katrin Rosenthal, Polizeisprecherin des Konstanzer Präsidiums | Bild: Polizeipräsidium Konstanz

In der Schweiz ist seit dem 1. Januar 2025 laut Sticher ausdrücklich verboten, vermeidbaren Lärm mit Auspuffanlagen zu erzeugen. Auch hier drohe ein Bußgeld bis zu 10.000 Franken. „Im Weiteren kann die Polizei beispielsweise für das unnötige Laufenlassen des Motors selbst eine Buße in der Höhe von 80 Franken aussprechen“, verdeutlicht Sticher.

Welche Strafen gibt es für illegale Autorennen?

Wer in Deutschland rast und sich an illegalen Autorennen beteiligt, wird nach dem sogenannten Raserparagrafen (§ 315d StGB) bestraft und muss mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe rechnen. Seit Juli 2018 wurden laut Rosenthal rund 250 Anzeigen erstattet. Nach Angaben von Andreas Mathy, Sprecher der Konstanzer Staatsanwaltschaft, handelte es sich überwiegend um Fälle, die mit Geldstrafen geahndet wurden.

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In der Schweiz greift bei bestimmten Geschwindigkeitsübertretungen das sogenannte Rasergesetz. Darunter fällt beispielsweise, wer in einer 30er-Zone mindestens 40 Stundenkilometer zu schnell fährt. „Bei illegalen Autorennen liegt ein Verbrechen vor. Das Gericht kann in solchen Fällen eine Freiheitsstrafe von einem bis zu vier Jahren verhängen“, sagt Sticher.

Wann muss direkt der Führerschein abgegeben werden?

Bei einer Gefährdung des Straßenverkehrs oder verbotenen Autorennen werde der Führerschein in Deutschland grundsätzlich beschlagnahmt, so Rosenthal. Danach gebe es meistens eine Sperrfrist von sechs bis neun Monaten, so Mathy. Die Führerscheinbehörde entscheide anschließend, ob der Fahrer seinen Führerschein zurückbekommt.

„Wenn das Auto eingezogen ist, gehört es dem Staat. Dann kriegt der Fahrer es nicht zurück.“ Andreas Mathy, Erster Staatsanwalt in ...
„Wenn das Auto eingezogen ist, gehört es dem Staat. Dann kriegt der Fahrer es nicht zurück.“ Andreas Mathy, Erster Staatsanwalt in Konstanz und Pressesprecher der Konstanzer Staatsanwaltschaft | Bild: Kirsten Astor

In der Schweiz werde der Führerschein vor Ort abgenommen, wenn eine Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts um mindestens 30 Stundenkilometer, außerorts um mindestens 35 Kilometer pro Stunde oder ein Alkoholwert von mehr als 0,39 Milligramm pro Liter festgestellt wurde. Das entspricht etwa 0,78 Promille.

Kann der Führerschein im Ausland abgenommen werden?

Schweizer Bürgern könne auch in Deutschland der Führerschein entzogen werden. „Wir können ein Fahrverbot allerdings nur für Deutschland aussprechen“, stellt Mathy klar. Die Entscheidung, ob der Führerschein auch in der Schweiz gesperrt wird, treffe dann die Schweizer Behörde. Umgekehrt gilt dasselbe für Deutsche, die in der Schweiz auffallen.

Wann wird ein Auto beschlagnahmt?

Bei verbotenen Autorennen komme es in Deutschland immer wieder zur Beschlagnahme von Fahrzeugen, wie Polizeisprecherin Katrin Rosenthal schildert. Geschätzt passiere das bis zu zehnmal im Jahr. „Wenn das Auto eingezogen ist, gehört es dem Staat. Dann kriegt der Fahrer es nicht zurück“, erklärt Mathy. Das Fahrzeug werde entweder verwertet oder komme zum Beispiel bei verdeckten Ermittlungen zum Einsatz.

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In der Schweiz würden vor allem vorläufige Sicherstellungen relativ oft erfolgen, da weiterführende Untersuchungen oder Geräuschmessungen oft erst am nächsten Tag stattfinden können.

Erschwert die Grenze die Strafverfolgung?

Beide Länder äußern sich positiv über die grenzübergreifende Zusammenarbeit. „Die Zusammenarbeit mit der Schweiz als Nachbarland erfolgt problemlos“, so Rosenthal. Gähweiler lobt ebenfalls: „Der Zusammenarbeit respektive der Informationsaustausch zwischen den Ländern funktioniert reibungslos.“