Eine gewisse Enttäuschung ist dem Hilzinger Bürgermeister Holger Mayer anzumerken. Zusammen mit seinen Kollegen, Oberbürgermeister Bernd Häusler, sowie den Bürgermeistern Michael Klinger und Ralf Baumert hatte er sich auf den Weg nach Freiburg gemacht. Dort hatten die Nachbargemeinden Singen, Gottmadingen und Rielasingen-Worblingen eine sogenannte Feststellungsklage vor dem Verwaltungsgericht eingereicht, um zu klären, ob der vom Land genehmigte Kiesabbau im Hilzinger Gewann Dellenhau überhaupt noch rechtliche Gültigkeit hat. Doch das Gericht wies die Klage als unzulässig ab.

Noch vor der Verhandlung hatte sich Peter Neusüß zuversichtlich gegeben. Der Fachanwalt für Verwaltungsrecht vertritt die Gemeinden juristisch in der Sache. Er verweist darauf, dass sich die Grundlage, auf der die Genehmigung zum Abbau der Rohstoffe zum Zeitpunkt der Entscheidung beruhte, zwischenzeitlich geändert haben könnte. Im Sinne der betroffenen Kommunen wies er das Gericht darauf hin, dass nach dem neuen Teilregionalplan der Abbau von oberflächennahen Rohstoffen am Standort Dellenhau ausgeschlossen sei.

Doch diese inhaltliche Frage interessierte das Gericht in der jüngsten Verhandlung nicht. Auch das Ergebnis der nachgeholten Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) stand bei dem Termin nicht zur Diskussion.

Verwaltungsgericht weist Klage zurück

Eineinhalb Stunden habe die Verhandlung gedauert, berichtet Holger Mayer. Dabei sei es zunächst um die Aufarbeitung der Historie gegangen. „Um Geschlossenheit zu zeigen, sind wir gemeinsam nach Freiburg gefahren“, sagt er. „Auf die schriftliche Urteilsbegründung warten wir noch.“ Insgesamt habe sei die Verhandlung aber sachlich verlaufen.

Die Zurückweisung der Feststellungsklage wirkt wie eine Schlappe für die vier Hegau-Gemeinden, auch wenn es dabei nur um ein verwaltungstechnisches Seitenthema zu gehen scheint.

Zu der Frage, wann eine endgültige Entscheidung über den geplanten Kiesabbau im Dellenhau fallen wird, könne er keine Aussage machen. Mayer räumt jedoch ein, dass es sich selbst für die Insider um ein höchst komplexes Verfahren handelt. In der jüngsten Auseinandersetzung vor dem Freiburger Gericht ging es ja nicht einmal um die Kernfrage, ob die Firma Birkenbühl die Kiesvorkommen im Dellenhau abbauen darf oder nicht.

„Auf die schriftliche Urteilsbegründung warten wir noch“, so Hilzingens Bürgermeister Holger Mayer.
„Auf die schriftliche Urteilsbegründung warten wir noch“, so Hilzingens Bürgermeister Holger Mayer. | Bild: Seliger Brands

Bereits 2021 hatte die Gemeinde Hilzingen die noch ausstehende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) beim Land Baden-Württemberg auf dem Klageweg eingefordert und die Beteiligung nach Paragraf 36 Baugesetzbuch angemahnt. Die Kommune wünscht, in den Umweltbelangen mitzureden. Mit ihrer Feststellungsklage hatten sich die vier Gemeinden eine Abkürzung des Verfahrens erhofft.

Hegau-Kommunen bleiben weiterhin kritisch

Die bittere Erkenntnis in einer schriftlichen Nachbetrachtung lautet jedoch: „Trotz jahrelangen Vorlaufs hat sich das Gericht in der mündlichen Verhandlung nicht inhaltlich mit dem Verfahren und der Rechtmäßigkeit des Kiesabbauvorhabens im Dellenhau auseinandergesetzt.“ Erst wenn das Hauptverfahren wieder aufgenommen und die Genehmigung erteilt worden sei, wären auch die Vorfragen der Gemeinden zu klären.

Dass die für die rechtliche Klärung während der UVP verstrichene Zeit ungenutzt geblieben sei, sei für alle Beteiligten unbefriedigend, erklärt Holger Mayer in Abstimmung mit seinen Kollegen.

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Wann das Hauptverfahren wieder aufgenommen wird, steht bisher noch nicht fest. Sollten nach einer summarischen Umweltverträglichkeitsprüfung Waldflächen im Eilverfahren gerodet werden, so habe die Gemeinde ebenfalls die Möglichkeit, mit einem Eilverfahren dagegen vorzugehen. Das Gericht habe deutlich gemacht, dass dies für die Kommunen zumutbar sei, erklärt Mayer.