Der von der Firma Birkenbühl beantragte Kiesabbau im Gewann Dellenhau hat die Gemeinden Singen, Hilzingen, Gottmadingen und Rielasingen-Worblingen kalt erwischt. Niemand hatte erwartet, dass aus einer Vorratsfläche einmal eine Abbaufläche werden sollte. Zumal in einem Naherholungsgebiet, das gleichermaßen von drei Gemeinden genutzt wird.

Zahlreiche Proteste hat es in der Zwischenzeit gegeben. Die Gemeinden haben Einspruch erhoben und diverse Prüfungen erwirkt. Und das Landratsamt Konstanz musste den Sofortvollzug seiner Genehmigung zum Kiesabbau wieder zurückziehen.

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Für die Gemeinden tätig ist das Rechtsanwaltsbüro Sparwasser & Schmidt. Nachdem sich alle Beteiligten getroffen haben, um Bedenken zu formulieren und die Tragweite des Kiesabbauvorhabens zu ermitteln, wurde eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes veranlasst.

Doch das Ergebnis wird nun von den Rechtsanwälten akribisch zerlegt. Die Gemeinden selbst können zwar nur noch geringfügige Anregungen einfließen lassen; sie können die Stellungnahme der beauftragten Anwälte aber mit einer Stimme genehmigen. Und das war nun in Gottmadingen der Fall.

Die Kritik? Keine neuen Erkenntnisse

Hauptkritikpunkt ist, dass die Themen der Gemeinden in der Umweltverträglichkeitsprüfung gar nicht berücksichtigt wurden. Im Umweltbericht gebe es keine neuen Erkenntnisse. Er stelle „weitestgehend die bereits vorliegenden Gutachten des Vorhabenträgers zusammen“, schreibt Peter Neusüß von der Anwaltskanzlei. Der Umweltbericht enthalte weder neue Erkenntnisse noch neue Bewertungen. Daher lehnten die Kommunen das Vorhaben zum Kiesabbau weiterhin ab.

Als wesentliche Gründe werden die Störung der Friedhofsruhe im Singener Waldfriedhof durch unzulässige Lärm- und Staubimmissionen genannt. Auch das nur 500 Meter entfernte Wohngebiet Singen-Twielfeld sowie das Hegau-Klinikum hätten eine erhebliche Mehrbelastung an Lärm und Staub zu erwarten.

Die Gemeinde Hilzingen sieht eine Überlastung des Gemeindeverbindungsweges, der nicht für Schwerlasten ausgelegt sei. Singen und Rielasingen-Worblingen erwarten eine weitere Zunahme zu der ohnehin schon bestehenden gesundheitsgefährdenden Lärmbelastung. Ohne eine entsprechende Bauleit- oder Regionalplanung sei der Kiesabbau unzulässig. Außerdem sorgt sich die Stadt Singen und die Gemeinde Rielasingen um ihre Trinkwasserversorgung, die aus dem Grundwasser kommt.

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Alle Anliegergemeinden beklagen, dass durch den Kiesabbau im Dellenhau ein wichtiger Naherholungsraum zerstört und der lokale und globale Klimaschutz durch den jahrzehntelangen Eingriff gestört werde. Es sei kein dringender regionaler Rohstoffbedarf zu erkennen, nachdem das Unternehmen einen Export von mindestens 40 Prozent des Kieses in die Schweiz avisiere. Außerdem habe das Unternehmen an seinem bisherigen Standort Birkenbühl eine Genehmigung zur Erweiterung des Abbaus erhalten.

„Es überrascht, dass der Umweltbericht und die aktualisierten Gutachten auf die Forderungen der Kommunen, weitere Untersuchungen durchzuführen, nicht eingegangen sind, nachdem seitens des Landratsamtes zugesagt wurde, die Einwendungen der Kommunen zu prüfen“, schreibt Peter Neusüß in seiner Stellungnahme. Es gebe zwar Zugeständnisse des Landratsamtes zu den Einwendungen der Gemeinden, erklärt Neusüß. Allerdings ohne weitere Konsequenzen.

Im Gottmadinger Gemeinderat stellte man sich deshalb einstimmig hinter die Stellungnahme des Rechtsanwaltsbüros. „Wir müssen mit den anderen Kommunen an einem Strang ziehen“, sagte SPD-Gemeinderätin Kirsten Graf, die die Sitzungsleitung stellvertretend übernommen hatte.